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Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) hat mit dem Versenden der Beihilfebescheide für die Strompreiskompensation 2021 begonnen.

Die deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) schreibt in ihrem neusten Newsletter, versendet am 02. November 2022, dass sie mit dem Versenden der Beihilfebescheide für die Strompreiskompensation für das Abrechnungsjahr 2021 beginnen.

Diese werden, ebenso wie eventuelle Nachforderungen zur Anpassung des Antrags, über die virtuelle Poststelle (VPS) der DEHSt versendet.

Daher überprüfen Sie unbedingt Ihre VPS regelmäßig auf Eingänge!

Bis Ende des Jahres werden laut DEHSt alle Anträge auf Beihilfebescheide geprüft und Nachfragen bezüglich Sachverhaltsaufklärungen möglich.

Derzeit sind noch nicht alle Anträge abschließend geprüft weswegen sich die DEHST offen hält, etwaige Nachforderungen zur weiteren Aufklärung an die Antragsteller zu versenden.

Die DEHSt weist noch mal ausdrücklich auf den Ausschluss von Beihilfe für Unternehmen, in „Schwierigkeiten“ oder Insolvenzverfahren.

Dies muss der DEHSt, wenn der Fall nach Abgabe des Antrags zur Beihilfe eingetreten ist, unverzüglich mitgeteilt werden.

Sobald Sie Ihren Beihilfebescheid zugestellt bekommen haben, erfolgt die Auszahlung automatisch auf die von Ihnen angegebenen Daten innerhalb weniger Wochen.

Falls sie sich bezüglich Ihrer angegebenen Daten unsicher sind oder sich diese geändert haben, überprüfen Sie Ihre angegebenen Kontaktdaten schnellstmöglich.

Hinweis:

Gerne steht  GALLEHR+PARTNER®  für Fragen rund um die Antragstellung der Strompreiskompensation und der Prüfung der Beihilfebescheide zur Verfügung.

 

GALLEHR+PARTNER® ist seit 2007 der erfahrene Lotse für die Wirtschaft auf dem Weg zur CO2-Neutralität. Zu den Kunden von GALLEHR+PARTNER® gehört eine Vielzahl national und international renommierter Unternehmen. Diese berät und unterstützt GALLEHR+PARTNER® teilweise bis zur vollständigen eigenverantwortlichen Übernahme relevanter Prozesse.

Folgende weitere Tätigkeiten führen wir in diesem Umfeld gerne für Sie durch: