Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt hat im elektronischen Bundesanzeiger vom 20.10.2011 das Ende der Antragsfrist für das Zuteilungsverfahren 2013-2020 bekannt gegeben. Anträge auf Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen können danach bis zum 23.01.2012 gestellt werden.

Bitte beachten Sie, dass bei verspätetem Antrag kein Anspruch auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen mehr besteht.

In der Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 20.10.2011 schreibt die DEHSt zudem vor, dass Zuteilungsanträge, Datenmitteilungen, Betreiberwechsel und Anträge auf Befreiung als Kleinemittent nur in elektronischer Form und mit qualifizierter elektronischer Signatur über die Virtuelle Poststelle (VPS) der DEHSt eingereicht werden können. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

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