Die vierte Handelsperiode es Europäischen Treibhausgas-Emissionshandels (EU-ETS) beginnt am 01.01.2021. Anlagenbetreiber können in den kommenden Monaten die Anträge auf kostenlose Zuteilung bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) einreichen. Die DEHSt hat im Bundesanzeiger vom 14. März 2019 das Ende der Antragsfrist für das Zuteilungsverfahren bekanntgegeben. Änträge auf kostenfreie Zuteilung können bis Samstag, 29. Juni 2019, 24:00 Uhr bei der DEHSt eingereicht werden.

Mit dem Inkrafttreten der geänderten Emissionshandelsrichtlinie (EHRL) vom 14.03.2018 hat die EU die Basis der geänderten Rahmenbedingungen für die kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen in den Jahren 2021 bis 2025 (erste Zuteilungsphase) und 2026 bis 2030 (zweite Zuteilungsphase) veröffentlicht.

Die DEHSt stellt Anlagenbetreibern wieder Hilfestellungen für das Antragsverfahren zur Verfügung. Der umfangreiche Leitfaden wird in sieben, thematisch getrennten Teilen veröffentlicht.
Teil 1 und 2 sowie der drei teilige Teil 3 des Leitfadens stehen auf der DEHSt-Seite zum Herunterladen zur Verfügung.

Zeitnahe soll auch Teil 4 des Leitfadens mit den Hinweisen zur Verifizierung von Zuteilungsanträgen veröffentlicht werden.
Teil 5 des Leitfadens wird voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar sein.

Übersicht der themenspezifischen Aufteilung des Leitfadens:

  • Teil 1: Grundlegende Informationen zu den Zuteilungsregeln und zum Zuteilungsverfahren
  • Teil 2: Allgemeine Zuteilungsregeln für Bestandsanlagen – Hinweise für die Erstellung des Zuteilungsantrags
  • Teil 3a: Spezielle Zuteilungsregeln für Anlagenübergreifende Wärmeströme – spezifische Datenerfordernisse
  • Teil 3b: Spezielle Zuteilungsregeln für Prozessemissionen und Restgase – spezifische Datenerfordernisse
  • Teil 3c: Spezielle Zuteilungsregeln für die Anwendung der Produkt-Emissionswerte – Definition der Bilanzgrenzen und spezifische Datenerfordernisse
  • Teil 4: Hinweise zu Verifizierung von Zuteilungsanträgen sowie von Daten zur Aktualisierung der Emissionswerte
  • Teil 5: Zuteilungsregeln für neue Marktteilnehmer und Zuteilungsänderungen – Hinweise für die Erstellung der jährlichen Mitteilung zum Betrieb

Der sieben-teilige Leitfaden der aktuellen Handelsperiode von 2013 bis 2020 steht ebenfalls vollumfänglich auf der DEHSt-Seite zum Herunterladen zur Verfügung.