Umsetzungsanforderungen von Energieeffizienzmaßnahmen
Die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen gewinnt derzeit vermehrt an Bedeutung. Denn Unternehmen müssen diese einerseits in Form von sog. „Ökologischen Gegenleistungen“ bei der Antragstellung nachweisen, sofern sie Vorteile in Anspruch nehmen wollen.
Dies gilt für die Beihilfe nach BECV, die Strompreiskompensation im Rahmen des EUETS sowie bei der Besonderen Ausgleichsregelung nach dem Energiefinanzierungsgesetz. Die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen müssen aber auch nachgewiesen werden beim Spitzenausgleich nach Energiesteuer und Stromsteuergesetz sowie zukünftig bei der Antragstellung auf kostenlosen Zuteilung von Emissionsberechtigungen im EUETS.
Andererseits besteht auch eine ordnungsrechtliche Verpflichtung zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen nach der Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSimiMaV). Während diese nur einen begrenzten Geltungszeitraum bis 30.September 2024 hat, ist im Referentenentwurf des Energieeffizienzgesetzes (Stand: 3. April 2023) die Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung von konkreten, durchführbaren Plänen für Endenergieeinsparmaßnahmen dauerhaft vorgesehen.
Die Voraussetzungen für die Energieeffizienzmaßnahmen ähneln sich in allen eben aufgezählten Rechtsgebieten, unterscheiden sich aber doch im Einzelnen. Stets sind indes nur „wirtschaftliche“ Maßnahmen umzusetzen. Maßgeblich für dieses Kriterium der Wirtschaftlichkeit sind grundsätzlich die Vorgaben der DIN EN 17463 (VALERI).
Für einen Überblick zu den wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Einzelnen sowie zu den Anforderungen an die Managementprozesse möchten GALLEHR+PARTNER® und Köchling & Krahnefeld Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Ihnen unsere veröffentlichte Übersicht-Matrix zur Verfügung stellen. (Stand: 04. April 2023)
Die Anforderungen im Einzelnen befinden sich derzeit in der Entwicklung und im Wandel. Wir werden die Matrix daher in unregelmäßigen Abständen aktualisieren. Zur Diskussion des aktuellsten Standes stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Übersichtsmatrix – ökologische Gegenleistungen und Verpflichtungen
Hinweis:
Für eine bessere Lesbarkeit der Matrix, bitten wir den beigefügten Link zum Download der GALLEHR+PARTNER® – Fachinformation zu nutzen.






Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage sowie in unserem Newsletter.
Folgende weitere Tätigkeiten führen wir in diesem Umfeld gerne für Sie durch:
- Erstellung von förderfähigen Transformationskonzepten inkl. Zielentwicklung, Strategieentwicklung und Managementberatung zur wirksamen Zielerreichung
- Unterstützungsarbeit bei der Antragstellung auf Strompreiskompensation
- BEHG-Carbon-Leakage Verordnung (BECV) – Beantragung
- Wirtschaftlichkeitsbewertung von Energieeffizienzmaßnahmen nach DIN EN 17463 – VALERI
- Entwicklung, Einführung und Betrieb von Energie-, Umwelt- und Klimamanagementsystemen
GALLEHR+PARTNER® ist seit 2007 der erfahrene Lotse für die Wirtschaft auf dem Weg zur CO₂-Neutralität. Zu dem Kundenstamm von GALLEHR+PARTNER® gehört eine Vielzahl national und international renommierter Unternehmen. Diese berät und unterstützen wir teilweise bis zur vollständigen eigenverantwortlichen Übernahme relevanter Prozesse inkl. bei Fragen rund um die Antragstellung zur Strompreiskompensation der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt).