Carbon-Leakage-Schutz im nationalen Brennstoffemissionshandel

Bericht über die Ergebnisse des ersten Konsultationsverfahrens zum Carbon-Leakage-Schutz im nationalen Brennstoffemissionshandel

Jedes Jahr soll mithilfe einer Konsultation gemäß 26 Abs. 2 der Carbon-Leakage-Verordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BECV) der Frage nachgegangen werden, inwieweit die CO₂-Bepreisung durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Deutschland hat. Dabei wird das Carbon-Leakage-Risiko vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) betrachtet.

Bei der Konsultation wird nicht nur allein die Zusatzbelastung durch CO₂-Bepreisung betrachtet, sondern auch die mögliche Beihilfe durch die Carbon-Leakage-Verordnung zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BECV) berücksichtigt.

Die Konsultation ist dementsprechend ein Baustein zur Evaluierung der BECV und wird durch die zuständige Behörde, die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA), durchgeführt.

Was wurde bei der Befragung besprochen?

Der nationale Brennstoffemissionshandel (nEHS) wurde für die Bereiche Wärme und Verkehr im Januar 2021 eingeführt. Für die Einhaltung der Klimaschutzziele in Deutschland sollte der nEHS eine zentrale Rolle spielen und ist gesetzlich im BEHG festgehalten. Nach der Einführung musste aber auch die grenzüberschreitende Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, die von der nationalen CO₂-Bepreisung betroffen sind, gewährleistet werden. Um diesem Ansatz gerecht zu werden, wurden in der BECV in Verbindung mit § 11 Absatz 3 BEHG Kompensationsmaßnahmen festgelegt.

Wer wurde im Zuge der Konsultation befragt und wie lief die Befragung ab?

An der Befragung nahmen insgesamt 26 Personen teil, welche sich 3 Gruppen zuordneten:

  • Interessenverband (20)
  • Unabhängige Expert:innen (4)
  • Kirchen, Klimaschutzverbände (2)

Die Mehrheit der befragten Teilnehmer gab an, mit den Vorschriften des BEHG’s und der BECV in hohem oder relativ hohem Maße vertraut zu sein. Von den insgesamt 26 Personen geben 21 an, dass sie mit dem BEHG gut oder relativ gut vertraut sind. Im Gegensatz dazu geben vier an, dass sie mäßig oder einigermaßen mit dem BEHG vertraut sind. Im Gegensatz dazu geben 20 Teilnehmer an, dass sie mit dem BECV sehr gut oder relativ gut vertraut sind, fünf Teilnehmer hingegen geben an, dass sie damit mäßig oder einigermaßen vertraut sind.

Bei der Befragung wurde ein Umfrageansatz mit qualitativen und quantitativen Elementen gewählt. Der Online-Fragebogen enthielt sowohl geschlossene als auch offene Fragen. Während geschlossene Fragen vordefinierte Antwortmöglichkeiten hatten, konnten die Befragten bei offenen Fragen ihre Antworten frei formulieren.

Damit soll zum einen sichergestellt werden, dass die Antworten aufgrund einer hohen Vergleichbarkeit (bei geschlossenen Fragen) relativ schnell ausgewertet werden können. Andererseits haben die Befragten auch die Möglichkeit, ihre Antworten zu begründen oder auf Aspekte einzugehen, die ihrer Meinung nach in den geschlossenen Fragen nicht ausreichend behandelt wurden.

Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft unterstützte die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)

Ergebnisse des Experten-Forums und Fazit

Die Meinungen gingen weit auseinander, ob es ein Carbon Leakage-Risiko aufgrund der nationalen Kohlenstoffpreise durch das BEHG und BECV gibt. Während des BECV-Expertenforums erklärte ein Vertreter der Interessengruppe, dass sich die zusätzliche Belastung durch das BEHG durch den Anstieg der Energiepreise teilweise relativiert hat.

Dennoch betonte er, dass es eine hohe Belastung für die deutsche Industrie geben würde. Im Gegensatz dazu sagte ein unabhängiger Experte, dass die derzeitige Kohlenstoffbepreisung durch das BEHG so niedrig ist, selbst im Vergleich zu den aktuellen Energiekosten, dass sie kein Risiko der Kohlenstoffverlagerung darstellen kann. In Zukunft würde die Kostenbelastung auch im Vergleich zur Kostenbelastung in anderen Ländern sinken, da auch andere EU-Mitgliedstaaten entsprechende klimapolitische Instrumente einführen werden.

Ein wichtiges Thema der Konsultation waren die ökologischen Gegenleistungen. Es wurde zum ersten Mal in Deutschland die Unterstützung an Gegenleistungen geknüpft. Darüber hinaus standen Einrichtungen für Unternehmen mit niedrigem Gesamtenergieverbrauch im Mittelpunkt der Konsultation.

Derzeit können die Auswirkungen des BECV auf die KMU noch nicht abschließend beurteilt werden. Es ist daher zum jetzigen Zeitpunkt unklar, inwieweit die bestehenden Erleichterungen angemessen und wirksam sind.

In der Konsultation machten die Befragten mehrere Vorschläge für Anpassungen bei der Gestaltung der Förderregelungen. So hat das BECV-Expertenforum über die Harmonisierung der Regeln der verschiedenen Förderregelungen diskutiert.

Die diesjährige BECV-Konsultation war etwas Besonderes, weil das erste Antragsverfahren noch nicht abgeschlossen war. Folglich konnten die Erfahrungen bezüglich des Aufwands und der tatsächlich ausgezahlten Hilfe nicht in den Konsultationsprozess einbezogen werden. Dies wird bei der Konsultation im nächsten Jahr anders sein.

In diesem Artikel beziehen wir uns auf den Abschlussbericht über den Carbon-Leakage-Schutz im nationalen Brennstoffemissionshandel –Bericht zum BECV-Konsultationsverfahren 2022 Ergebnisse des ersten Konsultationsverfahrens gemäß § 26 Abs. 2 BECV vom Umweltbundesamt.

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