DIN EN 17463, Energieeffizienzmaßnahmen, Investitionen, Amortisationszeit, ökologische Gegenleistungen

Anforderungen an die Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen im Jahr 2023

Die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen gewinnt derzeit vermehrt an Bedeutung. Unternehmen müssen diese einerseits in Form von sog. „Ökologischen Gegenleistungen“ bei der Antragstellung nachweisen, sofern sie Vorteile in Anspruch nehmen wollen. Maßgeblich für das Kriterium der Wirtschaftlichkeit von Energieeffizienzmaßnahmen sind grundsätzlich die Vorgaben der DIN EN 17463 (VALERI), welche zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit von Energieeffizienzmaßnahmen auf die Kapitalwertmethode zurückgreift.

Dies gilt für die Beihilfe nach BECV, die Strompreiskompensation im Rahmen des EUETS sowie bei der Besonderen Ausgleichsregelung nach dem Energiefinanzierungsgesetz. Die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen müssen aber auch nachgewiesen werden beim Spitzenausgleich nach Energiesteuer und Stromsteuergesetz sowie zukünftig bei der Antragstellung auf kostenlosen Zuteilung von Emissionsberechtigungen im EUETS.

Andererseits besteht auch eine ordnungsrechtliche Verpflichtung zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen nach der Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV). Während diese nur einen begrenzten Geltungszeitraum bis 30.September 2024 hat, ist im Referentenentwurf des Energieeffizienzgesetzes (Stand: 3. April 2023) die Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung von konkreten, durchführbaren Plänen für Endenergieeinsparmaßnahmen dauerhaft vorgesehen.

Die Voraussetzungen für die Energieeffizienzmaßnahmen ähneln sich in allen eben aufgezählten Rechtsgebieten, unterscheiden sich aber doch im Einzelnen. Stets sind indes nur „wirtschaftliche“ Maßnahmen umzusetzen. 

Ebenfalls sind ab dem Jahr 2023 Unternehmen dazu verpflichtet, Nachweise über die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen sowie gleichermaßen über die zertifizierte Anwendung der DIN EN 17463 zu führen. Aber vor welchem Hintergrund ist diese Norm entstanden?


Hinweis:

Für einen Überblick zu den wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen der „Ökologischen Gegenleistungen und Verpflichtungen“ finden Sie beigefügt unsere GALLEHR+PARTNER® – Fachinformation (Stand: 4. April 2023) Zur Diskussion des aktuellsten Standes stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.


Die Entstehung der Norm

Nicht nur die derzeitige Energiekrise, auch der CO₂-Preis für Brennstoffe nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) lässt fossile Energieträger für Unternehmen teurer werden. Um Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen zur Kostensenkung zu tätigen, wurden diese bisher anhand ihrer Amortisationszeit bewertet. Die Anwendung der Amortisationszeitberechnung dient jedoch lediglich zur Feststellung, wie schnell die Rückgewinnung der Investitionskosten möglich ist. Dabei wird neben dem Zeitwert der erzeugten Cashflows einer Maßnahme, der finanzielle Erfolg der identifizierten Maßnahmen nach Ihrer Amortisation nicht berücksichtigt. Dadurch werden Energieeffizienzmaßnahmen, welche eine höhere totale Rentabilität haben, von der Möglichkeit der Umsetzung ausgeschlossen.

Die Lösung des Problems

Das Deutsche Institut für Normung (DIN) hat im Dezember 2021 die Norm EN 17463 (DIN EN 17463:2021-12) veröffentlicht. Diese bietet die Lösung für das vorangegangene erläuterte Problem durch die Bereitstellung einer Anleitung zur Berechnung, Bewertung und Interpretation einer Investition im Energiebereich. Die DIN EN 17463 bildet dabei den Leitfaden, anhand dessen die quantifizierten Größen einer Maßnahme über die gesamte Projektlaufzeit dargestellt werden können. Dabei bezieht sich die DIN EN 17463 auf die Kapitalwertmethode, welche der dynamischen Investitionsrechnung zuzuordnen ist.

Zur Ermittlung des Mehrwerts einer Energiesparmaßnahme sind daher die einzelnen Netto-Kapitalwerte (Netto-Barwerte) in der Periode einer Energieeffizienzmaßnahme zu bewerten. Alle zahlungswirksamen Einzahlungen und Auszahlungen (Cashflows) sollten für die relevanten Perioden abgezinst auf ihren gegenwartsbezogenen Wert in ein praxisnahes Modell eingetragen werden, wobei Preisschwankungsraten zu berücksichtigen sind. Neben der Berücksichtigung der zeitlichen Perioden birgt die Anwendung der Kapitalwertmethode ebenfalls durch die daraus folgende Vergleichbarkeit von verschiedenen Maßnahmen, weitere Vorteile.

Wie wird eine Investitionsanalyse anhand der Norm durchgeführt?

  1. Bestimmung aller energierelevanten sowie finanzielle Effekte einer Investition -> Nutzen und Lasten (Einzahlungen und Auszahlungen)
  1. Monetarisierung der Effekte der Investition -> Verrechnung der Nutzen und Lasten mit anzusetzenden Energiepreisen
  1. Feststellung der Einstellparameter nach dem most likely case-> Kalkulationszinssatz, Preissteigerungen, Energiepreis, Planungsperioden
  1. Kapitalwert berechnen -> Barwerte werden über die Nutzungszeit abgezinst mit der Anfangauszahlung verrechnet
  1. Pflichtteil: Szenarioanalyse der Investition -> Berechnung des Kapitalwerts nach best- / worst- & most likely case
  1. Freiwillige Sensitivitätsanalyse -> Veränderung der Einstellparameter zur Elastizitätsberechnung (Kapitalwertentwicklung pro prozentualer Veränderung der Einstellparameter)
  1. Erstellung des Berichts

Was bedeutet dies für die Förderungsmöglichkeiten von Investitionen?

Fördermittel Dritter dürfen bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit nach DIN EN 17463 selbstverständlich mitberücksichtigt werden. Jedoch sind sie während der Nachweisführung bei der Beantragung einer der oben genannten Beihilfen von der Beihilfesumme abzuziehen.
Gerade das Förderprogramm der BAFA – Förderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft nach Modul 1-5 birgt die Möglichkeit zur Erzeugung einer „wirtschaftlichen“ Energieeffizienzmaßnahme.

Förderfähige Energieeffizienzmaßnahmen, Vorzeitiger Maßnahmenbeginn, BAFA, Modul 1 – 5 EEW, Bundesförderung, Transformationskonzept, Modul 1, Modul 2, Modul 3, Modul4, Modul 5, Modul 6
Bundesförderung – Modul 1 – 6

So kann Sie GALLEHR+PARTNER® bei der Umsetzung von Energiesparmaßnahmen anhand der Norm unterstützen

Wir bieten Ihnen und Ihrem Unternehmen eine professionelle Feststellung Ihrer Datengrundlage und bisherigen Investitionsstrategien an. Zusammen mit Ihnen ertüchtigen wir Ihre zugrundeliegenden Managementprozesse zur Wirtschaftlichkeit-Bewertung von Energieffizienzmaßnahmen, welche im Zusammenhang der DIN EN 17463 stehen. Im Umfeld der „Ökologischen Gegenleistungen und Verpflichtungen“ erhalten Sie somit eine zertifizierbare und rechtssichere Basis, um den zukünftigen Anforderungen der Beihilfegewährung, der rechtlichen Verpflichtungen sowie der DIN EN 17463 zu enstprechen.  

Gerne begleiten wir Sie in allen relevanten Prozessen zum Thema Energiesparmaßnahmen bis hin zur Beantragung von Fördermitteln.

GALLEHR+PARTNER® ist seit 2007 der erfahrene Lotse für die Wirtschaft auf dem Weg zur CO₂-Neutralität. Zu den Kunden von GALLEHR+PARTNER® gehört eine Vielzahl national und international renommierter Unternehmen. Diese berät und unterstützt GALLEHR+PARTNER® teilweise bis zur vollständigen eigenverantwortlichen Übernahme relevanter Prozesse.

Folgende weitere Tätigkeiten führen wir in diesem Umfeld gerne für Sie durch: