Update 23.02.2023: Strompreiskompensation Abrechnungsjahr 2022 – Aktualisierung der ökologischen Gegenleistungen

Durch den am 23.02.2023 versendeten Newsletter (Ausgabe 7/2023) der DEHSt wurde der bereits am 17.02.2023 veröffentlichte neue Leitfaden zur Strompreiskompensation nun offiziell bestätigt. Die DEHSt konkretisiert damit die diesjährigen Regelungen für das Antragsverfahren auf Strompreiskompensation – Abrechnungsjahr 2022. Eine neue Information gab es durch die Newsletter – Ausgabe 7/2023 hinsichtlich der Abgabefrist des Antrages auf Strompreiskompensation. Beihilfeberechtigte Unternehmen sind in diesem Jahr berechtigt, ihren Antrag auf Beihilfe für indirekte CO₂-Kosten bis zum 30.06.2023 über die virtuelle Poststelle (VPS) bei der DEHSt einzureichen. Die Antragsfrist ist im Falle der Strompreiskompensation als eine Ausschlussfrist zu verstehen.

Der aktualisierte Leitfaden lässt eine Mehrzahl der Anforderungen des letztjährigen Leitfadens zur Strompreiskompensation – Abrechnungsjahr 2021 unberührt, dennoch wurden die diesjährigen geltenden Richtlinien der ökologischen Gegenleistungen final konkretisiert.


Hinweis:

GALLEHR+PARTNER® bietet Ihnen eine unverbindliche Prüfung der Beihilfefähigkeit sowie eine Abschätzung der zu erwartenden Beihilfehöhe an. Angehängt finden Sie zum Download unseren Fragebogen für eine erste Abschätzung. Bei Bedarf wenden Sie sich gerne direkt an uns.


Relevante Änderungen ökologische Gegenleistungen

1. Regelungen für das Abrechnungsjahr 2022

Voraussetzung für die Gewährung der Beihilfe für das Abrechnungsjahre 2022 ist weiterhin die Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Umsetzung von im Energiemanagementsystem identifizierten Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Dabei sind wirtschaftliche Maßnahmen mit einer Amortisationsdauer von maximal drei Jahren bis zum 31.12.2024 verpflichtend durchzuführen. Eine Bewertung dieser Energieeffizienzmaßnahmen hat anhand der üblichen statischen Investitionsrechnung zur erfolgen. Dennoch kann eine Bewertung durch die zukünftig anzuwendenden dynamischen Investitionsrechnung schon jetzt aufgrund der zeitlichen Kapitalwertbetrachtung als vorteilhaft angesehen werden. Zu berücksichtigen ist, dass der Investitionsumfang der Maßnahmen mindestens der Summe des jeweils ausgezahlten Beihilfebetrags des Abrechnungsjahres 2022 entsprechen muss. Eine Umsetzungspflicht gilt vorbehaltlich der tatsächlichen Identifizierung von
Maßnahmen im Energiemanagementsystem in dieser Investitionshöhe. Zusätzlich gilt keine Umsetzungspflicht für Maßnahmen, welche als nicht wirtschaftlich deklariert worden sind.

Unternehmen, die in den Jahren 2021 und 2022 noch kein Energie- oder Umweltmanagementsystem gemäß Nummer 4.1 der Förderrichtlinie betreiben, sind zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen aus der Maßnahmenliste ihres durchzuführenden Energieaudits verpflichtet.

Anders als im Abrechnungsjahr 2021 noch geltend, ist eine von der DEHSt zur Verfügung gestellte Vorlage für die Abgabe der Verpflichtungserklärung zu verwenden. Die Erklärung ist als Dokument im FMS unter ökologische Gegenleistungen anzuhängen. 

Vollständige Dokumentenliste zur Prüfung Ihres Antrages auf Strompreiskompensation

Sie haben für sich festgestellt, dass ihr Unternehmen unter den beihilfeberechtigten Sektoren und Teilsektoren erscheint und möchten nun folgend Ihren Antrag auf Strompreiskompensation vorbereiten? Nach unserer Erfahrung ist für Ihre Strompreiskompensation-Antragstellung ein früh eingeleitetes Vorbereitungsverfahren äußerst hilfreich. Daher empfehlen wir, dass Sie frühzeitig Informationen einholen sowie Prozesse für die Antragstellung anstoßen. Zur Unterstützung finden Sie beigefügt eine vollständige SPK-Checkliste. Das heißt, was brauchen Sie und kann schon ein paar Monate vor der Deadline organisiert werden? Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne direkt an uns.

Antragsverfahren Strompreiskompensation - Abrechnungsjahr 2022
Antragsverfahren Strompreiskompensation – Abrechnungsjahr 2022

 


Hinweis:

Befindet sich auch Ihr Unternehmen in einem beihilfeberechtigten Sektor? GALLEHR+PARTNER® unterstützt seit dem Jahr 2013 verschiedene Unternehmen bei der Antragstellung zur Strompreiskompensation. Wie genau funktioniert die Antragstellung zur Strompreiskompensation und wie hoch kann meine individuelle Beihilfehöhe ausfallen? Diese wesentlichen Informationen und weitere erhalten Sie in unserem Beitrag Strompreiskompensation Abrechnungsjahr 2022 – Kapitel 1.


Weitere Informationen zum Thema Strompreiskompensation finden Sie auf unserer Homepage sowie in unserem Newsletter.

Folgende weitere Tätigkeiten führen wir in diesem Umfeld gerne für Sie durch:

GALLEHR+PARTNER® ist seit 2007 der erfahrene Lotse für die Wirtschaft auf dem Weg zur CO₂-Neutralität. Zu dem Kundenstamm von GALLEHR+PARTNER® gehört eine Vielzahl national und international renommierter Unternehmen. Diese berät und unterstützen wir teilweise bis zur vollständigen eigenverantwortlichen Übernahme relevanter Prozesse inkl. bei Fragen rund um die Antragstellung zur Strompreiskompensation der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt).