Das BMWK hat die neue Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung (EnSimiMaV) zu Anfang Oktober in Kraft gesetzt.

Welche Pflichten kommen jetzt auf Sie zu? Was ist jetzt relevant? Diese Fragen möchten wir Ihnen beantworten und dabei unsere Unterstützung anbieten.

Um die Versorgungssicherheit in Deutschland nach Ausbruch der Energiekrise zu sichern, erarbeitete die Bundesregierung die neue Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung – EnSimiMaV über mittelfristig wirksame Maßnahmen bzw. „Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“. Diese Verordnung regelt technische Energieeinsparmaßnahmen in Gebäuden und verpflichtet Unternehmen ab einem Gesamtenergieverbrauch von 10 GWh/a dazu wirtschaftliche Maßnahmen, welche im Energiemanagementsystem (EnMS) vorgeschlagen werden, innerhalb von 18 Monaten umzusetzen.

Die Verordnung besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen: den Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Heizungsanlagen und den Maßnahmen zur Energieeinsparung in der Wirtschaft. Die Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von erdgasbetriebenen Heizungsanlagen beinhalten die Pflicht zur Durchführung von Heizungsprüfungen und -Optimierungen. In den Prüfungen wird festgestellt, ob die technischen Parameter der Heizungsanlage hinsichtlich Energieeffizienz optimiert sind. Darüber hinaus wird geprüft, ob ein hydraulischer Abgleich, zusätzliche Dämmungen an Armaturen und Leitungen notwendig oder effiziente Heizungspumpen eingebaut sind. Aus der Prüfung abgeleitete Maßnahmen, wie z. B. der hydraulische Abgleich oder die Absenkung von Vorlauftemperaturen müssen von betroffenen Unternehmen oder Contractoren bis 15. September 2024 durchgeführt werden. Ausgenommen sind Unternehmen, die ein standardisiertes Energie- oder Umweltmanagementsystem betreiben.

Für Industrie- oder energieintensive Unternehmen ist der zweite Teil „Maßnahmen zur Energieeinsparung in der Wirtschaft“ noch relevanter.

Hier besteht nun eine Durchführungspflicht von Energieeffizienzmaßnahmen. Die Energieeffizienzmaßnahmen müssen im Rahmen von Energieaudits oder bei einem Energie- oder Umweltmanagementsystem konkret vorgeschlagen und als wirtschaftlich durchführbar bewertet werden. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung ist hierbei nach der Kapitalwertmethode gemäß DIN EN 17463:2021-12 durchzuführen. Wirtschaftlich durchführbar wird eine Maßnahme, wenn sich nach maximal 20 Prozent der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergibt. Dies ist jedoch auf einen Bewertungszeitraum von maximal 15 Jahren begrenzt. Identifizierte Maßnahmen sind spätestens nach 18 Monaten umzusetzen. Es ist also Eile geboten! Davon betroffen sind jedoch ausschließlich Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von min. 10 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr in den letzten drei Jahren.

Unternehmen sind darüber hinaus verpflichtet, ihre Maßnahmen von unabhängigen Zertifizierern, Umweltgutachten oder Energieauditoren bestätigen zu lassen. Dies gilt für die umgesetzten Maßnahmen, aber auch aufgrund ihrer Wirtschaftlichkeit nicht umgesetzten Maßnahmen. Eine Bestätigung kann u. a. durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren erfolgen. Ausgenommen von dieser Verordnung sind genehmigungspflichtige Anlagen nach § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes.

Hinweis:

Gerne können Sie uns die Maßnahmenliste aus Ihrem Energiemanagementsystem zusenden. GALLEHR+PARTNER® bewertet diese dann gemäß den Vorgaben der EnSimiMaV und der DIN EN 17463:2021-12.

Mit dieser Bewertung verfügen Sie über eine gute Grundlage für das nächste Energiemanagement-Audit. Darüber hinaus gewinnen Sie Orientierung über Ihre wirtschaftlichen Energieeinsparpotentiale und gesetzlichen Anforderungen. Wenn Sie wünschen, begleiten wir Sie zusätzlich zur Kalkulation der Maßnahmen bei deren Durchführung, prüfen Fördermöglichkeiten oder erarbeiten ein ganzheitliches Konzept in Richtung Klimaneutralität.

GALLEHR+PARTNER® ist seit 2007 der erfahrene Lotse für die Wirtschaft auf dem Weg zur CO₂-Neutralität. Zu den Kunden von GALLEHR+PARTNER® gehört eine Vielzahl national und international renommierter Unternehmen. Diese berät und unterstützt GALLEHR+PARTNER® teilweise bis zur vollständigen eigenverantwortlichen Übernahme relevanter Prozesse.

Folgende weitere Tätigkeiten führen wir in diesem Umfeld gerne für Sie durch: