Ökologische Gegenleistungen (ÖGL)
Wenn energieintensive Unternehmen bestimmte Vergünstigungen seitens des Staates erhalten, sind sie verpflichtet, sog. Ökologische Gegenleistungen (ÖGL) zu erbringen. Dies gilt etwa für eine kostenfreie Zuteilung von CO2-Emissionszertifikaten im Rahmen des EU-ETS 1, beim Erhalt von staatlichen Beihilfen nach BECV oder Besonderen Ausgleichsregelung nach dem Energiefinanzierungsgesetz oder bei Nutzung der Strompreiskompensation müssen.


Kurz erklärt
Ökologische Gegenleistungen und Verpflichtungen – kurz erklärt
Unternehmen müssen sog. „ökologischen Gegenleistungen“ bei der Antragstellung nachweisen, sofern sie staatliche Vorteile oder Vergünstigungen in Anspruch nehmen wollen. Dies gilt für die Beihilfe nach BECV, die nun bis 2030 verlängerte Strompreiskompensation sowie bei der Besonderen Ausgleichsregelung nach dem Energiefinanzierungsgesetz. Zudem war die Umsetzung von „wirtschaftlichen“ Energieeffizienzmaßnahmen bei der Antragstellung auf kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen im EUETS im Antragsjahr 2024 eine notwendige Prämisse.
Dabei waren bis 2025 entweder Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz (identifiziert im Rahmen der ISO 50001-/EMAS-Managementsysteme) oder zur Dekarbonisierung des Produktionsprozesses oder der Bezug von Strom aus erneuerbaren Energiequellen gemeint. Die EU-Kommission hat diese Optionen ab dem Jahr 2026 um eine weitere ergänzt: Die Beihilfe kann jetzt in Investitionen fließen, die die Kosten des Stromsystems senken, also Energiespeicherlösungen, Maßnahmen zur Erhöhung der nachfrageseitigen Flexibilität oder die Entwicklung von Elektrolyseuren für die Erzeugung von erneuerbarem oder kohlenstoffarmem Wasserstoff. Als zulässige ökologische Gegenleistung bleiben aber auch Investitionen zur Entwicklung von Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energie oder zur Verbesserungen der Energieeffizienz (Strombedarf).
Zudem besteht nach dem am 18. November 2023 in Kraft getretenen Energieeffizienzgesetz (EnEfG) die Verpflichtung zur Erstellung und Veröffentlichung von konkreten, durchführbaren Plänen für Endenergieeinsparmaßnahmen dauerhaft vorgesehen.
Die Voraussetzungen für die Energieeffizienzmaßnahmen ähneln sich in allen eben aufgezählten Rechtsgebieten, unterscheiden sich aber doch im Einzelnen. Stets sind indes nur „wirtschaftliche“ Maßnahmen umzusetzen. Maßgeblich für dieses Kriterium der Wirtschaftlichkeit gilt in einer Mehrzahl der Rechtsgebiete grundsätzlich die Vorgaben der DIN EN 17463 (VALERI).
Für einen Überblick zu den wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen im Einzelnen sowie zu den Anforderungen an die Managementprozesse hat GALLEHR+PARTNER® die sogenannte „Übersichtsmatrix – Ökologische Gegenleistungen und Verpflichtungen“ entwickelt. Die Anforderungen im Einzelnen verändern sich stetig. Wir werden die Matrix daher in unregelmäßigen Abständen weiterhin Ihnen aktualisiert zur Verfügung stellen (Stand Januar 2025).
Unsere möglichen Leistungen
Leistungen
Identifizierung der Beihilfefähigkeit einer Anlage
GALLEHR+PARTNER® hilft Unternehmen, Anlagen zu identifizieren, die beihilfefähig sind. Dazu wird ein Abgleich mit den wirtschaftlichen und branchenbezogenen Anforderungen durchgeführt, wie sie in den EU-ETS-Beihilfeleitlinien bzw. ihrer deutschen Umsetzung formuliert sind. Zudem wird überprüft, ob ökologische Gegenleistungen aus Ausgleich für die Gewährung einer Beihilfe in Bezug auf die Anlage in Anschlag gebracht werden können.
Nachweis von Energieeffizienzmaßnahmen oder Klimaschutzmaßnahmen als ökologische Gegenleistungen
Im Antragsjahr 2026 müssen Unternehmen, die im Rahmen ihres SPK-Antrags 2026 für das Abrechnungsjahr 2025 Energieeffizienzmaßnahmen als ökologische Gegenleistung nutzen, diese von einer prüfungsbefugten Stelle (nach DAU zugelassene Umweltgutachter und DAkkS akkreditierte Auditoren für Energiemanagement) bestätigen lassen. Unabhängig von der Wahl der ökologischen Gegenleistung muss das zertifizierte Energiemanagementsystem nach DIN ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem nach EMAS von einer prüfungsbefugten Stelle bestätigt werden. GALLEHR+PARTNER® unterstützt Unternehmen bei der Erstellung des Nachweis-ÖGL-FMS und Auditierung durch die prüfungsbefugte Stelle.
Unterstützung bei der Nachweisführung von Grünstrom als ökologische Gegenleistung
Unternehmen müssen aufgrund von regulatorischen Bestimmungen für den Erhalt der Beihilfe sogenannte ökologische Gegenleistungen (öGL) erbringen. Dies kann z.B. durch den Bezug von Grünstrom nachgewiesen werden. GALLEHR+PARTNER® unterstützt Unternehmen bei dem Prozess der Nachweisführung.
Unterstützung bei der Erstellung des Nachweis-ÖGL im erforderlichen Format
GALLEHR+PARTNER® unterstützt Unternehmen bei der Erstellung des Nachweis-ÖGL im erforderlichen Format. Im Einzelnen:
- Überprüfung der dokumentierten Informationen zu Maßnahmen
- Abschätzung der zukünftigen Beihilfesumme und Abgleich mit der gelieferten Investitionshöhe
- Erstellung des Nachweises im Formular-Management-System (FMS)
Begleitung der Prüfung durch prüfungsbefugte Stelle und Behörde
GALLEHR+PARTNER® begleitet Unternehmen bei der Prüfung durch prüfungsbefugte Stelle und Behörden. Im Einzelnen:
- Teilnahme an Terminen mit der prüfungsbefugten Stelle
- Begleitung bis zur erfolgreichen Prüfung durch die prüfungsbefugte Stelle
- Unterstützung bei der Bearbeitung eventueller Nachfragen durch die DEHSt
Behördenkommunikation (VPS Unterstützung)
GALLEHR+PARTNER® unterstützt Unternehmen bei der formalen Behördenkommunikation (VPS Unterstützung). Im Einzelnen:
- Unterstützung beim Versand der Nachweise an die DEHSt über die virtuelle Poststelle (VPS) mit qualifizierter elektronischer Signatur
- Backup zum VPS-Versand der Anträge im Falle technischer Schwierigkeiten durch eigene Infrastruktur inkl. qualifizierter elektronischer Signatur
GALLEHR+PARTNER® unterstützt Unternehmen seit dem Jahr 2013 bei der Beantragung von Beihilfen. Für detailliertere Auskünfte und weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

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Kontaktmöglichkeit
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Gerne steht Ihnen GALLEHR+PARTNER® zur Diskussion Ihrer spezifischen Situation zur Verfügung. Seit Jahren unterstützt unser Team Kunden zu den jeweils aktuell gültigen Beihilfeverordnungen. Wir beraten Sie ebenso gerne bei den Anpassungserfordernissen innerhalb Ihrer ISO 50001 Managementsysteme sowie zur relevanten VALERI-Bewertung von Energieeffizienzmaßnahmen (Kapitalwertmethode). Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie weitere Fragen zum EU-ETS oder zur Strompreiskompensation haben.


