Fragebogen zur Abschätzung der Strompreiskompensation hier runterladen
EU-Unternehmen mit einem hohen Strombedarf sind durch die im Strom enthaltenen CO2-Kosten Mehrbelastungen ausgesetzt. Für Unternehmen, die zusätzlich einem starkem internationalen Wettbewerb ausgesetzt sind, ist dies möglicherweise standortentscheidend. Seit 2013 können diese einen Teil der CO2-Kosten als Beihilfe zurückerstattet bekommen (EU Leitlinie).
Die beihilfeberechtigten Sektoren wurden zuletzt grundlegend überarbeitet. Insbesondere sind 2021 neue Sektoren hinzugekommen. Die Beihilfe für das Abrechnungsjahr 2021 kann voraussichtlich ab Juni 2022 beantragt werden. Der Antrag muss spätestens bis zum 30.09.2022, vom Wirtschaftsprüfer geprüft, bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) eingehen.
Für mehr Informationen zu der Thematik empfehlen wir unseren Artikel „Strompreiskompensation: ein Überblick für Einsteiger“.
Zur Abschätzung der Beihilfehöhe haben wir einen Fragebogen erstellt. Wenn Sie uns diesen ausgefüllt zurückschicken, schätzen wir gerne für Sie ab
1. ob Sie beihilfeberechtigt sind,
2. und wenn ja, wie hoch die Beihilfe ausfallen könnte.
GALLEHR+PARTNER® begleitet seit 2013 Unternehmen erfolgreich beim Antragsprozess für die Strompreiskompensation.
Bei Interesse setzen Sie sich gerne mit mit uns in Verbindung.