EU-ETS Emissionshandel DEHSt NIMS freie Zuteilung

DEHSt gibt den Startschuss für das nationale Emissionshandelsregister

Bewegung beim Thema nationaler Emissionshandel (nEHS): Seit dieser Woche, Stand 12.05.2021, können die BEHG-Verantwortlichen im nEHS-Register die Eröffnung ihrer Compliance-Konten beantragen. Ein Compliance-Konto ist verpflichtend, um die Emissionszertifikate halten, abgeben und mit diesen handeln zu können.

Bevor ein Kontoantrag zur Eröffnung eines Compliance-Kontos gestellt werden kann, müssen sich dabei der jeweilige Kontoinhaber und die dazugehörigen Bevollmächtigten zunächst registrieren. Der Kontoinhaber wird hierbei durch die DEHSt  über den ELSTER-Authentifizierungsdienst der Steuerbehörde authentifiziert. Hierfür wiederum wird  ein ELSTER-Unternehmenszertifikat und das dazugehörige Passwort benötigt.

Für die Registrierung von kontobevollmächtigten Personen, werden zwei unterschiedliche Methoden angeboten:

  1. Die Online-Ausweisfunktion (sofern der Personalausweis für das Verfahren freigeschaltet ist)
  2. Und über die Verwendung eines privaten ELSTER-Zertifikats (diese Methode steht  jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung)

Näheres zur Kontoeröffnung und Registrierung sowie eigene Erfahrungen hinsichtlich des Eröffnungsprozesses folgen in Kürze.

Folgende Tätigkeiten führen wir im Umfeld des BEHG gerne für Sie durch:

  • Beratung zu wirtschaftlichen und prozessualen Auswirkungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes auf Ihr Unternehmen
  • Beratung für möglichen Wechsel zum EU-ETS
  • Erstellung und Übermittlung des Überwachungsplans nach §6 BEHG und kontinuierliche Begleitung bis zur Genehmigung
  • Verifizierungsfähige Ermittlung der Brennstoffemissionen und Erstellung des Emissionsberichts nach § 7 Abs. 1, 2 BEHG
  • Vorbereitung und Begleitung der Verifizierung des Emissionsberichts nach § 7 Abs. 3 BEHG
  • Übermittlung des verifizierten Emissionsberichts an die zuständige Behörde (DEHSt) bis zum 31.07 des Folgejahres nach §7 Abs. 1 BEHG
  • Nachweisführung zur Vermeidung von Doppelbelastungen nach §7 Abs. 5 BEHG
  • Unterstützung bei der Einrichtung von Konten und Kontobevollmächtigten im nationalen Emissionshandelsregister nach § 12 Abs. 2 BEHG zur Verwaltung von Emissionszertifikaten nach § 9 Abs. 1
  • Unterstützung bei der Verwaltung ihres Registerkontos bspw. als einer der Kontobevollmächtigten
    • Prüfung der Überweisungen
    • fristgemäße Rückübertragungen von Emissionszertifikaten bis zum 30.09 für das Vorjahr nach § 8 BEHG
    • Datenaktualisierungen von Angaben im Register
    • Darstellung von historischen Kontobewegungen und – ständen anhand von Kontoauszügen
  • Unterstützung beim Kauf und Verkauf von Emissionszertifikaten
  • Unterstützung bei Auskunftsersuchen und Begleitung bei vor Ort Prüfungen durch die zuständige Behörde  nach § 14 BEHG
  • Identifizierung der Preistreiber von Emissionszertifikaten und Marktbeobachtungen
  • Adhoc – Mitteilungen zu relevanten Ereignissen, politische Entwicklungen und Gesetzesänderungen
  • Regelmäßige Status- und Strategietreffen zur Stärkung der Entscheidungsfähigkeit

Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne.