Carbon Border Adjustment Mechanism - CBAM
Der europäische Carbon Boarder Adjustment Mechanism (CBAM) erhebt eine Gebühr auf treibhausgasintensive Waren, die in die Europäischen Union (EU) importiert werden, sofern die Hersteller dieser Waren im Ursprungsland nicht eine Gebühr für die dortige Emission von Treibhausgasen entrichten mussten.


Kurz erklärt
CBAM – Kurz erklärt:
Mit dem Carbon Boarder Adjustment Mechanism (übersetzt: Mechanismus für den Grenzausgleich für Kohlenstoff) will die EU verhindern, dass Unternehmen, die in der EU ansässig sind, aus wirtschaftlichem Konkurrenzdruck ihre CO₂-intensiven Produktionsprozesse in Länder außerhalb der EU verlagern. Denn in einigen Nicht-EU-Staaten können CO₂-intensive Güter aufgrund der dort geltenden, schwachen Klimaschutzregulierung deutlich kostengünstiger hergestellt werden als in einem EU-Staat, bei dem die Klimaschutz-Vorgaben des verpflichtenden europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) die Produktion verteuern. Es ist dann wirtschaftlich vorteilhafter Waren solche Güter aus dem (unregulierten) Ausland in die EU zu importieren als sie in einem EU-Mitgliedsstaat herzustellen. Unternehmen, die umweltfreundlich in der EU produzieren, werden dadurch benachteiligt und indem die Produktion aus Kostengründen ins Ausland verlagert wird, wird auch die Erzeugung von Treibhausgas-Emissionen ins Ausland verlagert anstatt sie – global gesehen – real zu reduzieren (sog. Carbon Leakage – Effekt).
Für Unternehmen, die in der EU in den Wirtschaftssektoren Zement, Elektrizität, Düngemittel, Eisen, Stahl und Aluminium produzieren, versucht der CBAM den preislichen Wettbewerbsnachteil zu minimieren und damit den Grund für Verlagerungen von CO2–Emissionen ins Ausland zu beseitigen: Unternehmen, die treibhausgasintensive Waren aus diesen Sektoren im großen Umfang von ausserhalb in die EU einführen, werden verpflichtet, den EU-Behörden für die Menge der jeweils importierten Güter zu melden, wieviele Treibhausgasemissionen direkt und indirekt bei ihrer Herstellung verursacht wurden. Auf dieser Grundlage werden von der EU seit dem Jahr 2026 schrittweise Gebühren für den Import solcher Güter erhoben. Sie orientieren sich an den Kosten für CO2-Emissionsberechtigungen, die innerhalb des EU-ETS anfallen, wenn solche Güter innerhalb der EU produziert werden. Zuständige Behörde innerhalb Deutschlands ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt.
Hier finden Sie eine Xielzahl weiterer Informationen für Importeure, Lieferanten und Hersteller:
Unser Angebot an Importeure, die von CBAM betroffen sind:
Leistungen
CBAM Berichtserstellung (wird aufgeteilt)
Wir unterstützten Kunden in allen Fragen rund um die Erstellung der CBAM-Berichte. Im Einzelnen:
- KickOff CBAM Workshop
- Pflege des Fristenkatalogs für die CBAM-Verpflichtungen
- Unterstützung bei der Einrichtung benötigter Behördenzugänge
- Unterstützung bei der Beantragung als autorisierter CBAM Anmelder
- Abfrage von Daten (Zoll- und Lieferantendaten) und Auswertung inklusive Plausibilitätsprüfung
- Erstellung der verifizierungsfähigen CBAM-Berichte auf Basis der vom Auftraggeber erhobenen Daten im behördenkonformen Format
- Begleitung beim Einreichen der Berichte über die zugelassenen Behördenzugänge
- Einreichen der Berichte gegen gesonderte Vollmacht, wenn gewünscht und zugelassen
- Unterstützung beim fristgerechten Kauf und Abgabe von CBAM-Zertifikaten
- Begleitung möglicher Behördennachfragen
CBAM- Zertifikate Handling
Autorisierter CBAM-Anmelder
CBAM Financial Exposure
Wir unterstützen bei der finanziellen Auswertung der CBAM-Mehrkosten und identifiziert gemeinsam mit unseren Kunden jene Lieferantengruppen, bei denen eine Verifizierung wirtschaftliche Vorteile bewirken kann. Im Einzelnen:
- Analyse der potentiellen ökonomischen Auswirkungen des Status-quos der importierten Produkte
- Abschätzung der potentiellen hersteller- und produktspezifischen finanziellen CBAM-Mehrbelastung
- Identifizierung von ökonomischen Verbesserungspotentialen hinsichtlich der Hersteller- und Länderauswahl
- Priorisierung von Lieferanten und Produkten mit dem höchsten wirtschaftlichen Optimierungspotenzial
- Erste Einschätzung der Datengüte und Verifizierbarkeit der Herstellerdaten
CBAM-Strategie
GALLEHR+PARTNER® steht von CBAM betroffenen Kunden kontinuierlich zu allen übergeordneten Fragestellungen zur Verfügung. Im Einzelnen:
- Ad Hoc Erreichbarkeit zu allen strategischen und regulativen Fragestellungen
- Quartalsweises online Strategiemeeting
- Kontinuierliche Übersicht der CBAM-Kosten pro Import, Quartal und Jahr
- Abschätzung der potentiellen hersteller- und produktspezifischen finanziellen CBAM-Mehrbelastung
- Potentialanalyse zu Abweichung von Standard-Emissionswerten bei Lieferanten
Verifizierungsbegleitung (kommt weg)
Die CBAM-Berichte müssen vor der Übermittlung an die Behörden von unabhängigen Gutachtern verifiziert werden1. Erst nach der Bestätigung dieser zugelassenen Gutachter kann der Bericht formal gültig bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. GALLEHR+PARTNER® begleitet Kunden bei der Verifizierung. Im Einzelnen:
- Unterstützung bei der Auswahl von geeigneten und zugelassenen Gutachtern
- Fachliche Begleitung während des Verifizierungsprozesses
- Abstimmung und Aufbereitung aller notwendigen Verifizierungsdokumente
- Plausibilisierung und Prüfung der Verifizierungsergebnisse
- Ansprechpartner für Rückfragen und Hemmnisse
Verifizierung von Herstellern
Wir unterstützen Importeure dabei, wenn sie bei der Abgabe von CBAM-Berichten auf reale Emissionswerte von Herstellern zurückgreifen möchten. Dazu wird bei Lieferanten ein erstes Assessment durchgeführt, welches überschlägig einstuft, ob eine Verifizierung auf Basis ökonomischer Aspekte und der zugrundeliegenden Datenqualität der Emissionsberechnung empfohlen werden kann. Im Einzelnen:
- Analyse der potentiellen ökonomischen Auswirkungen des Status-quos der importierten Produkte
- Abschätzung der potentiellen hersteller- und produktspezifischen finanziellen CBAM-Mehrbelastung
- Identifizierung von ökonomischen Verbesserungspotentialen hinsichtlich der Hersteller- und Länderauswahl
- Durchführung eines standardisierten Supplier-Assessments (Datenqualität, Auditfähigkeit, Fertigungstiefe, organisatorische Voraussetzungen)
- Bewertung der wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit einer Verifizierung je Lieferanten
- Kategorisierung der Lieferanten
- Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen je Lieferanten
- Unterstützung bei der Kommunikation mit den Lieferanten zur Vorbereitung der Verifizierung
CBAM-Plattform (wird aufgeteilt)
GALLEHR+PARTNER® stellt Kunden eine digitale, webbasierte Plattform zur Verfügung. Sie unterstützt Kunden bei der Lieferantenabfrage, der Abschätzung und zeitlichen Einordnung der finanziellen Verpflichtungen (potentielle CBAM-Kosten) und bei der Individualisierung des behördlichen und internen Fristenkatalogs. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Platform as a Service Leistung (PaaS). Die angebotenen plattformbezogenen Leistungen umfassen:
- Gemeinsame Erarbeitung der spezifischen Arbeitsabläufe, Berechtigungskonzepte und der Verantwortlichkeiten im Einzelnen (gemeinsam „Prozesse“)
- Schulung der Mitarbeiter des Auftraggebers, welche die CBAM-Plattform nutzen
- Kontinuierliche Anpassung der Plattform in Bezug auf regulative Änderungen
- unlimitierte Zugänge zur Dateneingabe für Mitarbeiter und Dritte
- Regelmäßige Aktualisierung von CBAM-Zertifikatskosten, Emissions-Standardwerten und Benchmarks
- Kontinuierliche Abschätzung der zu erwartenden CBAM-Kosten im sogenannten „Financial Dashboard“
- Darstellung der offiziellen und individuellen Aufgaben in Form eines individuell zu konfigurierenden Fristenkatalogs
Unser Angebot an Hersteller, die von CBAM betroffen sind:
Leistungen
Verifizierungsbegleitung
Die CBAM-Berichte müssen vor der Übermittlung an die Behörden von unabhängigen Gutachtern verifiziert werden1. Erst nach der Bestätigung dieser zugelassenen Gutachter kann der Bericht formal gültig bei der zuständigen Behörde eingereicht werden. GALLEHR+PARTNER® begleitet Kunden bei der Verifizierung. Im Einzelnen:
- Unterstützung bei der Auswahl von geeigneten und zugelassenen Gutachtern
- Fachliche Begleitung während des Verifizierungsprozesses
- Abstimmung und Aufbereitung aller notwendigen Verifizierungsdokumente
- Plausibilisierung und Prüfung der Verifizierungsergebnisse
- Ansprechpartner für Rückfragen und Hemmnisse
Emissionsberichterstellung
Blblabla
Transformationsbegleitung
blablabla
Verifizierung von Herstellern
Wir unterstützen Importeure dabei, wenn sie bei der Abgabe von CBAM-Berichten auf reale Emissionswerte von Herstellern zurückgreifen möchten. Dazu wird bei Lieferanten ein erstes Assessment durchgeführt, welches überschlägig einstuft, ob eine Verifizierung auf Basis ökonomischer Aspekte und der zugrundeliegenden Datenqualität der Emissionsberechnung empfohlen werden kann. Im Einzelnen:
- Analyse der potentiellen ökonomischen Auswirkungen des Status-quos der importierten Produkte
- Abschätzung der potentiellen hersteller- und produktspezifischen finanziellen CBAM-Mehrbelastung
- Identifizierung von ökonomischen Verbesserungspotentialen hinsichtlich der Hersteller- und Länderauswahl
- Durchführung eines standardisierten Supplier-Assessments (Datenqualität, Auditfähigkeit, Fertigungstiefe, organisatorische Voraussetzungen)
- Bewertung der wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit einer Verifizierung je Lieferanten
- Kategorisierung der Lieferanten
- Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen je Lieferanten
- Unterstützung bei der Kommunikation mit den Lieferanten zur Vorbereitung der Verifizierung
Unsere Ansprechpartner
Ansprechpartner
Niklas Schnieder
M. Sc. Energietechnik
Tel.: +49 6039 92 91 959
niklas.schnieder@gallehr.de
Anita Mestu
B.Eng. (Umwelttechnik)
M.Eng. (Infrastruktur)
Tel.: +49 6039 92 63 686
E-Mail: anita.mestu@gallehr.de
Kontaktmöglichkeit
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