BECV & BesAR
Energieintensive Unternehmen können unter bestimmten Umständen gemäß den Vorschriften der BECV staatliche Beihilfen als Antwort auf indirekte Kostenbelastungen durch den nationalen Emissionshandel erhalten. Zudem haben sie gemäß den Kriterien der BesAR Anspruch auf Vergünstigungen beim zu entrichtenden Strompreis. Beides erfolgt nur auf Antrag und verlangt Gegenleistungen.


Kurz erklärt
BECV & BesAR – kurz erklärt
Die Verordnung über Maßnahmen zur Vermeidung von Carbon-Leakage durch den nationalen Brennstoffemissionshandel (BECV) berechtigt seit 2021 Unternehmen umter bestimmten Bedingungen eine Beihilfezahlung zur Abmilderung ihrer Belastungen aus dem nationalen Emissionshandel zu erhalten., wie er im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt ist. Nach Willen des Gesetzgebers soll dies eine Benachteiligung im grenzüberschreitenden Wettbewerb durch die CO2-Bepreisung kompensieren. So soll die die Gefahr verringert werden, dass Unternehmen infolge eines solchen Wettbewerbsnachteils in Länder mit schwächeren Emissionsregelungen abwandern, was in der Gesamtbilanz möglicherweise zu höheren Emissionen führen kann (so genanntes „Carbon Leakage“) und damit dem Klimaschutz schadet. Anspruchsberechtigungen gemäß ergeben sich nur in Bezug auf bestimmte wirtschaftliche (Teil-)Sektoren.
Die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) nach §§ 28 ff. des Energieeffzienzgesetz (EnFG) befreit unter bestimmten Bedingungen Unternehmen teilweise von Preisaufschlägen, die vom deutschen Staat auf den Strompreis erhoben werden. Mit der Regelung soll Carbon Leakage verhindert und der Einsatz klimafreundlicher Technologien gefördert werden. Begrenzt werden dabei solche Srompreisbestandteile, die dadurch entstehen, dass die Kosten für die Einspeisung von Strom aus Kraftwärmekopplung und für die Netzanbindung von Offshore-Windstromanlagen auf die Allgemeinheit umgelegt werden. Die Befreiung erfolgt nur auf Antrag. Ihre Höhe richtet sich unter anderem nach der Menge des Stromverbrauchs, der Bruttowertschöpfung und dem Bezug von Strom aus Erneuerbaren Engergiequellen. Anspruchsberechtigt sind Unternehmen aus explizit festgelegten Branchen mit hoher Energieintensität oder hohem Abwanderungsrisiko sowie Schienenbahnen, Verkehrsunternehmen mit elektrisch betriebenen Bussen im Linienverkehr, Landstromanlagen für Seeschiffe und Unternehmen, die die Wasserstoff elektrochemisch herstellen.
Unternehmen müssen bei der Antragstellung Maßnahmen zur Steigerung des Klimaschutzes, der Energieeffizienz oder zum grünen Umbau des Stromnetzes nachweisen, sofern sie staatliche Vorteile oder Vergünstigungen in Anspruch nehmen wollen. Bei BECV wird dies als „Ökologischen Gegenleistungen“ (ÖGL) bezeichnet, bei BesAR „grüne Konditionalität“ genannt. Die Voraussetzungen für die Maßnahmen ähneln sich in allen eben aufgezählten Rechtsgebieten, unterscheiden sich aber doch im Einzelnen. Stets sind indes nur „wirtschaftliche“ Maßnahmen umzusetzen. Maßgeblich für dieses Kriterium der Wirtschaftlichkeit gilt in einer Mehrzahl der Rechtsgebiete grundsätzlich die Vorgaben der DIN EN 17463 (VALERI).
Offizielle Informationen:
- Leitfaden 2026 (BECV) – Antragsverfahren
- FMS-Portal der DEHSt – Antrag auf Beihilfe (BECV)
- Merkblätter 2026 (BesAR) für stromkostenintensive Unternehmen, elektrochemische Herstellung von Wasserstoff, Landstromanlagen, Schienenbahnen. elektrisch betriebene Busse
- Anlage 2 (BesAR) zu § 31 des Energiefinanzierungsgesetz EnFG) – Liste: Stromkosten- oder handelsintensiven Branchen sowie Liste 2: Wirtschaftszweige mit Verlagerungsrisiko
- BesAR-Antragsportal (ELAN-K2)

Unsere möglichen Leistungen zur BesAR-Anträgen
Leistungen BesAR
Prüfung der Voraussetzungen für die Antragstellung gemäß BesAR
GALLEHR+PARTNER® hilft Unternehmen, Anlagen / Stromabnahmepunkte zu identifizieren, die für einen Antrag zur Reduktion der Strompreisumlagen gemäß BesAR geeignet sind. Dazu wird ein Abgleich mit den wirtschaftlichen und branchenbezogenen Anforderungen durchgeführt, wie sie in den Regelungen der BesAR in §§ 28 ff. des Energieeffzienzgesetz (EnFG) formuliert sind. Zudem wird überprüft, ob ökologische Gegenleistungen aus Ausgleich für die Gewährung einer Beihilfe in Bezug auf die Anlage in Anschlag gebracht werden können.
Prüfung von einzureichenden Daten auf Vollständigkeit
Im Rahmen ihres Antrags gemäß BesAR prüft GALLEHR+PARTNER® für Unternehmen die mit ihren Antrag einzureichenden Daten auf Vollständigkeit. Dies umfasst im Einzelnen:
- Überprüfung der antragsrelevanten Berechnungselemente
- Übernahme und Analyse der erforderlichen Daten für das Antragsjahr
- Auswertung der Daten auf Plausibilität, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit
- Identifizierung von eventuellen Datenlücken und fehlender Nachvollziehbarkeit
Erstellung des BesAR-Antrags im erforderlichen Format
GALLEHR+PARTNER® unterstützt Unternehmen bei der Erstellung eines Antrags gemäß BesAR. Im Einzelnen:
- Unterstützung bei der Identifizierung der relevante Anlage / Stromabnahmepunkte
- Unterstützung bei der Abgrenzung der Anlage gemäß Beihilfevorschriften / BesAR
- Anpassung der Methodik zur Abgrenzung der antragsrelevanten Daten auf die relevante Anlage
- Anpassung der Dokumentation auf aktuellen Stand
- formgerechte Erstellung der Beihilfeanträge und Änderungsanträge im Online Formular-Management System (FMS) der DEHSt
Behördenkommunikation
GALLEHR+PARTNER® unterstützt Unternehmen bei der Einreichung eines Antrags gemäß BesAR. Wir bieten u.a. an:
- Begleitung bei Registrierung des unternehmensinternen ersten Ansprechpartners beim Portal ElanK2 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Unterstützung beim Versand des Antrags an die Behörden
- Backup zum Versand des Antrags im Falle technischer Schwierigkeiten durch eigene Infrastruktur inkl. qualifizierter elektronischer Signatur
Auswertung der Antragsgewährung bzw. des Entscheids
GALLEHR+PARTNER® überprüft nach Erhalt eines positiven Bescheids gemäß BesAR die gewährte Erlasssummehinsichtlich seiner wirtschaftlichen Plausibilität in Bezug auf die Daten, die den Behörden im Rahmen der Antragseinreichung übermittelt worden sind.
Unterstützung bei der Nachweisführung der grünen Konditionalität
Für eine Begrenzung der Umlagen müssen die Anforderungen der sogenannten Grünen Konditionalitä erfolgen. Dies kann erfolgen durch eine erhöhte Energieeffizienz, einen hohen Grünstrombezug oder Investitionen in die Dekarbonisierung des Produktionsprozesses. Der Betrieb eines Energiemanagementsystem ist allein nicht ausreichend, jedoch muss das zertifizierte Energiemanagementsystem nach DIN ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem nach EMAS von einer prüfungsbefugten Stelle bestätigt werden. GALLEHR+PARTNER® unterstützt Unternehmen bei der Erstellung des Nachweise und Auditierung durch die prüfungsbefugte Stelle. Mehr zu unserer Unterstützung bei staatlich geforderten Ökologischen Gegenleistungen finden Sie hier.
Kooperation und Vermittlung Rechtsberatung & Steuerberatung
GALLEHR+PARTNER® bietet keine Rechts- oder Steuerberatung an. Für Rechtsdienstleistungen und/oder Steuerberatung, deren Erbringung gemäß rechtlichen Bestimmungen Rechtsanwälten und/oder Steuerberatern vorbehalten ist kooperieren wir z.B. mit verschiedenen im Energie- und Umweltbereich renommierten Anwaltskanzleien wie Ritter, Gent & Collegen und Hoffmann Liebs, welche Ihre diesbezüglichen Fragestellungen kompetent direkt bearbeiten.
GALLEHR+PARTNER® unterstützt Unternehmen seit dem Jahr 2013 bei der Beantragung von Beihilfen. Für detailliertere Auskünfte und weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Unsere möglichen Leistungen zur BECV-Anträgen
Leistungen BECV
GALLEHR+PARTNER® hilft Unternehmen, Anlagen zu identifizieren, die im Rahmen der BECV beihilfefähig sind. Dazu wird ein Abgleich mit den wirtschaftlichen und branchenbezogenen Anforderungen durchgeführt, wie sie in den Bestimmungen der BECV formuliert sind. Zudem wird überprüft, ob ökologische Gegenleistungen aus Ausgleich für die Gewährung einer Beihilfe in Bezug auf die Anlage in Anschlag gebracht werden können. Im Rahmen ihres Antrags auf Beihilfe gemäß der BECV prüft GALLEHR+PARTNER® für Unternehmen die mit ihren Antrag einzureichenden Daten auf Vollständigkeit. Dies umfasst im Einzelnen: GALLEHR+PARTNER® unterstützt Unternehmen bei der Erstellung eines Antrags gemäß der BECV. Im Einzelnen: GALLEHR+PARTNER® begleitet Unternehmen in dem für die erfolgreiche Antragsstellung notwendigen Prozess der Prüfung durch Wirtschaftsprüfer und Behörde. Im Einzelnen: GALLEHR+PARTNER® unterstützt Unternehmen bei der Einreichung des Antrags auf Beihilfe für indirekte CO2-Kosten. Wir bieten u.a. an: GALLEHR+PARTNER® überprüft nach Erhalt eines positiven Bescheids die Beihilfesumme für die jeweilige Anlage und das jeweilige Antragsjahr hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Plausibilität in Bezug auf die Daten, die den Behörden im Rahmen der Antragseinreichung übermittelt worden sind. Bei Bedarf helfen wir auch bei der Einordnung der Beihilfe in die Mittelverwendung. Unternehmen müssen aufgrund von regulatorischen Bestimmungen für den Erhalt der Beihilfe sogenannte ökologische Gegenleistungen (öGL) erbringen. GALLEHR+PARTNER® unterstützt Unternehmen bei dem Prozess der Nachweisführung. Dies umfasst z.B. Mehr zu unserer Unterstützung bei staatlich geforderten Ökologischen Gegenleistungen finden Sie hier. GALLEHR+PARTNER® bietet keine Rechts- oder Steuerberatung an. Für Rechtsdienstleistungen und/oder Steuerberatung, deren Erbringung gemäß rechtlichen Bestimmungen Rechtsanwälten und/oder Steuerberatern vorbehalten ist kooperieren wir z.B. mit verschiedenen im Energie- und Umweltbereich renommierten Anwaltskanzleien wie Ritter, Gent & Collegen und Hoffmann Liebs, welche Ihre diesbezüglichen Fragestellungen kompetent direkt bearbeiten. Identifizierung der BECV-Beihilfefähigkeit einer Anlage
Prüfung von einzureichenden Daten auf Vollständigkeit
Erstellung des BECV-Beihilfeantrags im erforderlichen Format
Begleitung der Prüfung durch Wirtschaftsprüfer und Behörde
Behördenkommunikation (VPS Unterstützung)
Auswertung des Beihilfegewährung
Unterstützung im Umgang mit den ökologischen Gegenleistungen
Kooperation und Vermittlung Rechtsberatung & Steuerberatung
Unsere Ansprechpartner
Ansprechpartner
Kontaktmöglichkeit
Kontakt
Gerne steht Ihnen GALLEHR+PARTNER® zur Diskussion Ihrer spezifischen Situation zur Verfügung. Seit Jahren unterstützt unser Team Kunden zu den jeweils aktuell gültigen Beihilfeverordnungen. Wir beraten Sie ebenso gerne bei den Anpassungserfordernissen innerhalb Ihrer ISO 50001 Managementsysteme sowie zur relevanten VALERI-Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen (Kapitalwertmethode). Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie weitere Fragen zum EU-ETS oder zur Strompreiskompensation haben.


