BMWE-Kraftwerksstrategie: Bedeutung und Handlungsmöglichkeiten für Industrieunternehmen
In Kürze:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und die EU-Kommission haben sich auf Eckpunkte verständigt, wie die deutsche Kraftwerksstrategie so umgesetzt werden kann, dass sie dem europäischen Beihilferecht entspricht. Ziel der Kraftwerksstrategie ist es, die Stromversorgung in Deutschland über mehrere Ausschreibungen für steuerbare Leistung abzusichern. Sie sollen 2026, 2027 und 2029 stattfinden und gemeinsam den Gesamtbedarf an gesicherter Leistung in 2031 adressieren. Die Strategie wird als „Brücke“ zu einem umfassenden, technologieoffenen Kapazitätsmarkt verstanden, der Bedarfe ab 2032 decken soll. Weitere Regelungen sollen dann in 2027 veröffentlicht werden. Die Einigung erhöht für Industrieunternehmen die Planungssicherheit bei großen Investitionsentscheidungen.
Änderung der Systemlogik
Das Eckpunktepapier des BMWE stellt klar, dass Deutschland die Versorgungssicherheit künftig nicht nur über den Energy-Only-Markt, sondern über zusätzliche, vertraglich gebundene Leistungsbeschaffung absichern will. Die Grundlage der Ausschreibungen sind „jeweils erwartete Bedarfe“ an steuerbarer Leistung für 2031, die in Berichten zum Stand der Versorgungssicherheit regelmäßig ermittelt werden. Für die Industrie ist das wichtig, weil sich dadurch die Systemlogik verschiebt: Steuerbare Kapazitäten, Speicher und – perspektivisch – nachfrageseitige Flexibilität werden stärker als explizite Systembausteine behandelt, die über Ausschreibungsmechanismen organisiert werden.
Zusätzlich wird die Kraftwerksstrategie als Übergangslösung eines umfassenden Kapazitätsmarktes eingeführt. Bereits festgelegt ist, dass weitere Kapazitätsbedarfe ab 2032 über einen umfassenden und technologieoffenen Kapazitätsmarkt abgedeckt werden sollen, der sich an die Kraftwerksstrategie anschließt. Die entsprechenden Regelungen für diesen Kapazitätsmarkt sollen im Jahr 2027 vorgelegt werden. Damit entsteht ein zweistufiges Bild: Bis 2031 wird Versorgungssicherheit über die Kraftwerksstrategie abgesichert. Ab 2032 soll ein Kapazitätsmarkt diese Rolle übernehmen.
Ausschreibungsdesign 2026: 12 GW in zwei Segmenten
Für das Jahr 2026 sind „unmittelbar anstehende“ Ausschreibungen mit einem Umfang von 12 GW vorgesehen. Diese 12 GW werden in zwei Segmente unterteilt:
Segment 1 (10 GW):
Es sollen neue steuerbare Kapazitäten zur Versorgungssicherheit ausgeschrieben werden, verbunden mit Kriterien zur Leistungserbringung über längere Zeiträume; in diesem Segment ist ausdrücklich auch vorgesehen, dass insbesondere Gaskraftwerke zum Zuge kommen können. Es wird eine regionale Steuerung vorgesehen.
Segment 2 (2 GW):
Zusätzlich sollen technologieoffene Ausschreibungen ohne Langzeitkriterium durchgeführt werden; teilnahmeberechtigt sind alle Technologien mit Ausnahme von nachfrageseitiger Flexibilität (Demand Side Response).
Für das Ausschreibungsjahr 2026 ist der Teilnehmerkreis klar definiert: Nur neue Kapazitäten können teilnehmen, bei Vertragslaufzeiten von bis zu 15 Jahren. Eine Aggregation von Geboten innerhalb einer Technologie ist möglich, sodass sich mehrere – oftmals kleinere – Anlagen zu einem Gebot zusammenschließen können. Zudem ist die Teilnahme in diesem Ausschreibungssegment auf inländische Kapazitäten beschränkt.
Ausschreibungen 2027 und 2029: technologieoffen, auch Bestandsanlagen – mit Ausschlüssen
In den Jahren 2027 und 2029 sollen weitere Ausschreibungen folgen, sodass gemeinsam mit 2026 der vollständige Kapazitätsbedarf für 2031 abgedeckt wird. Die Gesamtausschreibungsmenge der Jahre 2027 und 2029 wird anhand des jeweils aktuellen Versorgungssicherheitsmonitorings festgelegt und entsprechend auf die Jahre aufgeteilt. Teilnahmeberechtigt in diesen Ausschreibungsrunden sind grundsätzlich neue und bestehende steuerbare Kapazitäten, allerdings mit klaren Ausnahmen: Bestehende Kapazitäten, die bereits anderweitig gefördert werden (z. B. KWK-Anlagen mit Förderung nach KWKG), sowie emissionsintensive Anlagen (z. B. Kohlekraftwerke) dürfen nicht teilnehmen.
Entscheidend ist außerdem, dass die Ausschreibungen 2027 und 2029 vollständig technologieneutral sein sollen, sodass Speicher, Lasten (Demand Side Response) und steuerbare Kraftwerke teilnehmen können. Es werden unterschiedliche Vertragslaufzeiten zwischen mindestens einem und maximal fünfzehn Jahren angeboten. Ebenfalls können auch Gebote aus dem Ausland teilnehmen, sofern erforderliche bilaterale Abkommen der Übertragungsnetzbetreiber vorliegen.
Dekarbonisierungspfad: „H2-ready“ als Standard und Anreize für früheren Umstieg
Das Eckpunktepapier setzen fest, dass sämtliche Gaskraftwerke „H2-ready“ sein werden, also künftig auch auf Wasserstoff umgestellt werden können. Die Ausschreibungen sollen so gestaltet werden, dass eine Dekarbonisierung im Einklang mit den Klimazielen bis spätestens 2045 erfolgt.
Zusätzliche Maßnahmen sollen einen vorzeitigen Umstieg anreizen, sodass 2 GW bereits 2043 und weitere 2 GW bereits 2040 auf Wasserstoff umgestellt werden. Dafür soll Deutschland einen Rechtsrahmen schaffen, sodass für den Umstieg 2040 im Jahr 2027 und für den Umstieg 2043 in den Jahren 2032 bis 2035 Ausschreibungen durchgeführt werden können.
Erlösabschöpfung: Instrument gegen Überförderung und für Verfügbarkeit in Hochpreiszeiten
Alle Ausschreibungssegmente sollen ein finanzielles Instrument zur Erlösabschöpfung vorsehen, um Überförderung zu vermeiden und das Erlösrisiko für Betreiber zu reduzieren. Dieses Instrument soll den Anreiz zur Verfügbarkeit in Zeiten hoher Strompreise stärken und gleichzeitig Überförderung vermeiden.
Zeitplan und Umsetzungsdruck
Im Papier wird deutlich, dass nach der Eckpunkte-Einigung weitere technische Details mit der Europäischen Kommission zu klären sind. Ziel ist es, zügig einen Entwurf der entsprechenden Regelungen zu erstellen, anschließend das parlamentarische Verfahren zu durchlaufen, die Beihilfegenehmigung abzuschließen und erste Ausschreibungen im Sommer 2026 zu starten.
Fazit: Was bedeutet die Kraftwerksstrategie konkret für Industrie- und Großverbraucher?
Die Eckpunkte zur Kraftwerksstrategie zeigen, dass Versorgungssicherheit in Deutschland in den kommenden Jahren zunehmend über organisierte Kapazitäten, technologieoffene Mechanismen und eine Brückenlogik zum Kapazitätsmarkt strukturiert wird. Praktisch bedeutet das für viele Unternehmen, dass sie ihre Optionen zur Lastflexibilität, Speicherintegration und zur Absicherung gegen Hochpreis- und Knappheitssituationen deutlich systematischer bewerten sollten. Gleichzeitig bietet sich für Industrieunternehmen durch das Ausschreibungsmodell die Möglichkeit, im Rahmen der eigenen Transformationsstrategie frei werdende Kraftwerkskapazitäten nicht stillzulegen, sondern als gesicherte Leistung im kommenden Kapazitätsmarkt anzubieten und zu vermarkten. Parallel dazu können die internen Energie- und Wärmebedarfe durch andere technische Lösungen – etwa Wärmepumpen oder Power-to-Heat-Anlagen – gezielt und flexibel gesteuert werden, sodass die Eigenversorgung und die Vermarktung der verbleibenden Kapazitäten besser aufeinander abgestimmt werden können.
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