Verbraucher mit einem Stromverbrauch von mehr als 1 Mio. kWh an einer Abnahmestelle erhalten Reduzierungen laut KWKG Gesetz nur, wenn Sie Ihren Stromverbrauch des Jahres 2016 und die davon ggf. an Dritte (z.B. Mieter auf dem Betriebsgelände) weitergeleiteten Mengen, an ihren zuständigen Netzbetreiber melden. Bitte beachten Sie dabei, das eine Meldung je Abnahmestelle erforderlich ist.

Wir empfehlen, sofern die Meldung noch nicht erfolgt ist, umgehend Kontakt zu Ihrem Netzbetreiber aufzunehmen und Ansprechpartner sowie ggf. vorhandene Meldeformulare in Erfahrung zu bringen. Die KWK-Umlage wird durch die Meldung für das Jahr 2016 und den Verbrauch über 1 Mio. kWh rückwirkend von 0,445 ct./kWh auf 0,04 ct./kWh reduziert. In unserem Downloadbereich finden Sie ein Musterformular, welches eine Orientierung für die Meldung darstellt, falls ihr Netzbetreiber keine Vorlage zur Verfügung stellt.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie nochmals auf den GALLEHR+PARTNER® Infobrief Energiemanagement 01-2017 aufmerksam machen, der die aktuellsten Änderungen durch die Gesetzesnovelle des KWKG detailliert analysiert.