Pabst - EUA Preistreiber

Preisentwicklung im EU Emissionshandel


Markus Kasten - Wettbewerbsfähigkeit In Der Vierten Emissionshandelsperiode Sichern

Wettbewerbsfähigkeit in der vierten Emissionshandelsperiode sichern
Dipl.-Ing. Markus Kasten, Geschäftsführer Gallehr Sustainable Risk Management GmbH
• Szenarien spezifische Unternehmensliquidität bis 2030
• Vorbereitungen zur Antragstellung und zur Berichterstattung
• Roadmap und ToDo‘s bis 2021 und bis 2030


EU-Direktive HP4 20180314 CELEX 32018L0410 DE TXT

RICHTLINIE (EU) 2018/410 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. März 2018
zur Änderung der Richtlinie 2003/87/EG zwecks Unterstützung kosteneffizienter Emissionsreduktionen und zur Förderung von Investitionen mit geringem CO 2 -Ausstoß und des Beschlusses (EU) 2015/1814 (Text von Bedeutung für den EWR)


TEHG Novelle Entwurf Bundeskabinett

Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels


EU Klimaschutz: Schlussfolgerungen der EU Ratssitzung 23. und 24.10.2014

DER RAHMEN FÜR DIE KLIMA- UND ENERGIEPOLITIK BIS 2030

  • Beschluss die EU-internen Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren
  • Beschluss zur Einrichtung eines Instruments zur Stabilisierung des EU Emissionshandels Marktes
  • Anhebung des jährlichen Faktors, um den die Obergrenze für die maximal zulässigen Emissionen gesenkt wird, von 1,74 % auf 2,2 % für die Zeit ab 2021
  • Das System der kostenfreien Zuteilung von Emissionsrechten wird auch nach 2020 nicht außer Kraft treten (Für CL gefährdete Sektoren)
  • Künftige Zuteilungen werden stärker an das sich ändernde Produktionsniveau in verschiedenen Sektoren angepasst werden
  • Mitgliedstaaten mit einem Pro-Kopf-BIP unter 60 % des EU-Durchschnitts:
    • Entscheidungsfreiheit,  dem Energiesektor bis 2030 weiterhin kostenlose Zertifikate zu gewähren.
    • Reserve von 2% der EU-EHS-Zertifikate für besonders hohen Investitionsbedarf
  • Nach 2020 weiter Instrumente und Maßnahmen für ein umfassendes und technologieneutrales Konzept zu prüfen, mit dem die Emissionsreduktion und die Energieeffizienz im Verkehrssektor, der Elektroverkehr und erneuerbare Energiequellen im Verkehrssektor gefördert werden
  • Erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz
    • Für den bis 2030 zu erreichenden Anteil der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch in der EU wird ein verbindliches EU-Ziel von mindestens 27 % festgesetzt
    • Zur Verbesserung der Energieeffizienz bis 2030 gegenüber dem auf der Basis der derzeitigen Kriterien prognostizierten künftigen Energieverbrauch wird auf EU-Ebene ein indikatives Ziel von mindestens 27 % vorgegeben.
    • Diese Ziele werden unter vollständiger Achtung der Freiheit der Mitgliedstaaten zur Festlegung ihres Energiemixes erreicht.