Vorbereitungsverfahren zur Strompreiskompensation-Antragstellung

Sie haben für sich festgestellt, dass ihr Unternehmen unter den beihilfeberechtigten Sektoren und Teilsektoren erscheint und möchten nun folgend Ihren Antrag auf Strompreiskompensation vorbereiten? Nach unserer Erfahrung ist für Ihre Strompreiskompensation-Antragstellung ein früh eingeleitetes Vorbereitungsverfahren äußerst hilfreich. Daher empfehlen wir, dass Sie frühzeitig Informationen einholen sowie Prozesse für die Antragstellung anstoßen. Im Rahmen dieses Artikels wollen wir dahingehend unsere Erfahrung in Form einer SPK-Checkliste wiedergeben. Das heißt, was brauchen Sie und kann schon ein paar Monate vor der Deadline organisiert werden?


Hinweis:

Befindet sich auch Ihr Unternehmen in einem beihilfeberechtigten Sektor? GALLEHR+PARTNER® unterstützt seit dem Jahr 2013 verschiedene Unternehmen bei der Antragstellung zur Strompreiskompensation. Wie genau funktioniert die Antragstellung zur Strompreiskompensation und wie hoch kann meine individuelle Beihilfehöhe ausfallen? Diese wesentlichen Informationen und weitere erhalten Sie in unserem Beitrag Strompreiskompensation Abrechnungsjahr 2022 – Kapitel 1. Angehängt finden Sie zum Download unseren Fragebogen für eine erste Abschätzung. Bei Bedarf wenden Sie sich gerne direkt an uns.


Einleitung Ihres Vorbereitungsverfahrens zur SPK-Antragstellung

1. Ist die Elektronische Signaturkarte vorhanden?

Wenn Sie selber ihren Beihilfe-Antrag über die verpflichtende VPS-Poststelle der DEHSt einreichen wollen, benötigen Sie ein sogenannte qualifizierte elektronische Signatur. Der Einsatz der qualifizierten elektronischen Signatur gewährleistet die vollständige Datensicherheit und Wahrung der Echtheit der Dokumente bei der Übermittlung. Die DEHSt stellt hierfür umfangreiche Informationen zur Verfügung:

https://www.dehst.de/DE/service/elektronische-kommunikation/Elektronische-Signatur/elektronische-signatur_node.html

Hierbei ist zu beachten, dass das Antragsverfahren für die elektronische Signatur bis zu 3 Monate dauern kann. Alternativ bietet GALLEHR+PARTNER® an, für Sie als Bevollmächtigter den Versand der Beihilfe-Anträge an die DEHSt über die virtuelle
Poststelle (VPS) mithilfe der elektronischen Signatur durchzuführen.

2. Ist ihr VPS-Postfach eingerichtet?

Der Beihilfe-Antrag auf Strompreiskompensation kann ausschließlich über die virtuelle Postelle (VPS) der DEHSt eingereicht werden. Für die Nutzung der virtuellen Poststelle ist eine Registrierung sowie Aktivierung Ihrerseits notwendig. Weitere Informationen stellt die DEHSt hierzu auf ihrer Webseite zur Verfügung:

https://www.dehst.de/DE/service/elektronische-kommunikation/Virtuelle_Poststelle/virtuelle-poststelle_node.html

3. Die DEHSt-SPK-Aktenzeichen und SPK-Anlagen-Aktenzeichen existieren?

Die Beantragung eines DEHSt-SPK-Aktenzeichen (Unternehmens-Aktenzeichen) sowie eines SPK-Anlagen-Aktenzeichen (Anlagen-Aktenzeichen) ist nur bei erstmaliger Beantragung auf Strompreiskompensation notwendig. Der Antrag für die beiden Aktenzeichen erfolgt formlos über die VPS-Poststelle der DEHSt. Wenn ihr Unternehmen mehrere beihilfeberechtigte Standorte oder Anlagen hat, dann umfasst der Beihilfe-Antrag alle diese Standorte und Anlagen. Die verschiedenen Standorte und Anlagen werden hauptsächlich anhand ihrer BimSchG-Genehmigung oder Genehmigung nach dem BauG unterschieden. Für jede derzeit geltende Genehmigung benötigt man ein SPK-Anlagen-Aktenzeichen.

4. „Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten“ berechnet?

Beihilfefähige Unternehmen können eine ergänzende Beihilfe beantragen. Die ursprüngliche Beihilfeberechnungsvorschrift kürzt die eigentlichen indirekten Kosten der CO2-Zertifikate um 25%. Dadurch ergibt sich eine Lücke zwischen den eigentlichen Kosten und der letztendlichen Beihilfe. Diese Lücke kann um den Betrag der Bruttowertschöpfungsgrenze = 1,5%*(Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten) aufgefüllt werden. Umso kleiner diese Bruttowertschöpfung ist, umso größer fällt die ergänzende Beihilfe aus. Bei zu großer positiver Bruttowertschöpfung zu Faktorkosten wiederum droht eine weitere Kürzung der Beihilfe. Die beiden Fälle sind in der Grafik unten rein qualitativ dargestellt.

Konkret muss die erwähnte Bruttowertschöpfung gemäß Nummer 5.2.4 der SPK-Förderrichtlinie berechnet werden. Stromintensive Unternehmen, die in der Vergangenheit die besondere Ausgleichsregelung in Anspruch genommen haben, sind möglicherweise mit der Methodik vertraut sein. GALLEHR+PARTNER® kann sie in der Berechnung dahingehend unterstützen.

5. Ist der/die Wirtschaftsprüfer:in beauftragt?

Da Sie nicht die einzigen Antragssteller sind und nur wenige Wirtschaftsprüfer und/oder Wirtschaftsprüfergesellschaften mit der Beantragung dieser speziellen Beihilfe vertraut sind, kann es schnell hektisch werden. Insbesondere, da eine Anlagenbegehung zum Prüfauftrag gehört. Beauftragen Sie ihren Wirtschaftsprüfer dementsprechend bestenfalls frühzeitig.

Vollständige Dokumentenliste zur Prüfung Ihres Antrages auf Strompreiskompensation

Antragsverfahren Strompreiskompensation - Abrechnungsjahr 2022
Antragsverfahren Strompreiskompensation – Abrechnungsjahr 2022

Hinweis:

GALLEHR+PARTNER® bietet Ihnen eine unverbindliche Prüfung der Beihilfefähigkeit sowie eine Abschätzung der zu erwartenden Beihilfehöhe an. Angehängt finden Sie zum Download unseren Fragebogen für eine erste Abschätzung. Bei Bedarf wenden Sie sich gerne direkt an uns.


Weitere Informationen zum Thema Strompreiskompensation finden Sie auf unserer Homepage sowie in unserem Newsletter.

Folgende weitere Tätigkeiten führen wir in diesem Umfeld gerne für Sie durch:

GALLEHR+PARTNER® ist seit 2007 der erfahrene Lotse für die Wirtschaft auf dem Weg zur CO₂-Neutralität. Zu dem Kundenstamm von GALLEHR+PARTNER® gehört eine Vielzahl national und international renommierter Unternehmen. Diese berät und unterstützen wir teilweise bis zur vollständigen eigenverantwortlichen Übernahme relevanter Prozesse inkl. bei Fragen rund um die Antragstellung zur Strompreiskompensation der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt).