Erste Heat Auction im Rahmen des EU-Innovation Fund geöffnet, das ist jetzt zu tun
In Kürze:
Seit 04.12.2025 ist das Gebotsverfahren zur Heat Auction geöffnet. Unternehmen, die Ihre Prozesswärmeversorgung elektrifizieren oder direkt mit erneuerbaren Energien (Geothermie, Solarthermie) betreiben wollen, können sich über dieses Instrument sowohl operative als auch Investitionskosten fördern lassen. Es handelt sich um ein EU-weites wettbewerbliches Verfahren, bei dem Projekte bezuschlagt werden, die besonders kosteneffizient möglichst große Mengen CO2-Emissionen einsparen.
Ab einer thermischen Leistung von 3 MW und einem Temperaturniveau von 100°C kann man an der Auktion teilnehmen. Das Förderbudget beträgt eine Milliarde Euro. Bis 19. Februar können die Projekte und Gebote eingereicht werden. Am 10.12. fand ein Webinar der CINEA (European Climate, Infrastructure and Environment Executive Agency) zur Heat Auction statt, das wir für Sie besucht haben.
Überblick förderfähige Aspekte
Förderfähig ist die Elektrifizierung oder direkte Nutzung von erneuerbarer Wärme für industrielle Prozesse. Damit Sie einen Überblick erhalten, welche Maßnahmen und Technologien förderfähig sind, folgt eine stichwortartige Auflistung:
- Elektrisch:
- Wärmepumpen COP: min. 2,0
- Widerstandsbeheizung
- Plasmafackeln
- Elektrische Kessel
- Solarthermie, Geothermie
Wasserstoff- und biogasbezogene Vorhaben sind aus der Heat Auction explizit ausgeschlossen. Die Errichtung neuer fossiler Kapazitäten ist ebenfalls nicht möglich. Ausnahmen bestehen z.B. bei der Neuerrichtung von Glasschmelzwannen, wo eine fossile Redundanz im Falle etwaiger (Strom-)Ausfälle zum Tragen kommen darf.
Thermisch ist mindestens die Leistung von 3 MW zu erbringen und eine Temperatur von 100°C zu erreichen. Sowohl Kapital-, als auch operative Kosten können im Gebot berücksichtigt werden.
Organisatorisches
Die Förderung ist für alle Standorte in der EU verfügbar, das beantragende Unternehmen muss dabei kein europäisches sein. Demzufolge wird voraussichtlich großer Wettbewerb bestehen. Es kann ausschließlich Prozesswärme gefördert werden. Raumbeheizung und Maßnahmen, die primär der Gebäudetechnik zugeordnet sind, können nicht berücksichtigt werden. Die Förderung ist in insgesamt drei verschiedene Körbe aufgeteilt, die sich durch Temperaturniveau und thermische Leistung unterscheiden. Das Gesamtbudget der Förderung beträgt eine Milliarde Euro. Nachfolgend werden weitere Einzelheiten stichwortartig beschrieben:
- Fördergeber: Europäische Kommission, Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
- Gesamtbudget Förderung: 1 Milliarde Euro
- Fördergebiet: Gesamte Europäische Union (hohe Nachfrage)
- 3 „Körbe“ bzw. Kategorien, eine Milliarde Euro Gesamtbudget:
- 100-400°C: 3 MWth- >5MWth: 150 Mio. €
- 100-400°C: ab 5MWth: 350 Mio. €
- >400°C: >3MWth: 500 Mio. €
Funktionsweise und Konditionen des Förderprogramms
Bei der Heat Auction handelt es sich um ein EU-weites wettbewerbliches Verfahren. Einziges Förderkriterium ist die Fördereffizienz in € je nicht emittierter Tonne CO2-Äquivalent. Der Gebotspreis, in € / produzierter MWh Wärme bzw. € / eingesparter Tonne CO2 kann selbst gewählt werden. Sowohl steigende operative Kosten als auch die Investitionskosten können in einem Gebot berücksichtigt werden. Genaueres entnehmen Sie der nachfolgenden „Drop-Down-Liste“.
Funktionsweise und Konditionen des Förderprogramms
Die Zahlung erfolgt gemäß dem Prinzip „Pay as bid“, was bedeutet, dass entweder das Gebot vollumfänglich zum Tragen kommt, oder gar nicht. Die günstigsten Angebote erhalten den Zuschlag. Die Zahlung der Fördergelder erfolgt nach Inbetriebnahme und halbjährlich nach nachgewiesener Wärmeproduktion (MWh * €/MWh) für insgesamt fünf Jahre.
Nachfolgende Abbildung zeigt das Prinzip der Auktion:

Zusätzlich zu den Investitionskosten in die Dekarbonisierungstechnologie können auch Speicher, Infrastruktur, Leitungen, ggf. auch Transformatoren, etc. in ein Gebot inkludiert werden. Allerdings erhöht dies die Kosten und mindert somit die Wahrscheinlichkeit den Zuschlag zu erhalten. Durch den Einsatz von Wärme- oder Stromspeichern kann allerdings auf Preisentwicklungen am Markt reagiert werden, was die Wirtschaftlichkeit verbessern kann. Hier gilt es abzuwägen.
Berechnung Emissionsminderung, Indikation für Gebotspreis
Für die Berechnung der Emissionsminderung sind vom Fördergeber vorgegebene Emissionsfaktoren zu verwenden. Der Emissionsfaktor des Heat Benchmarks (EU-ETS 1) ist als „Default“ eingegeben. Es können auch andere Emissionsfaktoren verwendet werden (Steinkohle, Braunkohle, Heizöl, Erdgas), insofern die derzeitig installierten Aggregate außer Betrieb genommen werden und vollständig durch elektrifizierte oder geo- bzw. solarthermisch betriebene Aggregate ersetzt werden. Die Emissionsfaktoren sind nachfolgend aufgelistet:

Die Nutzung anderer Emissionsfaktoren verbessert die Fördereffizienz in €/t CO2 und somit die Chancen zur erfolgreichen Angebotsstellung. Allerdings besteht dann die technische Abhängigkeit von einem Verfahren und die Preisabhängigkeit am Strommarkt. Auch hier gilt es eine ausgewogene strategische Entscheidung zu treffen.
Sollte ein Gebot eingereicht werden, ist bei einer Bank die „Completion Guarantee“ zu hinterlegen, eine Bürgschaft in Höhe von 6 % der maximalen Fördersumme. Diese wird abgerufen, sollte das geförderte Vorhaben nicht umgesetzt werden.
Generell ist das Antragsverfahren weitgehend standardisiert, es werden Muster für finanzielle Kenndaten, Projektbeschreibungen und Machbarkeitsstudien zur Verfügung gestellt, die zwingend zu verwenden sind. Auch die Emissionsminderungsberechnungen erfolgen standardisiert und automatisiert.
Zeitstrahl eines Projekts
Nachfolgend ist ein Zeitstrahl eines geförderten Projekts dargestellt.

Bis 19. Februar 2026 können Gebote eingereicht werden, die Bewertung erfolgt zwischen Mai und Juni 2026. Bis Juli/August 2026 ist die Bürgschaft/ Completion Guarantee z. B. bei der Hausbank, etc. bereitzustellen. Im November 2026 erfolgt das Grant Agreement bzw. die Unterzeichnung des Förderbescheids. Die gesamte Finanzierung inkl. der Einholung aller Angebote hat bis Ende Oktober 2028 erfolgen. Spätestens Ende Oktober 2030 muss die geförderte Anlage ihren Betrieb aufnehmen. Erst ein halbes Jahr später können nach bestätigter Wärmeproduktion die ersten Fördergelder fließen. Maximal bis Ende Oktober 2035 werden Fördergelder bezahlt.
Stichwortartige Zusammenfassung
Nachfolgend haben wir wichtige Aspekte zur Funktionsweise stichwortartig zusammengefasst:
- Zahlung halbjährlich nachschüssig nach verifizierter Wärmeproduktion
- Gebotsverfahren, einziges Kriterium: Fördereffizienz in € je vermiedener tCO2 → die Günstigsten erhalten den Zuschlag, Ranking in € / t CO2 (aufsteigend) bis Budget aufgebraucht ist
- Keine Gebotsobergrenze, Investitions- und operative Kosten können berücksichtigt werden
- Vertragslaufzeit: 5 Jahre: startet ab operativem Beginn
- Vorlaufzeit: 4 Jahre ab Grant-Abschluss, Finanzierungsvertrag 2 Jahre nach Grant-Abschluss
- Auszahlung: Fester halbjährlicher Zuschuss in € je produzierter MWh dekarbonisierter Wärme
- CO2-Reduktion: Nutzung von Standardwerten (Bsp. ETS Wärmebenchmark: 0,17 tCO2 / MWh) oder in Spezialfall eigene Berechnung → Keine Stilllegung von fossilen Kapazitäten notwendig!
- Completion Guarantee Garantie von 6 % auf max. Fördersumme ist zu hinterlegen
Welche Bedingungen sind zu erfüllen?
Bei der Heat Auction handelt es sich um eine Förderung, in der ausschließlich die Fördereffizienz in € / eingesparter tCO2 über den Platz im Ranking entscheidet. Allerdings bestehen strikte „Pass or Fail“ Kriterien hinsichtlich Projektrelevanz und Projektqualität um überhaupt für ein Gebot zugelassen zu werden. Diese Kriterien stellen wir nachfolgend stichwortartig vor:
Relevanz für Förderung
- keine Raumbeheizung, ausschließlich Prozesswärme
- Mindesttemperatur: 100°C
- Thermische Mindestleistung: 3 MW
- Wärmekapazität ist neu zu installieren, keine Förderung von bereits bestehenden Aggregaten
- Projekt darf noch nicht begonnen sein
- Technologien: kein Lichtbogenofen, keine Elektrolyse (Aluminium)
- Wärmepumpe nur, wenn Reservoir erneuerbar. Auch Abwärme aus Industrieprozessen möglich. Abwärme aus Stromproduktion ist ausgeschlossen.
- keine neuen fossilen Kapazitäten (Ausnahme Glasschmelze),
- Projektförderung: Niedertemperatur: 100 Mio. €, Hochtemperatur: 250 Mio. €
Qualität des Projekts / Reife: Technisch
- Nachvollziehbare Darstellung technischer Charakteristika des Projekts (Design, Prozessfließbild, verwendete Technologien, Ort)
- Alle benötigten Dokumente in ausreichender Qualität bereitgestellt
- Konsistent, solide, glaubwürdig
- Erfüllung der „Do no Significant Harm“ Kriterien (insofern notwendig)
- Klimaanpassung
- Wasser
- Kreislaufwirtschaft
- Verschmutzungsprävention
- Biodiversität
- Generell sind die bereitgestellten Muster und Formulare zu verwenden
Qualität des Projekts / Reife: Finanziell
- Glaubwürdigkeit des Business Plans
- Projektgrenzen
- Auflistung aller Investitionen inkl. Infrastruktur, Speicher, etc.
- Geschäftsmodell
- Wird Wärme verkauft oder selbst genutzt, inkl. Vertragswerk
- Finanzielle Annahmen (Kennzahlen, Zinssätze, Umsätze) in Financial Information File
- Darlegung finanzieller Bezugsquellen, einzeln mit Zahlen und Kenndaten belegen
- Darlegung der Finanzierungsstrategie (Schulden, Equity, etc.)
- Darlegung Strombezugsquellen (min. 60 % des Bezugs vertraglich gesichert)
- Klärung Wärmeabnahme (min. 60 % vertraglich gesichert)
- Klärung Hersteller und Technologie der Wärmebereitstellung inkl. technischer Spezifika, Preis und Lieferdatum (ohne Bestellung), inkl. beidseitig unterschriebener Grundsatzvereinbarung
- Unterschriebene Absichtserklärung, dass bei Eigenkapitalfinanzierung min. 60 % der Kosten gedeckt werden (unabhängig von Fördersumme)
Qualität des Projekts / Reife: Operativ
- Kapazitäten des Bewerbers
- Rollen
- Kompetenzen
- Erfahrungen
- Projektteam
- Personalausstattung
- Technische Ressourcen
- Insofern ein Konsortium das Vorhaben durchführt
- Präsentation der Teilnehmer
- Genaue Rollenverteilung und Organisationsstruktur der Teilnehmer
- Darstellung Kompetenzen, Erfahrungen und Ressourcen der einzelnen Teilnehmer und Teams
- Vertragswerk zwischen den Unternehmen
Auszuarbeitende Dokumente
Damit ein Projekt ein gültiges Gebot abgeben kann, sind einige obligatorische Dokumente zu erstellen, bzw. auszufüllen, die nachfolgend beschrieben werden:
- Zeitplanung (Gantt-Chart)
- Projektplanung unter Berücksichtigung der Fristen/Meilensteine
- „DNSH“ (do no significant harm) Compliance Plan
- Ökonomische Aktivitäten auswählen (im Projekt Scope)
- Richtlinien prüfen, welche Kriterien adressiert werden müssen
- Etwaige Kriterien in Bewerbungsformular bearbeiten
- Machbarkeitsstudie inkl. Projektbeschreibung und Anforderung, Vollbenutzungsstunden, Produktionsprofil
- Ziel, Ressourcen, Ausrüstung, Ort, Technologielevel (TRL)
- Nachweise Strombeschaffung und Abnahme
- Nachweis Equipment/Technologie Beschaffung (Z.B. Angebot) → keine Bestellung
- „equity supporting evidence“ → Eigenkapitalnachweis (z.B. über Jahresabschluss, etc.)
- Erwartete Wärmeproduktion inkl. Auswirkungen
- Risikoanalyse und Risikomanagement
- Genehmigungen (Bau, Netzanschluss, Umweltverträglichkeit, etc.), Lizenzstrategie
Auf was ist zu achten?
- Fristen: Das Gebotsverfahren startete am 04. Dezember 2025 und endet am 19.02.2026
- Max. werden 70 % Jahresvollbenutzungsstunden gefördert
→ Ausnahme: Flexibilisierung und Wärmepumpen: - Flexibilisierung: höhere Förderung bei Einhaltung bestimmter Flexibilisierungskriterien möglich
- Nutzung Wärmepumpe mit COP>2 (100 % der Jahresvollbenutzungsstunden)
- oder elektr. Speichernutzung (20 % der Leistung für 4 Stunden, abrufbar innerhalb einer Stunde)
- 5 MW thermische Leistung: Min. 1 MW Speicherleistung, 4 MWh Kapazität
- flexible Anfahrweise der Anlage
- Keine Kombination mit anderen CAPEX- oder OPEX-Förderungen!
- Ob eine Kumulierung mit weiteren Beihilfen möglich ist, ist mit den zuständigen nationalen Behörden abzustimmen
- Für das Monitoring des Temperaturniveaus und der Wärmeproduktion sind bis zur Inbetriebnahme Messinstrumente zu installieren
- Wärmezähler, Stromzähler, Thermometer, Durchflussmesser → kalibriert
- Indirekte und direkte Messmethodik möglich
- bis zur Inbetriebnahme sollte ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS betrieben werden
Generell sollte die geplante Maßnahme hinsichtlich Projektreife bereits fortgeschritten sein. Abnahmeverträge mit den Versorgern sollten bereits zumindest in Teilen abgesprochen und die ersten Genehmigungsanträge (Netzanschluss, etc.) bereits gestellt oder zumindest vorbereitet werden. Sollten die Planungen sich noch in einem früheren Stadium befinden, ist es wahrscheinlich, aber nicht gesichert, dass es weitere Wettbewerbsrunden geben wird. Dies ist insb. von Nachfrage und Projektqualität in der jetzigen ersten Runde abhängig.
Zeitlicher Verlauf der ersten Ausschreibungsrunde
Abschließend ist noch der zeitliche Verlauf der ersten Ausschreibungsrunde skizziert:

Das Verfahren wurde am 04.12.2025 geöffnet und wird am 19. Februar 2026 geschlossen. Die Evaluierung findet zwischen März und April 2026 statt. Zwischen Mai und Juni werden die Ergebnisse der Heat Auction verkündet. Die Unterzeichnung des etwaigen Grant Agreements würde im November 2026 erfolgen.
Unterstützung durch GALLEHR+PARTNER®:
Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihr Projekt förderfähig ist. Wir unterstützen Sie dabei die notwendigen Dokumente in benötigter Qualität zu erstellen. Wir beraten Sie hinsichtlich des Gebotspreises und führen Sie durch den Bewerbungsprozess. Gerne erstellen wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneidertes Angebot für die Betreuung bei der Heat Auction.
Gerne prüfen wir Ihr Vorhaben auch hinsichtlich anderen potenziellen Förderprogrammen in Richtung Klimaneutralität und Energieeffizienz, wie den Klimaschutz- bzw. CO2-Differenzverträgen, der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz BIK und der Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW).
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne direkt zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an.
GALLEHR+PARTNER® ist seit 2007 der erfahrene Lotse für die Wirtschaft auf dem Weg zur CO₂-Neutralität. Zu dem Kundenstamm von GALLEHR+PARTNER® gehört eine Vielzahl national und international renommierter Unternehmen. Diese berät und unterstützt GALLEHR+PARTNER® teilweise bis zur vollständigen eigenverantwortlichen Übernahme relevanter Prozesse.
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