Strompreiskompensation

Die im Strompreis enthaltenen indirekten CO₂-Kosten stellen im Sinne von „Mehrbelastung“ einen äußeren Einflussfaktor für stromintensive Industrie dar. Um Unternehmen bei diesen Mehrbelastungen zu unterstützen, gewährt der Gesetzgeber gewissen beihilfefähigen Unternehmenssektoren eine Teilkompensation der im Strompreis enthaltenen indirekten CO₂-Kosten. Der anzuwendende EUA-Preis zur Berechnung der Beihilfehöhe entspricht dem des jeweiligen Abrechnungsjahres.

Für die Antragstellung auf Strompreiskompensation muss voraussichtlich bis 31.05 jeden Jahres bei der DEHSt ein formaler, von einem Wirtschaftsprüfer verifizierter Antrag qualifiziert signiert über die virtuelle Poststelle (VPS) eingereicht werden. Die dabei seitens der DEHSt anzuwendende Antragsfrist ist als eine Ausschlussfrist zu verstehen.

Das Beihilfefahren ist durch den im September 2022 veröffentlichten Leitfaden „Leitfaden zur Erstellung von Anträgen auf Beihilfen für indirekte CO₂-Kosten (Strompreiskompensation)“ auch für die weiteren Antragsjahre geregelt. Nichtsdestotrotz sind jährliche Aktualisierungen des Leitfadens zu erwarten.

Wir unterstützen bei der:

  • Überprüfung der bereitgestellten Daten auf Vollständigkeit
  • Durchführung und Optimierung Ihrer Antragstellungen und Änderungsanträge im geforderten Format (Formular Management System der DEHSt.)
  • Begleitung der Prüfung durch Wirtschaftsprüfer und Behörde sowie Unterstützungsleistung bei der Behördenkommunikation (VPS Unterstützung)
  • Durchführung des Versands und der Kommunikation über die virtuelle Poststelle der DEHSt. (VPS) inklusive VPS Backup
  • Unterstützung im Umgang mit den ökologischen Gegenleistungen
  • Nach Beihilfegewährung: Plausibilisierung der Beihilfemenge

Auf Wunsch übernimmt GALLEHR+PARTNER® für Sie auch den kompletten Antragsprozess inklusive der Erstellung sämtlicher Antragsunterlagen, Datenanalysen und Behördenkommunikation.

Gerne erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot.

GALLEHR+PARTNER® bietet Ihnen eine unverbindliche Prüfung der Beihilfefähigkeit sowie eine Abschätzung der zu erwartenden Beihilfehöhe an. Unter dem beigefügten Button erhalten Sie Zugang zu dem dafür vorgesehenen Fragebogen zur Abschätzung Ihrer Beihilfe. Bei Bedarf wenden Sie sich gerne direkt an uns.

KontaktFragebogen zur Abschätzung der Beihilfe (Download)

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