Update: Umsetzungsanforderungen von Energieeffizienzmaßnahmen

Auch im Geschäftsjahr 2024 wird die Identifikation und Umsetzung von sog. „wirtschaftlichen“ Energieeffizienzmaßnahmen weiterhin an Bedeutung gewinnen.

Denn Unternehmen müssen diese einerseits in Form von sog. „ökologischen Gegenleistungen“  bei der Antragstellung nachweisen, sofern sie Vorteile in Anspruch nehmen wollen. Dies gilt für die Beihilfe nach BECV, die nun bis 2026 verlängerte Strompreiskompensation im Rahmen des EUETS sowie bei der Besonderen Ausgleichsregelung nach dem Energiefinanzierungsgesetz. Gleichwohl sind ähnliche Nachweise beim derzeit noch relevanten Spitzenausgleich nach Energiesteuer- und Stromsteuergesetz zu führen sowie zukünftig ebenfalls bei der Antragstellung auf kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen im EUETS.

Andererseits besteht auch eine ordnungsrechtliche Verpflichtung zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen nach der Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV). Während diese nur einen begrenzten Geltungszeitraum bis 30. September 2024 hat, ist in dem am 18. November 2023 in Kraft getretenen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) die Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung von konkreten, durchführbaren Plänen für Endenergieeinsparmaßnahmen dauerhaft vorgesehen.

Die Voraussetzungen für die Energieeffizienzmaßnahmen ähneln sich in allen eben aufgezählten Rechtsgebieten, unterscheiden sich aber doch im Einzelnen. Stets sind indes nur „wirtschaftliche“ Maßnahmen umzusetzen. Maßgeblich für dieses Kriterium der Wirtschaftlichkeit sind grundsätzlich die Vorgaben der DIN EN 17463 (VALERI).

Für einen Überblick zu den wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Einzelnen sowie zu den Anforderungen an die Managementprozesse haben GALLEHR+PARTNER® und Köchling & Krahnefeld Rechtsanwälte Partnerschaft mbB | Spezialisten für Öffentliches Recht die entwickelte Matrix vom 4. April 2023 nun aktualisiert (Stand: 20. Dezember 2023).

Die Anforderungen im Einzelnen befinden sich in der Entwicklung und stets im Wandel. Wir werden die Matrix daher in unregelmäßigen Abständen weiterhin Ihnen aktualisiert zur Verfügung stellen.

Zur Diskussion des aktuellsten Standes nehmen Sie gerne mit uns bei einer der untenstehenden Mail-Adressen Kontakt auf.

Kontakt@gallehr.de                                                                                                                                                                                               Info@kk-rae.de


Hinweis:

Gerne steht Ihnen GALLEHR+PARTNER® zur Diskussion Ihrer spezifischen Situation zur Verfügung. Unser Team unterstützt bereits mehrere unserer Kunden zu den aktuell gültigen Beihilfeverordnungen. Daraus resultierend beraten wir Sie gerne bei den Anpassungserfordernissen innerhalb Ihrer ISO 50001 Managementsysteme sowie zur relevanten VALERI-Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen (Kapitalwertmethode). Zögern Sie nicht, uns für weitere Informationen oder Unterstützung zu kontaktieren.


Unter folgendem Link steht Ihnen unsere Übersichtsmatrix -Ökologische Gegenleistungen und Verpflichtungen zum Download zur Verfügung.


Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne direkt an.

Folgende weitere Tätigkeiten führen wir in diesem Umfeld gerne für Sie durch:

GALLEHR+PARTNER® ist seit 2007 der erfahrene Lotse für die Wirtschaft auf dem Weg zur CO₂-Neutralität. Zu dem Kundenstamm von GALLEHR+PARTNER® gehört eine Vielzahl national und international renommierter Unternehmen. Diese berät und unterstützen wir teilweise bis zur vollständigen eigenverantwortlichen Übernahme relevanter Prozesse inkl. bei Fragen rund um die Antragstellung zur Strompreiskompensation der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt).