Seit dem 01.01.2014 läuft die Frist zur Erstellung von Anträgen auf Strompreiskompensation (SPK oder auch Beihilfen für indirekte CO2-Kosten genannt). Die Antragstellung für das Jahr 2013 muss durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft, der DEHSt  spätestens bis Freitag, den 30.05.2014 eingereicht werden. Spätere Anträge werden nicht angenommen und die Beihilfe für 2013 entfällt.

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