Strompreiskompensation (SPK)
Die Strompreiskompensation ist eine finanzielle Beihilfe des deutschen Staates für stromintensive Industrieanlagen in Deutschland. Mit ihr werden deren Mehrkosten ausgeglichen, die dadurch entstehen, dass Stromerzeuger im Rahmen des EU-ETS 1 für ihre Berechtigungen zur CO2-Emission bezahlen müssen und diesen Aufwand über den Strompreis an Stromverbraucher weitergegeben.


Kurz erklärt
Strompreiskompensation – kurz erklärt
Die Strompreiskompensation ist eine Beihilfe zum teilweisen Ausgleich von indirekten CO2-Kosten, die der stromintensiven Industrie durch den europäischen Emissionshandel (EU-ETS 1) entstehen. Die EU-Kommission hat die in Frage kommenden Industriesektoren in ihre ETS-Beihilfeleitlinien festgelegt, aufgeteilt in zwei Tabellen mit 80 % bzw. 75 % Beihilfeintensität. Nicht ausgeglichen werden Kosten, die durch unmittelbare Treibhausgasemissionen einer Industrieanlage im Rahmen des EU-ETS 1 entstehen. Die Höhe der SPK hängt wesentlich CO2-Emissionsfaktoren ab (tCO2/MWh), die den CO2-Anteil des Strommixes in einer bestimmten EU-Region (Länder oder Ländergruppen) abbilden. EU-Mitgliedstaaten dürfen die Kompensation auf Unternehmensebene begrenzen, wenn dies notwendig erscheint, um Zielgenauigkeit und Verhältnismäßigkeit sicherzustellen. Konkret nennt die Kommission einen Cap von 1,5 % der Bruttowertschöpfung (BWS) und legt dar, wie diese BWS zu berechnen ist.
Die Beihilfe des Staates muss mit ökologischen Gegenleistungen des begünstigten Unternehmens vergolten werden. Dabei waren bis 2025 entweder Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (identifiziert im Rahmen der ISO 50001-/EMAS-Managementsysteme) oder zur Dekarbonisierung des Produktionsprozesses oder der Bezug von Strom aus erneuerbaren Energiequellen gemeint. Die EU-Kommission hat diese Optionen ab dem Jahr 2026 um eine weitere ergänzt: Die Beihilfe kann jetzt in Investitionen fließen, die die Kosten des Stromsystems senken, also Energiespeicherlösungen, Maßnahmen zur Erhöhung der nachfrageseitigen Flexibilität oder die Entwicklung von Elektrolyseuren für die Erzeugung von erneuerbarem oder kohlenstoffarmem Wasserstoff. Als zulässige ökologische Gegenleistung bleiben aber auch Investitionen zur Entwicklung von Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energie oder zur Verbesserungen der Energieeffizienz (Strombedarf).
Für die Antragstellung auf Strompreiskompensation für das Berichtsjahr 2025 muss voraussichtlich bis 17.08.2026 (Ausschlussfrist) (üblich ist der 30.06.) bei der Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) ein formaler, von einem Wirtschaftsprüfer verifizierter Antrag qualifiziert signiert über die virtuelle Poststelle (VPS) eingereicht werden.
→ Leitfaden zur Erstellung von Anträgen auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten (25.04.2025)
→ Update 2025: Strompreiskompensation – Ein Überblick für Einsteiger
→ Update 2026: EU-Reform der Strompreiskompensation
→ Grünstrom als ökologische Gegenleistung oder Konditionalität
Unsere möglichen Leistungen
Leistungen
Identifizierung der Beihilfefähigkeit einer Anlage
GALLEHR+PARTNER® hilft Unternehmen, Anlagen zu identifizieren, die im Rahmen der Strompreiskompensation beihilfefähig sind. Dazu wird ein Abgleich mit den wirtschaftlichen und branchenbezogenen Anforderungen durchgeführt, wie sie in den EU-ETS-Beihilfeleitlinien bzw. ihrer deutschen Umsetzung formuliert sind. Zudem wird überprüft, ob ökologische Gegenleistungen aus Ausgleich für die Gewährung einer Beihilfe in Bezug auf die Anlage in Anschlag gebracht werden können.
Prüfung von einzureichenden Daten auf Vollständigkeit
Im Rahmen ihres Antrags auf Beihilfe für indirekte CO2-Kosten prüft GALLEHR+PARTNER® für Unternehmen die mit ihren Antrag einzureichenden Daten auf Vollständigkeit. Dies umfasst im Einzelnen:
- Überprüfung der antragsrelevanten Berechnungselemente
- Übernahme und Analyse der erforderlichen Daten für das Antragsjahr
- Auswertung der Daten auf Plausibilität, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit
- Identifizierung von eventuellen Datenlücken und fehlender Nachvollziehbarkeit
Erstellung der Beihilfeanträge im erforderlichen Format
GALLEHR+PARTNER® unterstützt Unternehmen bei der Erstellung eines Antrags auf Beihilfe für indirekte CO2-Kosten. Im Einzelnen:
- Unterstützung bei der Identifizierung der beihilfefähigen „Anlage“
- Unterstützung bei der Abgrenzung der Anlage gemäß Beihilfevorschriften
- Anpassung der Methodik zur Abgrenzung der antragsrelevanten Daten auf die beihilfefähige Anlage
- Anpassung der Dokumentation auf aktuellen Stand
- formgerechte Erstellung der Beihilfeanträge und Änderungsanträge im Online Formular-Management System (FMS) der DEHSt
Begleitung der Prüfung durch Wirtschaftsprüfer und Behörde
GALLEHR+PARTNER® begleitet Unternehmen in dem für die erfolgreiche Antragsstellung notwendigen Prozess der Prüfung durch Wirtschaftsprüfer und Behörde. Im Einzelnen:
- Teilnahme an Wirtschaftsprüfungsterminen
- Begleitung bis zur erfolgreichen Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer
- Unterstützung bei der Bearbeitung eventueller Nachfragen durch die DEHSt
Behördenkommunikation (VPS Unterstützung)
GALLEHR+PARTNER® unterstützt Unternehmen bei der Einreichung des Antrags auf Beihilfe für indirekte CO2-Kosten. Wir bieten u.a. an:
- Unterstützung beim Versand der Beihilfeanträge an die DEHSt über die virtuelle Poststelle (VPS) mit qualifizierter elektronischer Signatur
- Backup zum VPS-Versand der Anträge im Falle technischer Schwierigkeiten durch eigene Infrastruktur inkl. qualifizierter elektronischer Signatur
Auswertung des Beihilfegewährung
GALLEHR+PARTNER® überprüft nach Erhalt eines positiven Bescheids die Beihilfesumme für die jeweilige Anlage und das jeweilige Antragsjahr hinsichtlich seiner wirtschaftlichen Plausibilität in Bezug auf die Daten, die den Behörden im Rahmen der Antragseinreichung übermittelt worden sind.
Unterstützung bei der Nachweisführung von Grünstrom als ökologische Gegenleistung
Unternehmen müssen aufgrund von regulatorischen Bestimmungen für den Erhalt der Beihilfe sogenannte ökologische Gegenleistungen (öGL) erbringen. Dies kann z.B. durch den Bezug von Grünstrom nachgewiesen werden. GALLEHR+PARTNER® unterstützt Unternehmen bei dem Prozess der Nachweisführung. Mehr zu unserer Unterstützung bei staatlich geforderten Ökologischen Gegenleistungen finden Sie hier.
Nachweis von Energieeffizienzmaßnahmen oder Klimaschutzmaßnahmen als ökologische Gegenleistungen
Im Antragsjahr 2026 müssen Unternehmen, die im Rahmen ihres SPK-Antrags 2026 für das Abrechnungsjahr 2025 Energieeffizienzmaßnahmen als ökologische Gegenleistung nutzen, diese von einer prüfungsbefugten Stelle (nach DAU zugelassene Umweltgutachter und DAkkS akkreditierte Auditoren für Energiemanagement) bestätigen lassen. Unabhängig von der Wahl der ökologischen Gegenleistung muss das zertifizierte Energiemanagementsystem nach DIN ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem nach EMAS von einer prüfungsbefugten Stelle bestätigt werden. GALLEHR+PARTNER® unterstützt Unternehmen bei der Erstellung des Nachweis-ÖGL-FMS und Auditierung durch die prüfungsbefugte Stelle. Mehr zu unserer Unterstützung bei staatlich geforderten Ökologischen Gegenleistungen finden Sie hier.
Kooperation und Vermittlung Rechtsberatung & Steuerberatung
GALLEHR+PARTNER® bietet keine Rechts- oder Steuerberatung an. Für Rechtsdienstleistungen und/oder Steuerberatung, deren Erbringung gemäß rechtlichen Bestimmungen Rechtsanwälten und/oder Steuerberatern vorbehalten ist kooperieren wir z.B. mit verschiedenen im Energie- und Umweltbereich renommierten Anwaltskanzleien wie Ritter, Gent & Collegen und Hoffmann Liebs, welche Ihre diesbezüglichen Fragestellungen kompetent direkt bearbeiten.
GALLEHR+PARTNER® unterstützt Unternehmen seit dem Jahr 2013 bei der Beantragung der Strompreiskompensation. Für detailliertere Auskünfte und weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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