Kostenwälzung bei den Netzentgelten: „Netzbezogene Letztverbrauch“ als neuer Verteilungsschlüssel


In Kürze:

Die Bundesnetzagentur stellt im Rahmen des AgNes-Verfahrens die bisherige Systematik der vertikalen Kostenwälzung bei den Stromnetzentgelten zur Diskussion. Im Kern geht es um die Frage, wie Kosten aus vorgelagerten Netzebenen auf nachgelagerte Netze und damit mittelbar auf deren Netznutzer verteilt werden. Nach Auffassung der Bundesnetzagentur führt das heutige System zunehmend zu regional unausgewogenen Finanzierungsbeiträgen, insbesondere in Netzgebieten mit hoher dezentraler Erzeugung. Als vielversprechende Reformoption rückt deshalb die Kostenwälzung auf Basis des netzbezogenen Letztverbrauchs in den Mittelpunkt.


Vorstellung des BNetzA-Vorstoßes: Reformbedarf der heutigen Kostenwälzung

Mit den am 5. März 2026 veröffentlichten Orientierungspunkten zur Kostenwälzung konkretisiert die Bundesnetzagentur einen weiteren Baustein des Festlegungsverfahrens AgNes zur zukünftigen Stromnetzentgeltsystematik. Im Mittelpunkt steht dabei nicht das gegenüber Letztverbrauchern abgerechnete Netzentgelt selbst, sondern der vorgelagerte Verrechnungsmechanismus zwischen Netzebenen und Netzbetreibern. Dieser ist deshalb hochrelevant, weil er maßgeblich bestimmt, welcher Anteil der Netzkosten letztlich in welchen Netzebenen und damit bei welchen Kundengruppen ankommt.

Den Reformbedarf begründet die Bundesnetzagentur mit einem strukturellen Problem des heutigen Systems: In Netzgebieten mit hoher dezentraler Erzeugung sinken die Strombezüge aus vorgelagerten Netzebenen. Dadurch verringern sich im bestehenden Wälzungsmechanismus auch die Kostenanteile, die nach unten weitergegeben werden. Die tatsächlichen Kosten des Gesamtsystems sinken jedoch nicht im gleichen Maße. Vorgelagerte Netze bleiben weiterhin für Versorgungssicherheit, Transport, Systemdienstleistungen und Rückspeisungen erforderlich. Aus Sicht der Bundesnetzagentur führt dies zu einer unterproportionalen Beteiligung einzelner Netzgebiete an den Kosten vorgelagerter Netze und erhöht zugleich die Gefahr von Tarifanomalien, also Konstellationen, in denen die Nutzung tieferer Netzebenen günstiger erscheint als die Nutzung vorgelagerter Ebenen.

Wie die heutige Kostenwälzung funktioniert

Die Abbildung zur aktuellen Verteilungsmethodik veranschaulicht die Mechanik der heutigen top-down-Kostenwälzung. Ausgangspunkt sind die Kosten einer Netz- oder Umspannebene, die beginnend bei der Höchstspannung anteilig auf direkt angeschlossene Letztverbraucher und auf die jeweils nachgelagerte Netz- oder Umspannebene verteilt werden. Zunächst werden die Kosten der höchsten vom jeweiligen Netzbetreiber betriebenen Ebene durch deren zeitgleiche Jahreshöchstlast geteilt. Daraus ergibt sich die sogenannte Briefmarke als spezifischer Kostenwert der Ebene. Auf dieser Grundlage werden Arbeits- und Leistungspreise für direkt angeschlossene Letztverbraucher abgeleitet. Ebenso werden die daraus erwarteten Erlöse werden von den Gesamtkosten der Ebene abgezogen, um den verbleibenden Kostenanteil bestimmen zu können. Dieser wird an die nächsttiefere Netz- oder Umspannebene weitergewälzt. Dort wiederholt sich derselbe Mechanismus.

Sichtbar wird damit vor allem eines: Die heutige Kostenwälzung orientiert sich an denselben Entgeltkomponenten wie bei Letztverbrauchern und damit an den tatsächlich gemessenen Stromflüssen zwischen den Netz- und Umspannebenen. Genau hierin sieht die Bundesnetzagentur die zentrale Schwäche des bestehenden Systems. In Netzgebieten mit hoher dezentraler Erzeugung sinken die Strombezüge aus vorgelagerten Ebenen, sodass dort auch geringere Kostenanteile nach unten weitergegeben werden. Die Kosten und die Versorgungsfunktion der vorgelagerten Netze verschwinden dadurch jedoch nicht. Das führt aus Sicht der Bundesnetzagentur zu einer eingeschränkten Kostenreflexivität, regional ungleichen Finanzierungsbeiträgen und potenziellen Tarifanomalien.

Für Industrieunternehmen ist der grundlegende Kostenwälzungsmechanismus relevant, da Netzentgelte nicht allein von der eigenen Anschluss- oder Spannungsebene abhängen, sondern auch vom regulatorischen Verteilungsmechanismus zwischen den Netzebenen geprägt werden. Genau deshalb verschiebt sich der Fokus der Reformdiskussion: weg von einzelnen Netzentgeltkomponenten und hin zu der Frage, nach welchem Schlüssel die Kosten vorgelagerter Netze künftig auf nachgelagerte Ebenen verteilt werden sollen.

 

Qulle: Expertenaustausch AgNes zum Thema Kostenwälzung vom 10. März 2026

Alternativmodell der Bundesnetzagentur: Netzbezogener Letztverbrauch

Die zweite Abbildung zeigt die Logik des von der Bundesnetzagentur favorisierten Alternativmodells. Maßgeblich ist hier nicht mehr primär, wie viel Strom an einer Netzgrenze physisch aus der vorgelagerten Ebene bezogen wird, sondern der netzbezogene Letztverbrauch. Gemeint ist die Summe aller Letztverbraucherentnahmen aus der betreffenden und allen nachgelagerten Ebenen bis hin zur Niederspannungsebene – unabhängig davon, ob der Strom im eigenen Netz oder im Netz eines nachgelagerten Betreibers entnommen wird. Die Grafik verdeutlicht damit den eigentlichen Perspektivwechsel der Reform: Die Kostenwälzung soll von der bisherigen Netzentgeltlogik entkoppelt und über einen eigenständigen Verteilungsschlüssel organisiert werden.

Ziel ist, die Kosten vorgelagerter Netze stärker an der Versorgungsaufgabe des Gesamtsystems und weniger an regional verzerrten Stromflüssen auszurichten. Nach Auffassung der Bundesnetzagentur spricht für den netzbezogenen Letztverbrauch, dass diese Größe in der Regel eindeutig bestimmbar, unabhängig vom Umfang dezentraler Erzeugung, weniger anfällig für seltene Leistungsspitzen und besser geeignet ist, Tarifanomalien sowie Fehlanreize zu vermeiden. Die Kostenwälzung soll dadurch insgesamt stabiler, sachgerechter und regional gleichmäßiger werden.

Für Industrieunternehmen ist entscheidend: Es geht hierbei nicht um die Bepreisung einzelner Letztverbraucher, sondern um die Frage, welcher Anteil der Kosten vorgelagerter Netze auf nachgelagerte Netzebenen und deren Netzkunden verteilt wird. Genau deshalb ist ein Gleichlauf zwischen Kostenwälzung und Netzentgeltstruktur aus Sicht der Bundesnetzagentur keine zwingende Anforderung. Im Mittelpunkt steht vielmehr ein robusterer Verteilungsschlüssel für die Finanzierung des Gesamtsystems.

Mehr Einheitlichkeit, aber auch Umverteilung zwischen Netzebenen

Um die praktischen Verteilungswirkungen des neuen Ansatzes gegenüber dem Status quo greifbar zu machen, ließ die Bundesnetzagentur modellbasierte Berechnungen durchführen. Die Modellrechnungen zeigen zwei miteinander verbundene, aber unterschiedliche Effekte. Zum einen würden sich die aus dem Übertragungsnetz herabgewälzten Kosten zwischen den betrachteten Verteilnetzgebieten deutlich vereinheitlichen. Gemeint sind dabei nicht die vollständigen Netzentgelte für Letztverbraucher, sondern die spezifischen Finanzierungsbeiträge zur Deckung der Übertragungsnetzkosten, jeweils bezogen auf den netzbezogenen Letztverbrauch im gesamten Netzgebiet. Im Status quo reichte die Bandbreite zwischen den Verteilnetzgebieten von 0,1 ct/kWh bis zu 1,7 ct/kWh. Bei einer Wälzung nach netzbezogenem Letztverbrauch, also dem neuen Altrenativmodell, würden sich diese Beiträge auf knapp 1 ct/kWh annähern.

Zum anderen würde sich innerhalb der einzelnen Verteilnetze die Verteilung dieser Kosten zwischen den Spannungsebenen verschieben. Nach den Berechnungen ergäbe sich in der Hochspannungsebene durchgängig eine deutliche Entlastung, weil die dort anfallenden Kosten einschließlich der vom Übertragungsnetz herabgewälzten Anteile stärker in die unteren Verteilernetzebenen weitergegeben würden. In Mittel- und Niederspannung käme es dadurch teilweise zu Mehrbelastungen, die prozentual jedoch deutlich geringer ausfielen, weil sich die Kosten dort auf größere Letztverbraucherkollektive verteilen. Die Reform wäre damit keine pauschale Kostensenkung, sondern vor allem eine gleichmäßigere regionale Verteilung vorgelagerter Netzkosten bei gleichzeitiger Umverteilung zwischen den Netzebenen.

Was bedeutet das konkret für Industrieunternehmen?

Für industrielle Stromverbraucher ist die Diskussion um die Kostenwälzung weit mehr als eine regulatorische Detailfrage. Sollte sich der von der Bundesnetzagentur favorisierte Ansatz durchsetzen, würde sich die Logik der Netzkostenverteilung spürbar verschieben. Die vorgeschlagene Wälzung nach netzbezogenem Letztverbrauch steht dabei für einen grundlegenden Perspektivwechsel in der Netzentgeltsystematik: weg von einer stark flussorientierten Logik, hin zu einer stärkeren Orientierung an der realen Versorgungsaufgabe des Netzes. Während die erste Abbildung die heutige, an Stromflüssen, Jahreshöchstlasten und Netzentgeltkomponenten orientierte Mechanik zeigt, verdeutlicht die zweite Grafik die Grundidee eines endverbrauchsbezogenen und systematisch stabileren Verteilungsschlüssels.

Für Unternehmen bedeutet das vor allem, dass Netzentgelte künftig noch stärker vom regulatorischen Verteilungsmechanismus zwischen den Netzebenen geprägt werden könnten. Je nach Anschluss- und Spannungsebene sowie regionaler Netzstruktur können sich daraus unterschiedliche Belastungswirkungen ergeben. Unternehmen mit Anschluss auf höherer Spannungsebene könnten tendenziell entlastet werden, während Standorte in tieferen Netzebenen stärker von der regionalen Verteilung der Letztverbräuche und der jeweiligen Kundendichte abhängen würden. Klar ist zugleich: Die Reform zielt nicht auf eine pauschale Senkung der Netzentgelte, sondern auf eine aus Sicht der Behörde sachgerechtere, stabilere und weniger verzerrte Allokation der Netzkosten.

Strategisch erhöht das die Relevanz von Netzebene, Laststruktur und Standortkontext für die Energiekostenanalyse. Investitions-, Elektrifizierungs- und Anschlussentscheidungen werden künftig noch stärker auch unter dem Blickwinkel der Netzkostenverteilung zu bewerten sein. Schon jetzt zeigt die Debatte, dass sich der regulatorische Fokus verschiebt: weg von der bloßen Preisfrage und hin zu der Grundsatzfrage, wie Netzkosten in einem zunehmend dezentralen, elektrifizierten und rückspeisegeprägten Energiesystem verursachungsgerecht, praktikabel und investitionskompatibel verteilt werden sollen.


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