DIN EN 17463, Energieeffiziensmaßnahmen, Investitionen, Amortisationszeit

Bewertung der Wirtschaftlichkeit von Energieeffizienzmaßnahmen mittels Kapitalwertmethode

Nach der vorangegangenen Veröffentlichung der Verordnung zur Bewahrung der Energie-Versorgungssicherheit in Deutschland (EnSimiMaV), sind ab dem 01. Oktober 2022 energieintensive Unternehmen zur Umsetzung von wirtschaftlichen Maßnahmen aus Ihrem Energiemanagementsystem verpflichtet. Die EnSimiMaV-Verordnung verweist dabei zur Wirtschaftlichkeitsbewertung von Energieeffizienzmaßnahmen auf die im Dezember 2021 veröffentlichten DIN EN 17463:2021-12.

Ebenfalls sind ab dem Jahr 2023 Unternehmen dazu verpflichtet, Nachweise über die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen sowie gleichermaßen über die Anwendung der DIN EN 17463 zu führen, welche durch die BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) gefördert wurden. Aber vor welchem Hintergrund ist diese Norm entstanden?

Die Entstehung der Norm

Nicht nur die derzeitige Energiekrise, auch der CO₂-Preis für Brennstoffe nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) lässt fossile Energieträger für Unternehmen teurer werden. Um Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen zur Kostensenkung zu tätigen, wurden diese bisher anhand ihrer Amortisationszeit bewertet. Die Anwendung der Amortisationszeitberechnung dient jedoch lediglich zur Feststellung, wie schnell die Rückgewinnung der Investitionskosten möglich ist. Dabei wird der finanzielle Erfolg der identifizierten Maßnahmen nach Ihrer Amortisation nicht berücksichtigt. Dadurch werden Energieeffizienzmaßnahmen, welche eine höhere totale Rentabilität haben, von der Möglichkeit der Umsetzung ausgeschlossen.

Die Lösung des Problems

Das Deutsche Institut für Normung (DIN) hat im Dezember 2021 die Norm EN 17463 (DIN EN 17463:2021-12) veröffentlicht. Diese bietet die Lösung für das vorangegangene erläuterte Problem durch die Bereitstellung einer Anleitung zur Berechnung, Bewertung und Interpretation einer Investition im Energiebereich. Die DIN EN 17463 bildet dabei den Leitfaden, anhand dessen die quantifizierten Größen einer Maßnahme über die gesamte Projektlaufzeit dargestellt werden können. Dabei bezieht sich die DIN EN 17463 auf die Kapitalwertmethode, welche der dynamischen Investitionsrechnung zuzuordnen ist.

Zur Ermittlung des Mehrwerts einer Energiesparmaßnahme sind daher die einzelnen Netto-Kapitalwerte (Netto-Barwerte) in der Periode einer Energieeffizienzmaßnahme zu bewerten. Alle zahlungswirksamen Einzahlungen und Auszahlungen (Cashflows) sollten für die relevanten Perioden abgezinst auf ihren gegenwartsbezogenen Wert in ein praxisnahes Modell eingetragen werden, wobei Preisschwankungsraten zu berücksichtigen sind. Neben der Berücksichtigung der zeitlichen Perioden birgt die Anwendung der Kapitalwertmethode ebenfalls durch die daraus folgende Vergleichbarkeit von verschiedenen Maßnahmen, weitere Vorteile.

Wie wird eine Investitionsanalyse anhand der Norm durchgeführt?

  1. Bestimmung aller energierelevanten sowie finanzielle Effekte einer Investition

-> Nutzen und Lasten

  1. Erfassen der Daten und Monetarisierung der Effekte der Investition

-> Anhand des Nutzens und der Lasten

  1. Feststellung der Einstellparameter nach dem most likely case

-> Kalkulationszinssatz, Preissteigerungen, Energiepreis, Planungsperioden

  1. Kapitalwert berechnen

-> Detaillierte Berechnungsbeispiele in der Norm

  1. Pflichtteil: Szenarioanalyse der Investition

-> Berechnung des Kapitalwerts nach best- / worst- & most likely case

  1. Freiwillige Sensitivitätsanalyse

-> Veränderung von Parametern und deren Auswirkung auf den Kapitalwert

  1. Die Erstellung des Berichts

Was bedeutet dies für die Förderungsmöglichkeiten von Investitionen?

Unternehmen können finanzielle Beihilfen beantragen, wenn Sie zu bestimmten Industriebranchen gehören. Diese Beihilfen (auch Förderungen genannt), werden nach der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV) geregelt und dienen dazu, eine Abwanderung von Unternehmensteilen oder Prozessen ins Ausland vorzubeugen. Ab dem Jahr 2023 sind Unternehmen, welche Beihilfe beantragen, oder bereits beziehen, verpflichtet, eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit Ihrer Energieeffizienzmaßnahmen nach DIN EN 17463:2021-12 durchzuführen.

So kann Sie GALLEHR+PARTNER® bei der Umsetzung von Energiesparmaßnahmen anhand der Norm unterstützen

Wir bieten Ihnen und Ihrem Unternehmen eine professionelle Feststellung Ihrer Datengrundlage und bisherigen Investitionsstrategien an. Wir können für Sie und Ihr Unternehmen die Umsetzung der Investitionsbewertung und deren Berechnung anhand der DIN EN 17463:2021-12 übernehmen und daraus einhergehend zukunftsweisende Strategien generieren. Unsere Experten helfen Ihnen und Ihrem Unternehmen anschließend bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit von Energieeffizienzmaßnahmen.

Gerne begleiten wir Sie in allen relevanten Prozessen zum Thema Energiesparmaßnahmen bis hin zur Beantragung von Fördermitteln.

GALLEHR+PARTNER® ist seit 2007 der erfahrene Lotse für die Wirtschaft auf dem Weg zur CO₂-Neutralität. Zu den Kunden von GALLEHR+PARTNER® gehört eine Vielzahl national und international renommierter Unternehmen. Diese berät und unterstützt GALLEHR+PARTNER® teilweise bis zur vollständigen eigenverantwortlichen Übernahme relevanter Prozesse.

Folgende weitere Tätigkeiten führen wir in diesem Umfeld gerne für Sie durch: