Ab 2013 gilt, dass ein nach ISO 50001 zertifiziertes Energiemanagementsystem oder ein nach EMAS registriertes Umweltmanagementsystem verbindlich für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes ist, die ab 2014 (Antragstellung bis 30.6.2013) noch von der Begrenzung der EEG-Umlage nach §§ 40 ff EEG profitieren wollen. Weitere Steuererleichterungen stehen in Aussicht. Die Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft verhandeln in diesen Wochen mit den zuständigen Ministerien und der EU Kommission über eine entsprechende Regelung.

Finden Sie hier den kostenlosen GALLEHR+PARTNER Energiemanagement Infobrief 01-2012. Er gibt einen Überblick über die Voraussetzungen, die zur Begrenzung der EEG Umlage notwendig sind und über die jetzt schon verlässlich durchzuführenden Schritte zur Einführung eines Energiemanagement-Systems nach ISO 50001.