Förderfähige Energieeffizienzmaßnahmen nach Modul 1 – 6 EEW – Novellierung ab Mai 2023

Zulässiger vorzeitiger Maßnahmenbeginn bei geförderten Energieeffizienzmaßnahmen nach Modul 4 EEW läuft aus, Förderung von Transformationskonzepten wird gekürzt

Am 18.04.2023 wurde im Rahmen der Hannover Messe die Novellierung der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) präsentiert. Die ab 01.Mai.2023 gültige Novellierung bringt einige relevante Änderungen mit sich. Diese Änderungen haben wir Ihnen in diesem Artikel zusammengefasst.

Stopp des „Vorzeitigen Maßnahmenbeginns ab 2024

Seit Anfang Dezember 2022 war es möglich, förderfähige Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen gemäß Modul 4 EEW (BAFA-Förderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft) bereits auf „eigenes finanzielles Risiko“ zu starten. Hierzu zählt z.B. die Auslösung einer Bestellung oder die Montage der betroffenen Anlagen(teile). Der zulässige „vorzeitige Maßnahmenbeginn“, der Beginn der Durchführung von Maßnahmen nach Modul 4, für die ein Förderantrag gestellt, aber noch nicht genehmigt wurde, läuft Ende des Jahres 2023 aus. Folgendermaßen empfiehlt sich mit der Durchführung notwendiger Investitionen nicht zu zögern. Umso wichtiger ist es jedoch, den Förderantrag direkt möglichst fehlerfrei und formal korrekt zu erstellen, sodass die Fördersumme optimiert ist und die Wartezeit für den Zuschuss möglichst kurz ausfällt.

Weitere Änderungen ab Mai 2023

Bislang gab es innerhalb der EEW-Förderung 5 Module. Das Modul 6 „Elektrifizierung von kleinen Unternehmen“ kommt neu dazu. Generell können kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mio. € Umsatz und maximal 50 Mitarbeitern mit erhöhten Förderquoten rechnen. Des Weiteren wird der Förderwettbewerb gestärkt, die Ausschreibungen finden fortan häufiger statt und das jeweilige Budget wird erhöht. Im Modul 2 ist nun die Erschließung und Nutzbarmachung von tiefer Geothermie förderfähig.

Für unsere Kunden halten wir insbesondere die Reduzierung der Förderhöhe für Transformationskonzepte relevant. Diese wird ab Mai, bis auf wenige Ausnahmen, auf 50.000 € je Vorhaben begrenzt. Die Förderquote wird für Großunternehmen auf 40 % und für mittlere Unternehmen auf 50 % jeweils um 10 % gekürzt.

Die Inhalte der einzelnen Module haben wir Ihnen nachfolgend aktualisiert.

 


Hinweis:

Gerne können wir für Sie eine erste Einschätzung hinsichtlich der Förderfähigkeit von geplanten Maßnahmen abgeben. Bei Bedarf können wir Sie zudem bei der Erstellung der Förderanträge oder notwendigen Einsparkonzepte unterstützen. Damit Sie einen Überblick bekommen, um welche Förderprogramme und potentielle Summen bzw. Investitionszuschüsse es hier geht, stellen wir Ihnen in aller Kürze die etablierten Förderprogramme des BAFA mit dem Schwerpunkt Energie- und Ressourceneffizienz vor. Falls Sie schon eine Maßnahme geplant haben, aber noch nicht wissen, ob eine Förderfähigkeit besteht, oder wie wirtschaftlich Sie ist, erstellen wir Ihnen auf Wunsch vorab eine Wirtschaftlichkeitsbewertung nach DIN EN 17463 (VALERI).


 

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Modul 1 – 6 EEW

Allgemeine Neuheiten (für alle Module gültig):

Kleine und mittlere Unternehmen können bei Beantragungen nach AGVO gemäß Artikel 17 AGVO darauf verzichten, einen komplexen Antrag zu stellen, bei dem eine nicht klimaschonende Referenzinvestition kalkuliert werden muss. Konkret können sich mittlere Unternehmen pauschal die gesamte Investition nach Modul 1-4, sowie Modul 6 mit 10 % fördern lassen. Für kleine Unternehmen sind 20 % möglich. Je nach Maßnahme kann dies Sinn ergeben, aber auch verschwenderisch sein. Für welche Option man sich entscheidet, sollte zuvor auf jeden Fall geprüft werden.

Modul 1: Querschnittstechnologien

In Modul 1 wird die Investition in marktverfügbare, hocheffiziente Technologien gefördert. Hierzu zählen u.a. elektrische Motoren und Antriebe, Frequenzumrichter, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeuger. Auch die Dämmung von Anlagen oder Teilen davon, sowie Wärmeüberträger für Abwärmenutzung aus Ab- bzw. Prozesswasser sind förderfähig.

Die Förderhöhe beträgt max. 30 % der Investitions-(mehr)kosten für große Unternehmen. Mittlere Unternehmen max. 40 %, kleine Unternehmen bis zu 50 % Zuschuss erhalten. Die maximale Förderhöhe beträgt in beiden Fällen 200.000 €.

Neu seit der Novelle ist, dass Dämmungen keine Mindesteffizienzkriterien mehr erfüllen und zugehörige Nebenkosten nicht mehr gedeckelt werden.

Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

In Modul 2 wird die Bereitstellung und Integration von erneuerbarer Wärme gefördert. Bedingung ist, dass mindestens 50 % der generierten Wärme in betrieblichen Prozessen verwendet werden. Förderfähig sind u.a. Solarthermieanlagen, Wärmepumpen mit erneuerbarem Reservoir und Biomasseanlagen zur Verbrennung von Holz und pflanzlichen Abfällen. Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) auf Basis erneuerbarer Energien sind ebenfalls förderfähig, insofern die erzeugte Wärme überwiegend selbst verbraucht wird. Zusätzlich zu den Anschaffungskosten sind alle zur Inbetriebnahme notwendigen Kosten förderfähig. Hierzu zählen z.B. Installation, Montage, zugehörige Wärmespeicher und Leitungen zur Anbindung an die Wärmesenke. Bauliche Maßnahmen und MSR können ebenfalls bezuschusst werden.

Ab Mai wird zudem die Erschließung und Nutzbarmachung von Tiefer Geothermie gefördert. Hierzu zählen auch Machbarkeitsstudien. Eine Realisierungspflicht soll nicht bestehen. Des Weiteren können mit bis zu 50 % Abwärme betriebene Wärmepumpen über Modul 2 gefördert werden.

Die Förderhöhe beträgt max. 45 % der Investitions-(mehr)kosten für große Unternehmen. Mittlere Unternehmen können sogar max. 55 % und kleine Unternehmen 65 % Zuschuss erhalten. Die maximale Förderhöhe liegt bei beiden bei 15 Mio. €.

Modul 3: Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (MSR), Sensorik und Energiemanagementsoftware

In Modul 3 wird u.a. der Erwerb von Softwarelösungen gefördert. Hier ist von entscheidender Bedeutung, dass die Software beim BAFA als förderfähig gelistet ist. Außerdem werden zugehörige Komponenten wie Sensoren, Analog-Digital-Wandler sowie Steuer- und Regelungstechnik bezuschusst. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Software und zugehörige Komponenten in zertifizierte Energie- bzw. Umweltmanagementsysteme integriert werden müssen. Die Liste haben wir Ihnen unter diesem Link bereitgestellt. Zusätzlich zu beschriebenen Investitionskosten sind beispielsweise die Einweisung und Schulung von Personal in die geförderte Software durch Dritte, förderfähig, Gebühren für Cloud-Nutzung können ebenfalls bezuschusst werden.

Die Förderhöhe beträgt max. 30 % der Investitions-(mehr)kosten für große Unternehmen. Mittlere Unternehmen können max. 40 %, kleine Unternehmen max. 50 % Zuschuss erhalten. Die maximale Förderhöhe liegt bei 15 Mio. €. Inhaltliche Änderungen sind nicht zu erwarten.

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Hintergrund

Über das Modul 4 wird allgemein die Umstellung auf energie- und ressourceneffiziente Prozesse und Verfahren gefördert. Hierzu zählen u.a. die Neu- oder Ersatzinvestition in energieeffiziente Anlagen und Maschinen, der Austausch einzelner Komponenten oder Änderungen in der Prozessführung. Die Nutzung prozessbedingter Abwärme, sowie deren Einbindung oder Verstromung, wird ebenfalls über Modul 4 gefördert. Weitere Fördermöglichkeiten bestehen in Maßnahmen zur energieeffizienten Belüftungs-, Wärme- und Kältebereitstellung. Darüber hinaus können Maßnahmen zur Verlustvermeidung bezuschusst werden. Hierzu zählen bspw. die hydraulische Optimierung von Prozessen, die Vermeidung von Ausschuss und Abfällen oder die Erneuerung von Druckluftleitungen.

Ab Mai 2023 können auch Anlagen zur Erzeugung von Biogas aus pflanzlichen Abfall- und Reststoffen, Bioabfällen oder Biomasse aus Industrieabfällen gefördert werden. Zusätzlich können in der Anlage max. 25 % pflanzliche primäre bzw. naturbelassene Biomasse eingesetzt werden.

Einsparkonzept

Durch die Erweiterung um Ressourceneffizienz bietet die prozessspezifische Reduktion emissionsintensiver Stoffe z.B. Kupfer, Papier oder auch Wasser einen weiteren Fördertatbestand. Zudem können alle in den vorangegangenen Modulen präsentierten Maßnahmen auch in einem Einsparkonzept nach Modul 4 kombiniert werden. Das Einsparkonzept muss u.a. Beschreibungen des Unternehmensstandorts, des IST- und SOLL-Zustands des Prozesses und der Optimierungsmaßnahme beinhalten. Eine detaillierte Beschreibung der jetzigen und zukünftigen Energie- bzw. Ressourcenverbräuche (Systemnutzen) ist hier ebenso gefordert wie die Quantifizierung der daraus resultierenden CO₂-Ersparnis. Des Weiteren ist eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchzuführen. Bei diesen Punkten können wir Sie gerne bei Bedarf unterstützen.

Innerhalb des Einsparkonzepts wurden auch die CO2-Faktoren erneuert. Insbesondere sind die Faktoren für Strom zu nennen, der bei Energieeffizienzmaßnahmen von 732 Gramm je Kilowattstunde auf 435 g / kWh und bei einem Energieträgerwechsel von 366 g / kWh auf 107 g / kWh gesenkt wurden. Strom aus erneuerbaren Quellen, der selbst oder über Power Purchase Agreements (PPAs) erzeugt wurde, kann mit dem Faktor 0 angerechnet werden. Damit möchte sich der Fördergeber „an die Realität anpassen“.

Förderquoten

Die Förderhöhe beträgt max. 30 % der Investitions-(mehr)kosten für große Unternehmen. Mittlere Unternehmen können max. 40 % und kleine Unternehmen bis zu 50 % Förderung erhalten. Die maximale Förderhöhe liegt bei 15 Mio. €. Eine weitere Deckelung der Fördersumme liegt in der Begrenzung von 500 € für Großunternehmen und 900 € für mittlere Unternehmen und 1.200 € für kleine Unternehmen je jährlich eingesparter Tonne CO₂. Ein weiterer limitierender Faktor ist hier die Mindestamortisationsdauer (ohne Förderung) von drei Jahren.

Modul 5: Transformationskonzept

Seit November 2021 werden Transformationskonzepte in Richtung Klimaneutralität gefördert. Kern und Basis von Transformationskonzepten ist eine detaillierte standortbezogene Treibhausgasbilanz (Corporate Carbon Footprint) gemäß GHG-Protocol oder ISO 14064-1. Das Mindestziel des Transformationskonzeptes ist die Treibhausgasreduktion um 40 % innerhalb von zehn Jahren. Ein konkreter Maßnahmenplan zur Erreichung der Ziele ist ebenfalls zu erarbeiten. Des Weiteren muss das Transformationskonzept mindestens eine nach Modul 4 förderfähige Maßnahme beinhalten.

Die Förderhöhe beträgt ab Mai max. 40 % für große Unternehmen, 50% für mittlere und 60 % für kleine Unternehmen. Die Fördersumme ist auf 50.000 € limitiert. Für Unternehmen die an einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) ist ein Bonus geplant. Für solche Unternehmen steigt der Fördersatz um je 10 % bzw. auf 80.000 €.

Hier ist von Vorteil, dass das de-minimis Budget, das Förderbudget, das nach EU-Recht jedem Unternehmen zusteht, nicht angetastet wird. Alle bereits beim Antrag berücksichtigten Kosten, insb. das vollständige Honorar für die Beratungsdienstleistungen sowie mögliche Potentialstudien, zur Bestimmung des energetischen IST-Zustands z.B. Statikprüfung von Dächern für Photovoltaikanlagen etc. können in den Förderantrag einbezogen werden.

GALLEHR+PARTNER® hat bereits die ersten geförderten Transformationskonzepte und Klimastrategien realisiert und unterstützt Sie gerne auf dem Weg in Richtung Klimaneutralität.

Modul 6: Elektrifizierung kleiner Unternehmen

Antragsberechtigt sind für dieses Förderprogramm Klein- und Kleinstunternehmen. Gefördert wird der Austausch vorhandener, mindestens fünf Jahre alter Produktionsanlagen, die derzeit mit Erdas, Kohle oder Erdöl bzw. darauf basierenden Brennstoffen betrieben werden. Die neuen bzw. umgerüsteten Anlagen dürfen fortan nur elektrisch betrieben werden. Ausnahmen bestehen in der direkten Nutzung eneuerbarer aerothermischer, hydrothermischer oder geothermischer Wärme, sowie Sonnenstrahlung und Abwärme.

Die Förderhöhe beträgt nach AGVO 20 % der förderfähigen Kosten, nach de-minimis 33 %. Die Nebenkosten werden auf 30 % der förderfähigen Kosten gedeckelt, die Mindestinvestition liegt bei 2.000 €. Maximal wird ein einzelnes Vorhaben mit 200.000 € gefördert. Vorteil dieses Moduls besteht darin, dass die beantragenden Unternehmen kein Einsparkonzept einreichen müssen und sich somit der Antrag simpler gestaltet.

Tabellarische Zusammenfassung Modul 1 – 6 EEW

Förderfähige Energieeffizienzmaßnahmen, Vorzeitiger Maßnahmenbeginn, BAFA, Modul 1 – 5 EEW, Bundesförderung, Transformationskonzept, Modul 1, Modul 2, Modul 3, Modul4, Modul 5, Modul 6
Bundesförderung – Modul 1 – 6

GALLEHR+PARTNER® ist seit 2007 der erfahrene Lotse für die Wirtschaft auf dem Weg zur CO₂-Neutralität. Zu dem Kundenstamm von GALLEHR+PARTNER® gehört eine Vielzahl national und international renommierter Unternehmen. Diese berät und unterstützen wir teilweise bis zur vollständigen eigenverantwortlichen Übernahme relevanter Prozesse inkl. bei Fragen rund um die Antragstellung zur Strompreiskompensation der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt).

Folgende weitere Tätigkeiten führen wir in diesem Umfeld gerne für Sie durch: