Bundesförderung Industrie und Klimaschutz – Aufruf gestartet zur Einreichung von Projektskizzen für Dekarboniserung und Carbon Capture


In Kürze:

Seit 06.01.2026 können für die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) wieder Projektskizzen eingereicht werden. Mit der Förderung wird vor allem der industrielle Mittelstand bei der Dekarbonisierung seiner Produktionsprozesse unterstützt. Deadline ist der 28. Februar 2026. Angeboten werden Förderungen sowohl für prozessbezogene Dekarbonisierungsprojekte als auch Carbon Capture Projekte. Um bei der späteren Antragsphase teilnehmen zu können ist eine positive Bewertung der eingereichten Skizze obligatorisch. Insofern Sie ein potenziell förderfähiges Projekt planen und Sie eine Skizze einreichen wollen, ist also Eile geboten.

Nachfolgend stellen wir Ihnen das Förderprogramm vor und geben Ihnen einen Überblick über die Konditionen, Bewertungskriterien und Fristen für die verschiedenen Module.


Hintergrund

Ziel der BIK ist die Einsparung von 40 Mio. t CO2 bis 2045. Mit Hilfe der Förderung sollen klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben ermöglicht werden, welche zu den aktuellen Marktbedingungen noch nicht wirtschaftlich umsetzbar sind. Generell handelt es sich um eine Förderung die Investitionskosten, keine variablen Kosten werden bezuschusst. (Personalkosten und weitere auftretende Kosten, die anfallen bis die Maßnahme funktionstüchtig ist, können allerdings berücksichtigt werden.) Für große Unternehmen sind Fördersätze von 40 Prozent erzielbar, bei einer maximalen Fördersumme von 30 Mio. €. Ab einer Förderung von 15 Mio. € ist eine Kofinanzierung des Bundeslands notwendig. Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen sind ebenfalls förderfähig. Bisher haben 38 Projekte eine Förderzusage erhalten. Insgesamt wurden hierfür ca. 476 Mio. € zur Verfügung gestellt. Zur BIK haben wir in der Vergangenheit bereits zur erfolgreichen Einreichung von Skizzen beigetragen und zudem folgende Artikel veröffentlicht:


Organisatorisches

Die BIK ist aufgegliedert in 2 Module, die von unterschiedlichen Projektträgern verwaltet werden. Nachfolgend stellen wir sie stichwortartig vor:


Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie

Im Modul 1 werden Dekarbonisierungsvorhaben gefördert, die weitgehende dauerhafte Emissionsminderungen in industriellen Prozessen mit sich bringen. Verantwortlicher Projektträger ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in Energieintensiven Industrien (KEI). Um sich für eine Förderung zu qualifizieren, müssen Projekte im Modul 1 unter anderem folgende Kriterien erfüllen:

  • ausschließlich produzierendes Gewerbe
  • Vorhaben müssen hohen Innovations- und Demonstrationscharakter aufweisen
  • modellhafte Übertragbarkeit auf andere Unternehmen
  • Förderung zur treibhausgasneutralen/armen Herstellung alternativer Produkte ist aber ebenfalls möglich

Modul 2: Anwendung und Umsetzung von CCU und CCS

Im Modul 2 werden Projekte gefördert, die eine Kohlenstoffabscheidung und Nutzung (CCU) bzw. dauerhafte Speicherung (CCS) anstreben. Verantwortlicher Projektträger ist der Projektträger Jülich (PtJ). Um sich für eine Förderung zu qualifizieren sind im Modul 2 unter anderem folgende Kriterien zu erfüllen:

  • CCU / CCS darf ausschließlich für schwer vermeidbare Emissionen angewandt werden
  • Vorhaben ausschließlich in Industrie und Abfallwirtschaft
  • Vorhaben muss gesamten Prozess von Abscheidung bis Nutzung / dauerhafter Speicherung abdecken
  • Gewidmete Infrastruktur (wenige Nutzer) kann ebenfalls gefördert werden

Überblick: Förderkonditionen

Die Förderkonditionen für beide Module werden nachfolgend dargestellt. Generell sind kleine Unternehmen (KU) und mittlere Unternehmen (MU) hinsichtlich des Fördersatzes privilegiert.

 

  • industrielle Forschung: max. 35 Mio. € Zuschuss, Anteil GU max. 50 %, MU: 60 %, KU: 70 %
  • experimentelle Forschung: max. 25 Mio. € Zuschuss, Anteil GU max. 25 %, MU: 35 %, KU: 45 %
  • Durchführbarkeitsstudien: max. 8,25 Mio. € Zuschuss GU max. 50 %, MU: 60 %, KU: 70 %
  • weitere Aufschläge möglich (max. 80 %), wenn 25 Abs. 6 lit. b bis d der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erfüllt wird

  • Fördersatz: 30 % Zuschuss zu Investitionsmehrkosten (Großunternehmen), 40 % (MU), 50 % (KU) → Erstellung kontrafaktisches Szenario (weniger umweltfreundlich, späterer Zeitpunkt, etc.)
  • Zuschuss zu Investitionsmehrkosten → Erstellung kontrafaktisches Szenario (weniger umweltfreundlich, späterer Zeitpunkt, etc.)
  • wenn kein kontrafaktisches Szenario erstellt wird: Förderung möglich, aber → Fördersatz sinkt um 50 %
  • weitere Aufschläge (+5 %) möglich, z.B. durch Fördergebiet (B oder C Fördergebiet, strukturschwache Regionen)
  • Zuschuss: Maximal 25 Mio. € für gewidmete Infrastruktur und Speicher, 30 Mio. € für andere Investitionsvorhaben
  • ab 15 Mio. € Fördersumme min. 30 % Kofinanzierung durch Bundesland notwendig

 

  • industrielle Forschung: max. 35 Mio. € Zuschuss, Anteil GU max. 50 %, MU: 60 %, KU: 70 %
  • experimentelle Forschung: max. 25 Mio. € Zuschuss, Anteil GU max. 25 %, MU: 35 %, KU: 45 %
  • Durchführbarkeitsstudien: max. 8,25 Mio. € Zuschuss GU max. 50 %, MU: 60 %, KU: 70 %
  • weitere Aufschläge möglich (max. 80 %), wenn 25 Abs. 6 lit. b bis d der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erfüllt wird

Bewertungskriterien

Da es sich sowohl um verschiedene Projektträger und grundlegende differierende Technologien handelt, findet die Bewertung der Projekte bzw. der Skizzen nach unterschiedlichen Kriterien statt. Sie beinhalten folgende Punkte:

 

  • Fördermitteleffizienz (Emissionsminderung bis 2035 je gefördertem Euro): 50 Punkte
  • Beitrag zum Nutzen von effizienten Kohlenstoffkreisläufen: 10 Punkte
  • Innovationsgrad des Vorhabens: 10 Punkte
  • Schnelligkeit der industriellen Ergebnisverwertung: 10 Punkte
  • Beitrag zur Schaffung von CCU/CCS-Clustern und gemeinsamer Nutzung von CO2-Infrastruktur: 5 Punkte
  • Art der Deckung des Strombedarfs: 5 Punkte
  • Beitrag zum Aufbau von Erfahrung bezüglich Auslegung, Bau und Betrieb von CO2-Abscheideanlagen an Anlagen der jeweiligen Branche des Antragstellers: 3 Punkte
  • Beitrag zur europäischen und internationalen Zusammenarbeit: 3 Punkte
  • zusätzlicher Strom- und Wärmebedarf und verbundene CO2-Emissionen: 2 Punkte
  • Dauerhaftigkeit der Speicherung: 2 Punkte

 

 

Zeitplan zur Skizzeneinreichung und darüber hinaus

Die Skizzen für beide Module sind bis Ende Februar 2026 einzureichen. Bis 30. April werden die Skizzen bewertet und die einreichenden Unternehmen informiert. Um die finalen Anträge einzureichen bleiben zwei Monate Zeit: Bis Ende Juni 2026 sind  sowohl für Modul 1 als auch Modul 2 die Anträge abzuschließen. Es ist also Eile geboten.

Anhand der Bewertungskriterien und der Fristen ist davon auszugehen, dass vom Fördergeber bereits eine fortgeschrittene Planung und Projektreife erwartet wird.

 


 

Hinweis: Unterstützung durch GALLEHR+PARTNER®:

Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihr Projekt förderfähig ist. Wir unterstützen Sie dabei die notwendigen Dokumente in benötigter Qualität zu erstellen. Wir beraten Sie hinsichtlich der Skizzenerstellung und führen Sie durch den Bewerbungsprozess. Gerne erstellen wir Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse maßgeschneidertes Angebot.

Unsere Unterstützung im Einzelnen: 

  • 360°-Begleitung während Skizzeneinreichung und Einreichung des Projektantrags inkl. bei allen Berechnungen und Formalitäten
  • Kompatibilitätsprüfung zur Bundesförderung Industrie und Klimaschutz
  • Unterstützung bei strategischen Fragestellungen
  • Einschätzung der Maßnahme im gesamten Förderumfeld
  • Strukturierung und Erstellung der erforderlichen Antragsmodalitäten
  • Darlegung des Fördermechanismus und Förderregelungen
  • Unterstützung bei Erstellung der Skizze
  • Beratung bei „Gebotspreis“ hinsichtlich THG-Fördermitteleffizienz
  • Koordination von beteiligten Projektpartner (Behörden, Rechtsberater, Anlagenbauern und Energielieferanten)
  • Unterstützung bei Kommunikation mit dem Fördergeber und Begleitung des vollständigen Beantragungsprozesses

Gerne prüfen wir Ihr Vorhaben auch hinsichtlich anderen potenziellen Förderprogrammen in Richtung Klimaneutralität und Energieeffizienz, wie den Klimaschutz- bzw. CO2-Differenzverträgen, der Heat Auction und der Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW). 

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne direkt zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an.

 


GALLEHR+PARTNER® ist seit 2007 der erfahrene Lotse für die Wirtschaft auf dem Weg zur CO₂-Neutralität. Zu dem Kundenstamm von GALLEHR+PARTNER® gehört eine Vielzahl national und international renommierter Unternehmen. Diese berät und unterstützt GALLEHR+PARTNER® teilweise bis zur vollständigen eigenverantwortlichen Übernahme relevanter Prozesse.


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