Optimierung Energienebenkosten

Die über den reinen Energiepreis hinausgehenden sogenannten Energienebenkosten machen tatsächlich einen Großteil der gesamten Energieenergiekosten von Unternehmen aus. Hier lohnt sich eine dezidierte Befassung, insbesondere auch um zuverlässig die diversen, teilweise erheblichen Entlastungsmöglichkeiten mit existenzieller Bedeutung für Unternehmen nutzen so können. Hierzu sind mitunter eine Vielzahl komplexer Schritte in einem sich ständig ändernden und zunehmend unübersichtlich werdendem regulativen Umfeld notwendig und diverse Fristen einzuhalten. Unsere erfahrenen und versierten Experten haben stets einen aktuellen Überblick über die regulativen Gegebenheiten und beraten und begleiten Sie hinsichtlich der Optimierung ihrer Energienebenkosten bis hin Übernahme der Kommunikation mit einschlägigen Behörden und sonstigen Dritten soweit uns aufgrund rechtlicher Bestimmungen gestattet gerne, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können, insbesondere zu den Themen:

  • Besondere Ausgleichsregelung EEG (BesAR)
  • Privilegierung bei netzseitigen Umlagen (KWKG-Umlage, Offshore-Umlage,
    § 19 StromNEV-Umlage)
  • Sonderformen der Netznutzung
  • Energie- und Stromsteuer – Entlastungen und Befreiungen
  • Rückerstattung Konzessionsabgabe

Weiterhin führt eine Überprüfung Ihrer Energierechnungen durch unsere Experten im Regelfall zu weiteren Einsparungen, da durchschnittlich jede zehnte Rechnung fehlerhaft ist.

Für Rechtsdienstleistungen und/oder Steuerberatung, deren Erbringung gemäß rechtlichen Bestimmungen Rechtsanwälten und/oder Steuerberatern vorbehalten ist kooperieren wir z.B. mit verschiedenen im Energie- und Umweltbereich renommierten Anwaltskanzleien wie Ritter, Gent & Collegen und Hoffmann Liebs , welche ihre diesbezüglichen rechtlichen und/oder steuerlichen Fragestellungen kompetent direkt bearbeiten.

Sprechen Sie uns im Bedarfsfall gerne an.

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