NaBiSy, RED II und RED III
Die „Renewable Energy Directive“ (RED) ist eine EU-Richtlinie, die die EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Energien bei Strom, Wärme und Verkehr bis 2030 auf über 42,5 Prozent anzuheben. Hinsichtlich der Verwendung von Biomasse, Biomethan und Biokraftstoffen zur Energiegewinnung setzt sie strenge Regeln, um negative Auswirkungen auf Umwelt, Klima und biologische Vielfalt zu vermeiden. Lieferanten, Händler und industrielle Anlagenbetreiber müssen entsprechende Nachhaltigkeitsnachweise in dem sogenannten „Nachhaltige Biomasse System“ (NaBiSy) hinterlegen.


Kurz erklärt
RED und NaBiSy – kurz erklärt
Mit der „Renewable Energy Directive“ (RED) werden die Mitgliedsstaaten der Europäische Union (EU) verpflichtet, den Anteil an erneuerbaren Energien an der verbrauchten Gesamtenergie zu erhöhen. Während die RED I ein verbindliches EU-Ziel von 20 % erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch bis 2020 verankerte, steigert die im RED III diesen Anteil auf 42,5 % bis 2030.
Die RED knüpft an den Einsatz von Biomasse, Biomethan und Biokraftstoffe zur Energiegewinnung strenge Regeln, um negative Auswirkungen auf Umwelt und biologische Vielfalt zu vermeiden, Kohlenstoffvorräte und Ökosysteme zu schützen, sowie die Klimawirksamkeit der Nutzung durch verbindliche Treibhausgaseinsparungen sicherzustellen. Im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen, die jahrhundertelang in Erd- und Gesteinsschichten gelagert wurden, werden durch ihren energetischen Einsatz im besten Fall keine zusätzlichen Treibhausgase in die Erdatmosphäre entlassen.
Betreiber industrieller Anlagen nutzen etwa Biomasse zur Energiegewinnung, um dafür eine Förderung gemäß des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) zu erhalten oder um im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS 1) bzw. des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) den Ausstoß der dabei entstehenden Treibhausgase als nicht anrechenbar zu deklarieren („Emissionsfaktor Null“). Dafür muss die verwendete Biomasse bestimmte Nachhaltigkeitskriterien einhalten. Welche das sind, richtet sich u. a. nach der Biomasse-Kategorie und dem Aggregatzustand der eingesetzten Biomasse, sowie dem Datum, seitdem die Biomasse durchgängig in der Anlage eingesetzt wurde.
Nachzuweisende Nachhaltigkeitskriterien sind u. a. eine Treibhausgasemissions-Minderung bei Produktion, Transport und Nutzung der Biomasse gegenüber fossilen Alternativen. Biomasse, die aus der Forst- und Landwirtschaft sowie der Aquakultur und für die Erzeugung von Strom oder Wärme/Kälte verwendet wird, darf zudem nicht aus besonders schützenswerten Flächen stammen. Ist die Anlage verpflichtet, eine Treibhausgasminderung nachzuweisen, muss sie nicht nur die Nachhaltigkeitsnachweise in NaBiSy (Nachhaltige Biomasse System) erfassen, sondern auch die Zertifizierung entlang der gesamten Lieferkette durch ein freiwilliges Zertifizierungssystem (wie REDcert, SURE oder ISCC) anstoßen.
Unser Angebot an Anlagenbetreiber, die Biomasse zur Strom-/Wärme-/Kälteerzeugung einsetzen:
Leistungen
Strategische Beratung Biomasse
- Prüfung von Nachhaltigkeitskriterien (RED II + RED III) für die Berücksichtigung biogener Brennstoffe im nEHS und EU-ETS 1
- Entwicklung strategischer Ansätze für den Einsatz von nachhaltiger Biomasse im Rahmen des nEHS und EU-ETS 1
- Bewertung regulatorischer Anforderungen im Rahmen des nEHS und EU-ETS 1, sowie wirtschaftlicher Potentiale und möglicher Risiken
Unterstützung beim Zertifizierungsprozess
- Begleitung auf dem Weg zur erfolgreichen Zertifizierung nachhaltiger Biomasse
- Herstellung von Kontakten zu Zulassungsstellen
- Unterstützung bei der Auswahl des passenden Zertifizierungssystems (REDCert, SURE, ISCC etc.)
- Beratung bzgl. der Einordnung regulatorischer Anforderungen durch die RED
- Unterstützung bei der Vorbereitung notwendiger Nachweise sowie bei der prüffähigen Dokumentation von Prozessen und Lieferketten.
Berechnung THG-Emissionsminderung
- Unterstützung bei der Berechnung der Treibhausgasemissionen entlang der Liefer- und Wertschöpfungskette
- Darauf basierende Beratung bzgl. emissionshandelsbezogenen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Biomasse
- Nachvollziehbare Dokumentation und Aufbereitung der Ergebnisse so, dass sie gegenüber Zertifizierern, Behörden und internen Stakeholdern belastbar verwendet werden können
Nutzung von NaBiSy
- Unterstützung bei der Nutzung von NaBiSy und der Verwaltung von Nachhaltigkeitsnachweisen für Biomasse
- Beratung bei Fragen rund um die Erstellung von Nachhaltigkeitsnachweisen in NaBiSy
- Kommunikation mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bei Fragen rund um die Nutzung von NaBiSy

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