Green-House-Gas Protocol, ISO 14065, Transformationskonzepte, Wolken als Treibhausgase

Greenhouse-Gas-Protocol vs ISO 14064: Internationaler Standard für Treibhausgas-Emissionen und deren Verifizierung

Einige unserer Kunden, für die wir Transformationskonzepte erstellen, fragen uns hin und wieder, worin denn der Unterschied zwischen dem Greenhouse-Gas-Protocol (GHG Protocol) und der ISO 14064 (EN ISO 14064-1:2018) liegt. Damit wir unserem Beratungs- und Leistungsanspruch gerecht werden, haben wir die wichtigsten Punkte in diesem Artikel zusammengefasst.

Nach dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) muss eine CO2-Bilanz entweder nach dem Greenhouse-Gas-Protocol oder der ISO 14064 erstellt werden, wenn diese gefördert werden soll. Deswegen ist es wichtig, zwischen den beiden Normen zu unterscheiden und die passende für die Organisation auszuwählen. In diesem Beitrag werden auf die Unterschiede zwischen dem GHG-Protocol und der ISO 14064 eingegangen und diese erläutert.

Das GHG-Protocol wurde 1998 vom WSBCSD und dem WRI zur Standardisierung des sogenannten Carbon Accounting herausgegeben. Die ISO 14064 wurde 2006 von der Internationalen Organisation für Normung (ISO) veröffentlicht.

Beide Normen dienen zur Feststellung der Treibhausgas-Emissionen (THG-Emissionen), einer Organisation und zur Erstellung eines Corporate Carbon Footprints (CCF). Die Schlüsselaspekte für die Durchführung einer Treibhausgasanalyse nach ISO 14064 sind im Allgemeinen mit denen des GHG-Protocolls übereinstimmend und in den meisten Fällen von diesen abgeleitet.

Was ist der Unterschied?

Der Unterschied zwischen diesen beiden Dokumenten besteht darin, dass das GHG-Protocol bewährte Verfahren für die Erstellung von Treibhausgasbilanzen eines Unternehmens aufzeigt, erläutert und Optionen dafür anbietet, während die ISO 14064 Mindeststandards für die Einhaltung dieser bewährten Verfahren festlegt. Das GHG-Protocol bietet dementsprechend wesentlich mehr Anleitungen, Beispiele und Orientierungshilfe bei der Quantifizierung.

GHG-Protocol:

Das GHG-Protocol hat einen 5-stufigen Prozess von der Identifizierung bis zur Konsolidierung und ist in drei sogenannte „Scopes“, zur Erfassung der THG-Emissionen gegliedert:

  • Scope 1: Direkte THG-Emissionen entstehen aus Quellen, die im Besitz oder unter der Kontrolle des Unternehmens sind.
  • Scope 2: THG-Emissionen aus der Erzeugung von zugekauftem Strom, Dampf und wärme welche vom Unternehmen verbraucht wird.
  • Scope 3: Optionale Berichtskategorie, die die Behandlung aller anderen indirekten Emissionen ermöglicht. Scope-3 Emissionen sind eine Folge der Aktivitäten des Unternehmens, stammen jedoch aus Quellen, die nicht im Besitz oder unter der Kontrolle des Unternehmens sind.
GHGP Scopes
Grafik GHG-Scopes – Quelle: Auszug aus dem GHG-Protocol

Das GHG-Protocol fokussiert sich unter Emissionsminderungen mehr auf eine öffentliche und transparente Berichterstattung, nicht so explizit wie die ISO. Importe müssen separat gemeldet werden. Der Schwerpunkt der THG-Berichterstattung liegt demnach auf Offenlegung und Transparenz und enthält 17 Elemente, welche enthalten sein sollen:

Beschreibung des Unternehmens

  1. Eine Übersicht über die gewählten organisatorischen Grenzen, einschließlich des gewählten Konsolidierungsansatzes.
  2. Ein Überblick über die gewählten operativen Grenzen und falls Scope 3 enthalten, ist eine Liste, die angibt, welche Arten von Aktivitäten abgedeckt sind. Eine Übersicht über die gewählten betrieblichen Grenzen.
  3. Der abgedeckte Berichtszeitraum.

Angaben zu Emissionen

  1. Gesamtemissionen von Scope 1 und 2, unabhängig von jeglichem THG-Handel wie Verkauf, Kauf, Übertragung oder Banking von Zertifikaten.
  2. Emissionsdaten getrennt für jeden Geltungsbereich.
  3. Emissionsdaten für alle sechs Kyoto-Gase separat (CO2, CH4, N2O, HFCs, PFCs, SF6) in Tonnen und in Tonnen CO2- Äquivalent (CO2Äq).
  4. Jahr, das als Basisjahr gewählt wurde, und ein Emissionsprofil im Zeitverlauf, das mit der gewählten Strategie für die Neuberechnung der Emissionen übereinstimmt und diese verdeutlicht. Unternehmenspolitik für die Neuberechnung der Emissionen im Basisjahr.
  5. Geeigneter Kontext für signifikante Emissionsänderungen, die eine Neuberechnung der Emissionen im Basisjahr auslösen.
  6. Emissionsdaten für direkte CO2- Emissionen aus biologisch gebundenem Kohlenstoff (z. B. CO2 aus der Verbrennung von Biomasse/Biokraftstoffen), getrennt von den Anwendungsbereichen ausgewiesen.
  7. Methoden zur Berechnung oder Messung von Emissionen, Bereitstellung eines Verweises oder Links zu verwendeten Berechnungstools.
  8. Alle spezifischen Ausschlüsse von Quellen, Einrichtungen und/oder Vorgängen.
  9. Informationen über die Ursachen von Emissionen ändern, welche keine Neuberechnung der Emissionen im Basisjahr auslösen (z. B. Prozessänderungen, Effizienzsteigerungen, Werksschließungen).
  10. THG-Emissionsdaten für alle Jahre zwischen dem Basisjahr und dem Berichtsjahr.
  11. Angaben zur Qualität der Bestandsaufnahme (z. B. Angaben zu Ursachen und Ausmaß von Unsicherheiten in Emissionsschätzungen) und einen Überblick über die Unternehmenspolitik vor Ort, um die Bestandsqualität zu verbessern.
  12. Informationen über die Bindung von Treibhausgasen.
  13. Eine Liste der im Inventar enthaltenen Einrichtungen.
  14. Eine Kontaktperson.

Ein öffentlicher Bericht über Treibhausgasemissionen sollte gegebenenfalls zu den Informationen, welche enthalten sein sollen, die folgenden zusätzlichen 12 optionalen Informationen enthalten:

Optionale Angaben zu Emissionen und Leistung

  1. Emissionsdaten von relevanten Scope-3-Emissionsaktivitäten, für die verlässliche Daten erhoben werden können.
  2. Emissionsdaten weiter unterteilt, wo dies der Transparenz dient, nach Geschäftsbereichen/Anlagen, Land, Quellenarten und Aktivitätsarten.
  3. Emissionen, die der eigenen Stromerzeugung zuzurechnen sind Wärme oder Dampf, die an ein anderes Unternehmen verkauft oder übertragen werden.
  4. Emissionen, die auf die Erzeugung von Strom, Wärme oder Dampf zurückzuführen sind, die zum Weiterverkauf an Nicht-Endverbraucher gekauft werden.
  5. Eine Beschreibung der gemessenen Leistung interne und externe Benchmarks.
  6. Emissionen von Treibhausgasen, die nicht unter das Kyoto-Protokoll fallen (Z. B. FCKW, NOX), getrennt von den Anwendungsbereichen ausgewiesen.
  7. Relevante Kennzahlen zur Kennzahl (z. B. Emissionen pro erzeugte Kilowattstunde).
  8. Eine Übersicht über alle Programme oder Strategien zum Management/ zur Reduzierung von Treibhausgasen.
  9. Informationen zu vertraglichen Bestimmungen zu THG-bezogenen Risiken und Pflichten.
  10. Eine Übersicht über alle erbrachten externen Zusicherungen und gegebenenfalls Kopie einer Verifizierungserklärung der gemeldeten Emissionsdaten.

Optionale  Informationen zu Offsets

  1. Unterteilung in Speicherung, Entfernung von Treibhausgasen und Emissionsmindernde Projekte. Angeben, ob die Offsets verifiziert/zertifiziert sind und/oder von einem externen GHG Programm zugelassen sind (z. B. Clean Development Mechanism).
  2. Informationen zu Kürzungen von Quellen innerhalb des Inventars Eigentumsgrenze, die verkauft/übertragen wurden (Verrechnung an Dritte). Geben Sie an, ob die Reduzierung von einem Externen verifiziert/zertifiziert und/oder THG-Programm genehmigt wurden.

Für die Anpassung des Basisjahrinventars und die Festlegung des Basisjahres erfordert das GHG-Protocol überprüfbare Daten und eine Begründung für die Auswahl. Es gibt die Möglichkeit zur Nutzung des Mehrjahresdurchschnitts zur Festlegung des Basisjahres.

Bei der Anrechnung von Emissionsminderungen legt das GHG-Protocol keine bestimmte Methode für die Kürzungen fest. Es werden Berechnungen vorgestellt, die Auswahl einer steht frei.

Für die Bewertung von Unsicherheiten empfiehlt das GHG-Protocol nicht ausdrücklich die Durchführung einer Unsicherheitsbewertung gibt jedoch an, wieso es sinnvoll wäre. Dasselbe gilt auch für die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems für Treibhausgasinventare und die Verifizierung von Treibhausgasemissionen. Es wird lediglich die Dokumentation empfohlen. [1]

ISO-14064:

Die ISO 14064 enthält Mindestanforderungen für THG-Emissionen, die eine Grundstruktur bilden, anhand derer eine glaubwürdige und konsistente unabhängige Prüfung durchgeführt werden kann. Sie hat einen 6-stufigen Prozess von der Identifizierung bis zur Quantifizierung. Die ISO und gliedert sich in direkte und indirekte Emissionen:

Direkte Emissionen entsprechen Scope 1.

Indirekt Emissionen sind angelehnt an Scope 2: Scope 2 beschränkt sich auf Strom, Wärme/Kälte oder Dampf. Bei der ISO werden zu den indirekten Emissionen noch Energien aus fossilen Brennstoffen und gewonnene Energieprodukte mit einbezogen. In den allermeisten Fällen sind diese gleich. In einigen Fällen kann es jedoch zu einer Benachteiligung zwischen Unternehmen kommen, je nach den verwendeten Emissionsfaktoren.

Sonstige indirekte Emissionen entsprechen Scope 3.

Die ISO enthält ein Urteil darüber, welche Methoden der Schätzung genauer sind, on der Identifizierung bis zur Konsolidierung. Treibhausgasberichte müssen vollständig, konsistent, korrekt, relevant und transparent sein. Die ISO konzentriert die Berichterstattung auf die Bedürfnisse der Nutzer. Diese können den Schwerpunkt entweder auf Teilnahme an Programmen oder durch öffentliche Berichterstattung legen.

ISO Pflichtangaben mit 20 Elementen

Der THG-Bericht soll folgende 20 Elemente enthalten:

  1. Eine Beschreibung des berichterstattenden Unternehmens.
  2. Die für den Bericht verantwortliche Person oder Einheit.
  3. Den erfassten Berichtszeitraum.
  4. Dokumentation der Unternehmensgrenzen.
  5. Dokumentation der Berichtsgrenzen einschließlich der von dem Unternehmen festgelegten Kriterien zur Bestimmung wesentlicher Emissionen.
  6. Direkte THG-Emissionen getrennt quantifiziert für CO2, CH4, N2O, NF3, SF6 und andere angemessene THG-Gruppen (HFCs, PFCs usw.) in Tonnen CO2Äq.
  7. Eine Beschreibung der Behandlung biogener CO2-Emissionen und des Entzugs von CO2 in der Treibhausgasbilanz und der separat in Tonnen CO2Äq quantifizierten CO2-Emissionen und -Entzüge.
  8. Sofern quantifiziert der Entzug direkter THG in Tonnen CO2Äq.
  9. Erläuterung des eventuellen Ausschlusses wesentlicher Treibhausgasquellen oder -senken von der Quantifizierung.
  10. Quantifizierte indirekte THG-Emissionen getrennt nach Kategorien in Tonnen CO2Äq.
  11. Das ausgewählte historische Basisjahr und die basisjahrbezogene Treibhausgasbilanz.
  12. Erläuterung sämtlicher Änderungen gegenüber dem Basisjahr oder anderen historischen treibhausgasbezogenen Daten und alle Neuberechnungen zum Basisjahr oder einer anderen historischen Treibhausgasbilanz. Dokumentation jeglicher Beschränkungen der Vergleichbarkeit, die sich aus einer solchen Neuberechnung ergeben.
  13. Verweisung auf die Dokumentation oder Beschreibung der Quantifizierungsansätze einschließlich der Gründe für ihre Auswahl.
  14. Erläuterung aller Änderungen der zuvor verwendeten Quantifizierungsansätze.
  15. Verweisung auf die Änderungen oder Dokumentation von verwendeten THG-Emissions- oder Entzugsfaktoren.
  16. Beschreibung der Auswirkung von Unsicherheiten auf die Genauigkeit der Daten zu den Treibhausgasemissionen und zum Entzug von Treibhausgasen.
  17. Beschreibung und Ergebnisse der Unsicherheitsbewertung.
  18. Eine Erklärung, dass der Treibhausgasbericht in Übereinstimmung mit der ISO erstellt wurde.
  19. Eine Offenlegung, in der beschrieben ist, ob die Treibhausgasbilanz, der Treibhausgasbericht oder die Treibhausgaserklärung verifiziert wurden, einschließlich der Art der Verifizierung und des erreichten Grads an Sicherheit.
  20. Die in der Berechnung verwendeten Treibhauspotenzialwerte und ihre Quellen. Wenn die Treibhauspotenzialwerte nicht aus dem aktuellen Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) – Bericht entnommen werden, werden die Emissionsfaktoren oder die in der Berechnung verwendete Datenbasisreferenz und ihre Quelle einbezogen.

THGP-Pflichtangaben mit 11 Elementen

Das Unternehmen kann getrennt von den Pflichtangaben zusätzlich empfohlene Angaben mit weiterführenden Informationen angeben. Ein THG-Bericht sollte die folgenden 11 Elemente enthalten:

  1. Eine Beschreibung der treibhausgasbezogenen grundsätzlichen Regelungen, Strategien oder Programme des Unternehmens.
  2. Gegebenenfalls eine Beschreibung der Treibhausgasreduzierungsinitiativen und wie diese zu Differenzen der Treibhausgasemissionen oder des Entzugs von Treibhausgasen beitragen, einschließlich derer, die außerhalb der Grenzen des Unternehmens auftreten, quantitativ in Tonnen CO2Äq.
  3. Gegebenenfalls aus Projekten zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen oder Verbesserung des Entzugs von Treibhausgasen zugekaufte oder entwickelte Emissionskompensationen oder Verbesserungen des Entzugs von Treibhausgasen quantitativ in Tonnen CO2Äq.
  4. Gegebenenfalls eine Beschreibung der anzuwendenden Anforderungen an das gewählte Klimaschutzprogramm.
  5. Treibhausgasemissionen oder entzogene Mengen von Treibhausgasen, getrennt nach Einrichtungen.
  6. Gesamte quantifizierte Emissionen, indirekte Treibhausgasemissionen.
  7. Beschreibung und Darstellung ergänzender Kennzahlen, wie z. B. Effizienzkennzahlen oder Verhältnisse der Intensität der Treibhausgasemissionen.
  8. Beurteilung der Leistung anhand angemessener interner und/oder externer Benchmark Bewertungen.
  9. Beschreibung der Verfahren zur Verwaltung von Informationen über Treibhausgase und der zugehörigen Überwachung.
  10. Treibhausgasemissionen und der Entzug von Treibhausgasen aus dem vorherigen Berichtszeitraum.
  11. Gegebenenfalls eine Erläuterung der Unterschiede zwischen den Treibhausgasemissionen der aktuellen und der vorherigen Bilanz.

Für die Anpassung des Basisjahrinventars und die Festlegung des Basisjahres erfordert nach GHG-Protocol überprüfbare Daten und eine Begründung für die Auswahl. Es gibt die Möglichkeit zur Nutzung des Mehrjahresdurchschnitts zur Festlegung des Basisjahres.

Bei der Anrechnung von Emissionsminderungen bezieht sich die ISO auf das GHG-Protocol.

Für die Bewertung von Unsicherheiten empfiehlt die ISO die Durchführung einer Unsicherheitsbewertung und die Einführung eines Managements zur Reduzierung von Unsicherheiten.

Für das Qualitätsmanagement von Treibhausgasinventaren legt die ISO ausdrücklich fest, dass das Unternehmen ein Qualitätsmanagementverfahren einführen und aufrechterhalten muss. Die ISO enthält eine Liste von Bestandteilen, welche zu berücksichtigen sind. [2]

Gegenüberstellung

GHG-Protocol

ISO 14064

Grundlegend

Bietet viele Orientierungshilfen bei der Konsolidierung an. Grundlegend gleich bei der Konsolidierung dem GHG-Protocol, weniger Orientierungshilfen
5-stufiger Prozess von der Identifizierung bis zur Konsolidierung 6-stufiger Prozess von der Identifizierung bis zur Konsolidierung
Angabe von 6 Kyoto-Protokoll-Gasen Angabe von 6 Kyoto-Protokoll-Gasen
Klassifiziert Emissionen als:

  • Scope 1
  • Scope 2
  • Scope 3
Klassifiziert Emissionen als:

  • Direkte Emissionen
  • Indirekte Emissionen
  • Sonstige Indirekte Emissionen
GHG ist mehr fokussiert auf eine transparente öffentliche Berichterstattung. Die ISO konzentriert die Berichterstattung auf die Bedürfnisse der Nutzer. Diese können den Schwerpunkt entweder auf Teilnahme an Programmen oder durch öffentliche Berichterstattung legen.

Verfolgung der Emissionen im Zeitverlauf

Für die Anpassung des Basisjahrinventars und die Festlegung des Basisjahres erfordert nach GHG-Protocol überprüfbare Daten und eine Begründung für die Auswahl. Es gibt die Möglichkeit zur Nutzung des Mehrjahresdurchschnitts zur Festlegung des Basisjahres. Für die Anpassung des Basisjahrinventars und die Festlegung des Basisjahres erfordert nach GHG-Protocol überprüfbare Daten und eine Begründung für die Auswahl. Es gibt die Möglichkeit zur Nutzung des Mehrjahresdurchschnitts zur Festlegung des Basisjahres.

Unsicherheitsbewertung

Für die Bewertung von Unsicherheiten empfiehlt das GHG-Protocol nicht ausdrücklich die Durchführung einer Unsicherheitsbewertung gibt jedoch an, wieso es sinnvoll wäre. Für die Bewertung von Unsicherheiten empfiehlt die ISO die Durchführung einer Unsicherheitsbewertung und die Einführung eines Managements zur Reduzierung von Unsicherheiten.

Qualitätsmanagement

Angaben zur Qualität der Bestandsaufnahme (z. B. Angaben zu Ursachen und Ausmaß von Unsicherheiten in Emissionsschätzungen) und einen Überblick über die Politik in Ort, um die Bestandsqualität zu verbessern. Für das Qualitätsmanagement von Treibhausgasinventaren legt die ISO ausdrücklich fest, dass das Unternehmen ein Qualitätsmanagementverfahren einführen und aufrechterhalten muss.

THG-Berichterstattung

Der Schwerpunkt der Berichterstattung liegt auf Offenlegung und Transparenz Konzentriert die Berichterstattung auf die Bedürfnisse der Nutzer entweder durch Teilnahme an Programmen oder durch öffentliche Berichterstattung.

„Soll“-Eigenschaften GHG-Protocol

„Soll“-Eigenschaften ISO 14064 

Enthält 17 „soll“-Elemente für einen Bericht, von denen 11 praktisch identisch sind. 6 Elemente sind nicht in der ISO enthalten:

  • Gesamtemissionen von Scope 1 und 2, unabhängig von jeglichem THG-Handel wie Verkauf, Kauf, Übertragung oder Banking von Zertifikaten.
  • Methoden zur Berechnung oder Messung von Emissionen, Bereitstellung eines Verweises oder Links zu verwendeten Berechnungstools.
  • THG-Emissionsdaten für alle Jahre zwischen dem Basisjahr und dem Berichtsjahr.
  • Angaben zur Qualität der Bestandsaufnahme (z. B. Angaben zu Ursachen und Ausmaß von Unsicherheiten in Emissionsschätzungen) und einen Überblick über die Politik in Ort, um die Bestandsqualität zu verbessern.
  • Eine Liste der im Inventar enthaltenen Einrichtungen.

Enthält 20 „soll“-Elemente für einen Bericht, von denen 15 praktisch identisch sind. 4 Elemente sind nicht im GHG-Protocol enthalten:

  • Beschreibung des Unternehmens
  • Sofern quantifiziert der Entzug direkter THG in Tonnen CO2Äq
  • Beschreibung der Auswirkung von Unsicherheiten auf die Genauigkeit der Daten zu den Treibhausgasemissionen und zum Entzug von Treibhausgasen
  • Eine Offenlegung, in der beschrieben ist, ob die Treibhausgasbilanz, der Treibhausgasbericht oder die Treibhausgaserklärung verifiziert wurden, einschließlich der Art der Verifizierung und des erreichten Grads an Sicherheit

 

_

„Sollte“-Eigenschaften GHG-Protocol

„Sollte“-Eigenschaften ISO 14064

Enthält 17 „sollte“-Elemente für einen Bericht, von denen 12 praktisch identisch sind. 6 Elemente sind nicht in der ISO enthalten:

  • Aus der eigenen Stromerzeugung entstehende Emissionen sind Wärme oder Dampf, die an ein anders Unternehmen verkauft oder übertragen werden.
  • Emissionen, die auf die Erzeugung von Strom, Wärme oder Dampf zurückzuführen sind, die zum Weiterverkauf an Nicht-Endverbraucher gekauft werden.
  • Treibhausgase, die nicht unter das Kyoto-Protokoll fallen (z. B. FCKW, NOX), getrennt von den Anwendungsbereichen ausgewiesen.
  • Relevante Kennzahlen zur Kennzahl (z. B. Emissionen pro erzeugte Kilowattstunde) und Weiterverkauf an Nicht-Endverbraucher.
  • Informationen zu vertraglichen Bestimmungen zu THG-bezogenen Risiken und Pflichten.
  • Eine Übersicht über alle erbrachten externen Zusicherungen und gegebenenfalls Kopie einer Verifizierungserklärung der gemeldeten Emissionsdaten.


Enthält 17 „sollte“-Elemente für einen Bericht, von denen 11 praktisch identisch sind. 5 Elemente sind nicht im GHG-Protocol enthalten:

  • Gegebenenfalls eine Beschreibung der anzuwendenden Anforderungen an das Klimaschutzprogramm.
  • Treibhausgasemissionen oder entzogene Mengen von Treibhausgasen, getrennt nach Einrichtungen.
  • Beschreibung der Verfahren zur Verwaltung von Informationen über Treibhausgase und der zugehörigen Überwachung.
  • Treibhausgasemissionen und der Entzug von Treibhausgasen aus dem vorherigen Berichtszeitraum.
  • Gegebenenfalls eine Erläuterung der Unterschiede zwischen den Treibhausgasemissionen der aktuellen und der vorherigen Bilanz.

[1],[2],[3]

Welche Norm sollte gewählt werden?

Trotz einiger kleinerer Unterschiede sind das GHG-Protocol und die ISO-Norm komplementäre Dokumente. Die ISO-Norm gibt an, was zu tun ist und das GHG-Protocol erklärt, wie es zu tun ist. Der größte Unterschied ist die Zertifizierungsmöglichkeit des THG-Berichts nach ISO 14064 des CCF, welchen wir gerne für Sie erstellen und die Zertifizierung begleiten. Dies ist beim GHG-Protocol nicht möglich, dennoch bieten wir auch an, die THG-Berichterstattung für Sie zu übernehmen. Unternehmen, welche Treibhausgasbilanzen erstellen wollen, können von der Verwendung sowohl der ISO-Norm als auch des GHG-Protocols als Referenz profitieren.

GALLEHR+PARTNER® ist seit 2007 der erfahrene Lotse für die Wirtschaft auf dem Weg zur CO2-Neutralität. Zu den Kunden von GALLEHR+PARTNER® gehört eine Vielzahl national und international renommierter Unternehmen.

Diese berät und unterstützt GALLEHR+PARTNER® teilweise bis zur vollständigen eigenverantwortlichen Übernahme relevanter Prozesse inkl. bei Fragen rund um das Thema Transformationskonzepte, Carbon Footprint  nach Green-House-Gas-Protocol oder ISO-14064.

Folgende Tätigkeiten führen wir in diesem Umfeld gerne für Sie durch:

 

 

 

 

 

Quellen

[1] A Corporate Accounting and Reporting Standard REVISED EDITION

[2] DIN EN ISO 14064:2012-05 D

[3] A Comparison of ISO 14064 Part 1 and the GHG Protocol Corporate Module von Matt Spannagle