In Kürze:
Am 03.11.2025 gab Bundeswirtschaftsministerin Reiche bekannt, dass in Deutschland ab Anfang 2026 ein Industriestrompreis eingeführt werden soll. Ein nationaler Gesetzes- oder Richtlinienentwurf besteht allerdings bis dato noch nicht. Allerdings hat die EU-Kommission bereits Rahmenbedingungen vorgegeben. Sehr prominent dabei: die Zahl 50.
Grundsätzliches
In Deutschland soll für die energieintensive Industrie ein reduzierter Strompreis eingeführt werden, finanziert durch staatliche Subventionen. Die Gespräche der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission (EU KOM) stehen nach Aussage von Bundeswirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche kurz vor ihrem erfolgreichen Abschluss. Ein nationaler Gesetzes- oder Richtlinienentwurf besteht allerdings bis dato noch nicht.
Was bereits seit dem 25.06.2025 bekannt ist, sind die Rahmenbedingungen, die die Europäische Kommission für einen solchen Industriestrompreis setzt. Es wurde festgelegt, dass er prinzipiell mit den Leitlinien für Klima- und Umweltbeihilfen vereinbar ist. Dies hat weitreichende Folgen. EU-Mitgliedsstaaten dürfen nun Stromkosten für energieintensive Industrien direkt bezuschussen. Die Zahl 50 ist im Zusammenhang mit dem Industriestrompreis zentral, in vierfacher Hinsicht:
- Insgesamt können 50 % des jährlichen Stromverbrauchs bezuschusst werden.
- Die Ermäßigung beträgt maximal 50 % im Vergleich zum Börsenstrompreis.
- Der untere preisliche Grenzwert liegt bei 50 €/MWh, niedrigere Preise sind nicht möglich.
- 50 % der erhaltenen Subvention müssen in Dekarbonisierungsprojekte / ökologische Gegenleistungen reinvestiert werden
Was ist noch nicht geklärt?
Kurz gesagt: Vieles. Generell ist die genaue Ausgestaltung des Industriestrompreises noch nicht bekannt, ein bundesdeutscher Gesetzes- oder Richtlinienentwurf liegt bislang nicht vor. Allerdings wurden bereits Haushaltsgelder für das Jahr 2027 reserviert. Dies legt nahe, dass es sich beim Industriestrompreis um eine zu beantragende Rückerstattung handeln könnte, ähnlich wie bei der Strompreiskompensation. Bei wem und wie er zu beantragen sein wird, kann nur vermutet werden. Inwiefern bereits erhaltene Beihilfen z.B. für die Strompreiskompensation kumuliert werden können, ist ebenfalls noch nicht absehbar.
Was ist bekannt und worauf ist zu achten?
Die EU KOM hat bereits im Juni 2025 einige Vorgaben formuliert:
Klar ist bereits, dass nicht jede Branche vom Instrument des Industriestrompreises profitieren können wird. Er ist ausschließlich energieintensiven und exportorientierten Sektoren vorbehalten, z.B. der Chemie-, Zement- und Stahlindustrie. Dass weitere Branchen hinzukommen ist möglich. Darüber hinaus wird der Industriestrompreis als Brückenhilfe betrachtet. Insgesamt darf das Instrument von den Mitgliedsstaaten drei Jahre lang verwendet werden, max. bis Ende 2030. Es handelt sich also um ein Entlastungspaket auf Zeit.
Der reduzierte Strompreis kann unabhängig der Herkunft des bezogenen Stroms beantragt werden, es ist kein ausgewiesener Ökostromvertrag oder Herkunftsnachweis notwendig.
Als staatliches Steuerungsinstrument soll der Industriestrompreis Investitionen in Dekarbonisierungsprojekte anregen. Insgesamt 50 % der erhaltenen Beihilfe sind zu reinvestieren. Die EU KOM bietet folgende Optionen an:
- Ausbau erneuerbarer Energien
- Aufbau von Stromspeichern
- Maßnahmen zur Erhöhung der Flexibilität auf der Nachfrageseite
- Effizienzsteigerungen
- Einsatz von Elektrolyseuren zur Produktion von „grünem“ oder CO2-armem Wasserstoff.
- Unter bestimmten Umständen sind Maßnahmen in den Bereichen Gas und Atomkraft nicht ausgeschlossen
Gefördert werden ausschließlich neue oder modernisierte Anlagen. Maßnahmen, die bereits aus anderen Töpfen Fördergelder erhalten, sind ausgeschlossen bzw. nicht als Gegenleistung anrechenbar. Es werden also energieeffizienzbezogene bzw. transformative Gegenleistungen erwartet. Ein starker Fokus liegt auf Flexibilisierung. Der Nachweis dieser Gegenleistungen soll möglichst „bürokratiearm“ von statten gehen. Dies wäre wünschenswert und bleibt abzuwarten.
Fazit:
Bei dem Industriestrompreis könnte es sich um ein probates Instrument handeln, die energie- und stromintensive Industrie zu entlasten und gleichzeitig Investitionen in dekarbonisierende Projekte anzustoßen. Die zu erfüllenden Anforderungen, um das Instrument zu nutzen, sind allerdings nicht zu vernachlässigen. Wir sind sehr gespannt, wie der Mechanismus zum Industriestrompreis ausgestaltet wird und halten Sie auf dem Laufenden.
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