Ab 2013 ändert sich im Europäischen Emissionshandel auch für den stationären Sektor einiges. Bisher werden maßgeblich die CO2 Emissionen von energieproduzierenden Unternehmen und ausgewählte Industriebranchen unter dem EU Emissionshandelssystem reguliert und ab 2012 werden in einem weitgehend parallelen System auch die CO2 Emissionen des internationalen Luftverkehrs reguliert.

Pünktlich mit dem Beginn der dritten Emissionshandelsperiode ab 2013 werden große weitere Teile der Europäischen Industrie in den EU Emissionshandel aufgenommen. Das bedeutet, dass die Industrie mindestens für 8 Jahre bis 2020 diesem neuen Instrument unterliegen wird und die entsprechenden Risiken zu tragen hat, aber auch die Chancen gerade aus wettbewerblicher Sicht nutzen kann.

Mit der Datenerhebungsverordnung 2020 kommen auf die Deutsche Industrie jetzt schon bis zum 31. März 2010 neue Aufgaben zu, die erst ab 2013 ihre Wirkung entfalten. Genauso wie seinerzeit im Jahr 2004 und dann wieder zur DEV2012 im Jahr 2006 können die Angaben, die jetzt erhoben und verifiziert den Deutschen Behörden berichtet werden müssen, über die freie Zuteilung von Emissionsberechtigungen für die gesamten acht Jahre der dritten Handelsperiode entscheiden.

Lesen Sie diesem kostenlosen GALLEHR+PARTNER Infobrief Klimastrategie 09/06 welche Aufgaben auf die Deutsche Industrie bis zum 31. März 2010 zu kommen.