DEHSt verschiebt Abgabefrist des Zuteilungsdatenberichts im europäischen Emissionshandel (EU-ETS)

Am 03. Januar 2023 veröffentlichte die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) dass die Abgabefrist für den Zuteilungsdatenbericht des Berichtsjahrs 2022 um einen Monat nach hinten verschoben wird.

Laut DEHSt können Anlagenbetreiber „ohne nachteilige Folgen“ den Zuteilungsdatenbericht bis zum 30. April 2023 via VPS einreichen. Normalerweise wäre das Fristende am 31. März 2023.

Die Frist zur Einreichung des verifizierten Emissionsberichts des Berichtsjahres 2022 wurde nicht verschoben und bleibt zum 31.03.2023 bestehen.

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