Der DIN-Normenausschuss NAGUS äußert sich zur Bestimmung und Darstellung der Verbesserung der energiebezogenen Leistung nach ISO 50001:2018

Auch wenn selbstverständlich die verabschiedeten Regelungen in der Energiemanagement Norm ISO 50001:2018 weltweit eindeutig und bindend sind, hat gerade für Deutsche Organisationen die DIN Interpretation der Darstellung der Verbesserung der energiebezogenen Leistung nach ISO 50001:2018 eine besondere Bedeutung. Denn die BAFA richtet sich nach Erfahrung vieler unserer Kunden bei der Genehmigung von Strompreisprivilegien, wie der EEG BesAR sehr stark nach diesen Definitionen. Im folgenden finden Sie also die zweite Version dieser Stellungnahme, die hier im Original verfügbar ist.

Antworten des Arbeitsausschusses NA 172-00-09 AA „Energieeffizienz und Energiemanagement“ (im DIN-Normenausschuss Grundlagen des Umweltschutzes) auf Fragen im Zusammenhang mit der Verbesserung der energiebezogenen Leistung nach DIN EN ISO 50001:2018-12

Vorbemerkungen

Die Verbesserung der energiebezogenen Leistung ist zentrales Ziel von Energiemanagementsystemen nach ISO 50001:2018. Die Norm fordert einen Nachweis über die fortlaufende Verbesserung der energiebezogenen Leistung. Dieser lässt sich nach der Norm durch Energieleistungskennzahlen (EnPIs, en: energy performance indicators) erbringen, indem in regelmäßigen Abständen für alle EnPIs ihr Ausgangswert (EnB, en: energy baseline) und der aktuelle EnPI-Wert ermittelt, ggf. normalisiert, verglichen und zusammenfassend dargestellt werden. Im Folgenden finden sich Fragen aus der Unternehmenspraxis, die in Bezug auf den Nachweis bzw. die Darstellung der Verbesserung an den deutschen Normenausschuss herangetragen und durch diesen beantwortet wurden.

1. Was macht eine Kennzahl zu einer EnPI (Methodik, Einflussfaktoren, Normalisierung)?

Alle Kennzahlen, die die tatsächliche energiebezogene Leistung aufzeigen, sind EnPIs. Ist die tatsächliche Leistung nicht erkennbar etwa bei rein finanziellen Kennzahlen oder weilverzerrende, wesentliche Einflussgrößen (Witterung, Auslastung etc.) nicht berücksichtigt werden, haben wir es nicht mit einer EnPI zu tun. Kennzahlen, die die relevanten Variablen berücksichtigen und damit normalisiert werden können, sind EnPIs auch im Sinne der ISO 50006. Liegen keine wesentlichen Einflussfaktoren auf den Energieverbrauch vor (und ist somit keine Normalisierung erforderlich), kann auch der absolute Energieverbrauch als EnPI fungieren.

Vgl. DIN EN ISO 50001:2018-12, 3.4.4:

„Energieleistungskennzahl EnPI (en: energy performance indicator)Maß oder Einheit der energiebezogenen Leistung (3.4.3), wie von der Organisation (3.1.1) festgelegt

Anmerkung 1 zum Begriff:

In Abhängigkeit der Art der Tätigkeiten, die gemessen werden, können EnPIs durch eine einfache Metrik, ein Verhältnis oder ein Modell ausgedrückt werden.“

Vgl. DIN EN ISO 50001:2018-12, 6.4:

„Die Organisation muss EnPIs bestimmen, die

a) für die Messung und Überwachung ihrer energiebezogenen Leistung geeignet sind;

b) es der Organisation ermöglichen, eine Verbesserung der energiebezogenen Leistung nachzuweisen. […]“

2. Reicht eine einzige EnPI?

Unter Ausschluss des Grenzfalles eines Unternehmens mit nur einem Energieträger und einem wesentlichen Energieeinsatz (SEU, en: significant energy use), sind mehrere EnPIs für den Betrieb eines Energiemanagementsystems (EnMS) und für die Darstellung der Verbesserung der energiebezogenen Leistung nötig.

3. Braucht man für jede SEU mindestens eine EnPI?

Ja.

Vgl. DIN EN ISO 50001:2018-12, 6.3:

“Die Organisation muss: […]

c) für jeden SEU

1) die relevanten Variablen bestimmen;

2) die aktuelle energiebezogene Leistung bestimmen;

Vgl. DIN EN ISO 50001:2018-12, 6.4zur Bestimmung der energiebezogenen Leistung:

„Die Organisation muss EnPIs bestimmen, die

a) für die Messung und Überwachung ihrer energiebezogenen Leistung geeignet sind;

b) es der Organisation ermöglichen, eine Verbesserung der energiebezogenen Leistung nachzuweisen. […]“

4. Ist eine auf die gesamte Organisation bezogene EnPI notwendig, und muss sich diese verbessern?

Neben EnPIs für die SEUs sind Kennzahlen für die Organisation als Ganzes erforderlich, denn der Adressat aller Anforderungen der ISO 50001:2018 ist „die Organisation”, die eine Verbesserung ihres Systems und ihrer Leistung zu erzielen und zu erfassen hat. Die organisationsbezogenen Kennzahlen müssen eine generelle Trendentwicklung liefern.

5. Wie werden Verbesserungen außerhalb der SEUs gewertet?

In die Gesamtbetrachtung der Organisation fließen alle Verbesserungen ein. Deshalb ist es auch unerlässlich, neben der energiebezogenen Leistung der einzelnen SEUs auch die energiebezogene Leistung der Organisation insgesamt zu bestimmen.

Damit werden Verbesserungen bzw. Verschlechterungen in den Bereichen, die nicht SEUs sind, erkennbar und berücksichtigt.

6. Auf welcher Ebene ist die Verbesserung bei Multi-Site-Verfahren nachzuweisen?

Die (multi-site-) Organisation insgesamt muss ihre Leistungsverbesserung nachweisen. Die Beiträge der einzelnen Standorte müssen vorliegen.

Dabei ist es nicht grundsätzlich erforderlich, dass jeder Standort für sich allein genommen eine Verbesserung der energiebezogenen Leistung nachweisen muss.

7. Muss die Methodik der Erfolgsmessung in die Aktionspläne aufgenommen werden?

Ja.

Vgl. DIN EN ISO 50001:2018-12, 6.2.3:

„Bei der Planung zum Erreichen der Ziele und Energieziele muss die Organisation Aktionspläne festlegen und aufrechterhalten, die einschließen:

−[…]

−wie die Ergebnisse bewertet werden, einschließlich der (des) Verfahren(s), das (die) zur Verifizierung der Verbesserung der energiebezogenen Leistung verwendet wird (werden).“

8. Was und wie muss/kann gemessen werden? Messgenauigkeit?

Die ISO 50001:2018 gibt keine detaillierte Vorgabe dazu, was gemessen werden muss. Es müssen allerdings Daten zu den folgenden Aspekten vorliegen:

Vgl. DIN EN ISO 50001:2018-12, 6.6:

„a) die relevanten Variablen bezüglich SEUs;

b) den Energieverbrauch bezüglich SEUs und der Organisation;

c) betriebliche Kriterien bezüglich SEUs;

d) statische Faktoren, falls zutreffend;

e) in Aktionsplänen festgelegte Daten.“ Dabei ist es auch möglich, dass die Daten nicht auf Messungen basieren. Sollte die Organisation sich für eine Messung entscheiden, ist die Genauigkeit und Wiederholbarkeit der Messung sicherzustellen.

Vgl. DIN EN ISO 50001:2018-12, 6.6:

„Die Organisation muss einen Plan für die Energiedatensammlung festlegen und umsetzen, der für ihre Größe, ihre Komplexität, ihre Ressourcen und ihre Mess- und Überwachungsausrüstung angemessen ist.“

9. Ist man frei bei der Definition der SEUs?

Die Festlegung der SEU soll es der Organisation ermöglichen, ein schwerpunktorientiertes Energiemanagement zu etablieren. Die Kriterien zur systematischen Festlegung der SEUs legt die Organisation selber fest.

Vgl. DIN EN ISO 50001:2018-12, 3.5.6:

„wesentlicher Energieeinsatz SEU (en: significant energy use) Energieeinsatz (3.5.4), der wesentlichen Anteil am Energieverbrauch (3.5.2) hat und/oder erhebliches Potential für eine Verbesserung der energiebezogenen Leistung (3.4.6) bietet.

Anmerkung 1 zum Begriff: Kriterien dafür, was als wesentlich anzusehen ist, werden von der Organisation (3.1.1) bestimmt.

“Die Organisation ist somit frei bei der Festlegung der SEU, hat aber die entsprechenden Kriterien festzulegen. Bei der Festlegung hat sie ihren Kontext zu berücksichtigen. Da sich Organisationen oder auch technische Einsparmöglichkeiten im Zeitverlauf verändern, sind die SEUs in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und ggf. anzupassen.

10. Wie geht man mit Anpassungen der energetischen Ausgangsbasis (EnB, en: energy baseline) um?

Die Baselines müssen geeignete Vergleichsgrößen darstellen. Hierzu dürfen diese selbstverständlich, ja müssen diese nach ISO 50001:2018 unter Umständen verändert und angepasst werden. Die ISO 50001:2018 beschreibt drei Fälle, in denen eine Anpassung zwingend ist.

Vgl. DIN EN ISO 50001:2018-12, 6.5:

„Die EnB(s) muss (müssen) modifiziert werden, falls einer oder mehrere der folgenden Fälle eintreten:

a) die EnPI(s) spiegelt (spiegeln) nicht länger die energiebezogene Leistung der Organisation wider;

b) es gab größere Veränderungen bei den statischen Faktoren;

c) in Übereinstimmung mit einem im Voraus bestimmten Verfahren.“

11. Wie kann man mit „fallenden/steigenden Baselines“ (siehe Beispiele im Anhang „A.10“ der ISO 50001:2018) umgehen?

Die Baselines müssen geeignete Vergleichsgrößen darstellen, die es erlauben, den Ist-Zustand mit dem erwarteten Zustand (auf Basis des Referenzzeitraums) zu vergleichen.

Vgl. DIN EN ISO 50001:2018-12, 3.4.7

„energetische Ausgangsbasis[…]

Anmerkung 2 zum Begriff: Eine oder mehrere energetische Ausgangsbasen werden bei der Bestimmung der Verbesserung der energiebezogenen Leistung (3.4.6) verwendet, als Referenz vor und nach oder mit und ohne Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung.

“Um eine angemessene Vergleichbarkeit zu gewährleisten, lassen sich Effekte von relevanten Variablen durch Normalisierung in den EnBs berücksichtigen. Ist ein Abfall der Leistung eines Aggregates im Zeitverlauf zu erwarten, kann dies bei der Ermittlung der normalisierten Baseline in Abhängigkeit der Betrachtungszeitpunktes berücksichtigt werden.

12. Wie geht man mit Nicht-Zielerreichung um (etwa, wenn eine Maßnahme nicht den gewünschten Effekt erzielt oder ein SEU „aus dem Ruder läuft“)?

Es stellt sich die Frage, ob die „Nicht-Zielerreichung“ die Folge eines nicht funktionierenden/nicht wirksamen EnMS ist oder auf andere Ursachen zurückzuführen ist. In jedem Fall müssen solcherart Abweichungen erkannt und angemessene Korrekturmaßnahmen (u.U. auch eine Verbesserung des Planungsprozesses) eingeleitet bzw. umgesetzt werden.

Im Falle eines Systemversagens (wesentliche Nichtkonformität) müssen Korrekturmaßnahmen vor der Erteilung eines Zertifikates durchgeführt werden.

13. Wie geht man mit Leistungsverschlechterungen um?

Fortlaufende Leistungsverschlechterung bedeutet die Nichterfüllung einer Anforderung per se und weist darüber hinaus außerdem darauf hin, dass das EnMS nicht wirksam funktioniert.

Die Nichterfüllung einer Anforderung (Nichtkonformität) kann – je nach Schweregrad – als wesentliche Nichtkonformität (alt: Hauptabweichung) eine positive Zertifikatsentscheidung solange blockieren, bis das Problem behoben ist, oder als untergeordnete Nichtkonformität (alt: Nebenabweichung) zumindest eine Korrekturmaßnahme nach sich ziehen, deren Wirksamkeit zu überprüfen ist.

14. Wie ist der Aufbau von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen bei der Bewertung der Verbesserung der energiebezogenen Leistung zu werten?

Durch die Aufnahme einer KWK-Anlage kann es in manchen Fällen zu einem erhöhten Energieeinsatz innerhalb der Organisationsgrenzen kommen, obgleich sich die Gesamtbilanz (Primärenergieverbrauch) verbessert. Die Installation einer KWK-Anlage kann als neuer/veränderter statischer Faktor zählen, mit der Folge, dass eine neue Baseline festzulegen ist und sich dadurch eine neue, keine verschlechterte, aber auch keine verbesserte energiebezogene Leistung ergibt.

15. Können EnBs für die unterschiedlichen EnPIs aus unterschiedlichen Zeitabschnitten stammen? Wenn ja, wie geht man in einem solchen Fall mit der Aggregation von Einsparungen, die sich auf unterschiedliche Referenzzeiträume beziehen, um?

Für den Nachweis der Verbesserung der energiebezogenen Leistung ist ein Vergleich zwischen der Referenzsituation (repräsentiert durch die EnB) und der Ist-Situation (repräsentiert durch die aktuellen EnPI-Werte) durchzuführen. Für die Darstellung der Verbesserung der energiebezogenen Leistung ist entscheidend, dass eine Betrachtung über die ganze Organisation stattfindet. Daneben werden die Entwicklungen der SEUs und Einzel-Projekte betrachtet. Dabei kann die Bewertung der Entwicklung durch eine Gesamtbetrachtung ohne konkrete Aggregation über alle Projekte, SEUs und Sonstiges stattfinden.

Sollte eine Organisation eine Aggregation der Einzel-Entwicklungen wünschen, sind unterschiedliche Referenzzeiträume bei dieser Vorgehensweise zu berücksichtigen.

16. In welcher Beziehung stehen die Verbesserung der energiebezogenen Leistung und die Energieziele?

Die Verbesserung der energiebezogenen Leistung zeigt die Veränderung gegenüber der Situation in der Referenzperiode. Aus dem Vergleich der aktuellen EnPI-Werte gegenüber den Zielwerten ergibt sich der Grad der Zielerreichung.

Dabei ist es denkbar, dass eine Verbesserung der energiebezogenen Leistung gegenüber der Ausgangsbasis vorliegt, obwohl die Zielsetzung nicht erreicht wurde. In diesem Fall ist durch die Organisation zu bestimmen, wie mit dem „Nicht-Erreichen“ der Ziele umgegangen wird und welche Korrekturmaßnahmen durchzuführen sind.

Darüber hinaus ist es denkbar, dass Ziele übertroffen werden. Auch hier wäre zu analysieren, wodurch die Übererreichung zu Stande kam, um einen Lerneffekt (etwa für den Zielsetzungsprozess) zu erzeugen.

17. Worin besteht der Unterschied zwischen der Verbesserung der energiebezogenen Leistung und der Verbesserung der Energieeffizienz?

Die ISO 50001:2018 definiert Energieeffizienz als eine Komponente der energiebezogenen Leistung.

Vgl. DIN EN ISO 50001:2018-12, 3.4.6:

„Verbesserung der energiebezogenen Leistung Verbesserung der messbaren Ergebnisse der Energieeffizienz (3.5.3) oder des Energieverbrauchs (3.5.2), bezogen auf den Energieeinsatz (3.5.4), im Vergleich mit der energetischen Ausgangsbasis (3.4.7)“

Prinzipiell kann auch eine Verringerung des absoluten Energieverbrauchs eine Verbesserung der energiebezogenen Leistung sein. Es ist aber auch denkbar, dass ein steigender Energieverbrauch trotz Energieeffizienzsteigerung vorliegt. In einem solchen Fall ist die Verbesserung der energiebezogenen Leistung auf Basis der Energieeffizienzsteigerung nachzuweisen. In der Praxis ist wegen der geforderten Normalisierung eine Verbesserung der energiebezogenen Leistung üblicherweise stets auch eine Verbesserung der Energieeffizienz, weil der Output eines energieverbrauchenden Prozesses regelmäßig die bedeutendste relevante Variable ist (mit der dann auch die Normalisierung stattfindet).

18. Kann eine Verbesserung auch gegeben sein, wenn der Gesamtenergieverbrauch zugenommen hat?

Ja, solange nachgewiesen werden kann, dass sich die Effizienz verbessert hat. Ein Vergleich des erwarteten Energieverbrauchs auf Basis der EnB und dem tatsächlichen Energieverbrauch erlaubt eine Darstellung der Verbesserung der energiebezogenen Leistung.

19. Wird ein bestimmtes Niveau hinsichtlich der Verbesserung der energiebezogenen Leistung gefordert?

Oberhalb gesetzlicher Anforderungen legt die Organisation selbst fest, welche Anforderungen sie erfüllen und welches Niveau/welche Ziele sie sich vorgeben möchte. Eine konkrete Vorgabe des Verbesserungsniveaus gibt die Norm nicht (siehe Anwendungsbereich ISO 50001:2018).

20. Fragen zu einem Fallbeispiel zum Nachweis der Verbesserung der energiebezogenen Leistung:

Szenario: Alle EnBs und EnPIs sind unter Berücksichtigung der relevanten Variablen normalisiert worden.

EnPI-Wert (2017) = 6,3 kWh/x (Wird als EnB festgelegt)

norm. EnB (2019) = 6,3 kWh/xEnPI-Wert (2019) = 6,1 kWh/x

a) Reicht dieser Vergleich als Nachweis der Verbesserung der energiebezogenen Leistung?

Ja, die positive Entwicklung des EnPI stellt eine Verbesserung der energiebezogenen Leistung innerhalb der Grenzen von Anlagen/Standorte, Systeme, Prozesse, Einrichtungen oder Organisationen auf die sich die EnPIs beziehen dar.

Hinweis:

Die Nutzung von Verhältniskennzahlen (Quotienten), wie im obigen Beispiel, ist laut der ISO 50001:2018 grundsätzlich möglich. Allerdings weisen sie häufig Schwächen im Hinblick auf die Normalisierung auf, da regelmäßig nur eine Variable und keine Grundlast berücksichtigt wird. Daher müssen, wie in der Norm gefordert, Daten zu möglichen Einflussgrößen auf Ihre Relevanz geprüft und ggf. bei der Festlegung der EnPIs (6.4) und der Normalisierung (6.5) berücksichtigt werden.

Eine häufig sinnvolle Variante ist, Energieverbrauchsfunktionen zur Berechnung von Referenz-Werten (normalisierte EnB) zu nutzen, die auf den Ergebnissen von Regressionsanalysen (statistische Modelle) bzw. oder ingenieurtechnischen Modellen beruhen. Dies auch deshalb, weil hierdurch eine Aggregation von Einsparungen über Prozesse und Zeiträume ermöglicht wird.

b) Muss die Verbesserung von 0,2 kWh/x in Übereinstimmung mit Einsparungen aus Maßnahmen aus dem Aktionsplan stehen?

Eine exakte Übereinstimmung der erwarteten Effizienzverbesserung und der tatsächlichen Entwicklung des EnPI-Wertes ist nicht erforderlich. Im Falle größerer Abweichungen muss geprüft werden, worauf diese basieren. Gegebenenfalls sind Korrekturmaßnahmen zu ergreifen.

c) Müssen/sollen/dürfen nur Einsparungen aus Maßnahmen die in 2019 umgesetzt, bzw. „gegriffen“ haben berücksichtigt werden? Wie ist mit Einsparungen aus Maßnahmen aus 2018, die im Aktionsplan hinterlegt sind, umzugehen?

Da ein Vergleich zur energetischen Ausgangsbasis erfolgt, werden alle Maßnahmen, die seit dem Referenzzeitraum (hier das Jahr 2017) wirksam umgesetzt wurden, innerhalb des Vergleichs berücksichtigt.

d) Wie würde der Nachweis ausfallen, wenn in den Folgejahren (2020, 2021, …) der EnPI-Wert weiterhin bei 6,1 kWh/x bliebe? Würde der Vergleich zur EnB immer noch eine Verbesserung darstellen?

Es ist nicht zwangsläufig jedes Jahr eine Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr erforderlich. Spätestens im nächsten Rezertifizierungsaudit muss eine Verbesserung im Vergleich zum vorherigen Rezertifizierungsaudit nachweisbar sein (d.h. mindestens alle 3 Jahre). Lediglich der Vergleich mit einer bereits länger zurückliegenden Basisperiode wäre nicht ausreichend.

Die jährlichen Überwachungsaudits dienen der Überprüfung der Aufrechterhaltung und Fortentwicklung des Systems und der energiebezogenen Leistung. Bei mehrjährigen Vorhaben müsste im Rahmen der Überwachungsaudits festgestellt werden, ob die Verbesserungen „im Plan“ (Aktionsplan) liegen.

21. Kann man normkonform von einer Verbesserung der energiebezogenen Leistung sprechen, wenn man bei gleicher Energieeffizienz und gleichem Energieverbrauch die eingesetzten Energieträger zugunsten regenerativer Energieträger umschichtet. Z. B. von Kohle zu Holz oder Öl zu selbst erzeugtem Strom?

Der Einsatz erneuerbarer Energien ist i. d. R. begrüßenswert und kann z. B. im Rahmen der Energiepolitik oder durch das Setzen entsprechender Ziele innerhalb des EnMS behandelt werden. Die Nutzung erneuerbarer Energie stellt jedoch keine Verbesserung der energiebezogenen Leistung im Sinne der ISO 50001:2018 dar, denn diese zielt auf die Verbesserung der Energieeffizienz bzw. die Reduktion des Energieverbrauchs ab.

Vgl. DIN EN ISO 50001:2018-12, 3.4.6:

„Verbesserung der energiebezogenen LeistungVerbesserung der messbaren Ergebnisse der Energieeffizienz (3.5.3) oder des Energieverbrauchs (3.5.2), bezogen auf den Energieeinsatz (3.5.4), im Vergleich mit der energetischen Ausgangsbasis (3.4.7)“

Siehe auch A.6.3 „Die Installation einer erneuerbaren Energieart innerhalb des Anwendungsbereichs und der Grenzen des EnMS, wie von der Organisation festgelegt, stellt keine Verbesserung der energiebezogenen Leistung dar.“

22. Wie wäre eine vollständige Umschichtung zu regenerativen Energieträgern zu werten, wenn durch die damit verbundenen Änderungen im Prozess der Energieverbrauch steigen würden?

Gemäß Zielrichtung und Definitionen der ISO 50001:2018 wäre eine Umschichtung zu regenerativen Energieträgern keine Verbesserung der energiebezogenen Leistung.

Allerdings könnte diese „strukturelle Änderung“ der betrieblichen Energieversorgung (statischer Faktor) die Neufestlegung einer Baseline begründen, sodass ein erhöhter Energieverbrauch (auf Grund der Umschichtung) nicht als Verschlechterung gewertet würde.

23. Kann die energiebezogene Leistung – anhand von EnPI-Werten und deren Verbesserung – anstelle in kWh alternativ in CO2-Menge darstellen?

Nein, da eine Änderung der CO2-Menge nicht zwingend die Entwicklung der Energieeffizienz oder des Energieverbrauchs abbildet, kann diese im Sinne der ISO 50001:2018 nicht als geeignete Einheit zum Nachweis der Verbesserung der energiebezogenen Leistung dienen. Eine Angabe der mit Maßnahmen verbundenen Verbesserung der CO2-Bilanz ist als zusätzliche Information aber zu begrüßen, etwa zur Priorisierung von Maßnahmen.

24. Wie geht man mit der Bewertung eines Unternehmens, Unternehmensteils oder Standorts um, welcher nach einer sogenannten Flatrate pro Quadratmeter angemieteter Fläche abgerechnet wird?

Gehört der angesprochene Standort zum Anwendungsbereich des EnMS, ist der Energieverbrauch im Rahmen der energetischen Bewertung zu erfassen (erkunden, messen, hochrechnen etc.).

Auf Basis der von der Organisation festgelegten Kriterien zur Abgrenzung der SEUs, wäre zu bestimmen, ob dieser ermittelte Verbrauch für die Organisation als wesentlich einzustufen ist. Sind – wie im Beispielsfall vermutet – diese nicht als SEU einzustufen, müssen diese nicht prioritär bewertet werden.

25. Wie sollte ein Fuhrpark mit z. T. privat genutzten Fahrzeugen behandelt werden?

Nach ISO 50001 ist zu entscheiden, ob die genannte Energieanwendung im Anwendungsbereich des EnMS liegt. Wenn das Betreiben des Fuhrparks (zwingend) zu den Tätigkeiten der Organisation gehört und dadurch mit diesen in den Anwendungsbereich des EnMS bzw. in den Geltungsbereich des Zertifikats fällt, muss sie in die energetische Bewertung einbezogen werden.

Dabei ist der Verbrauch der Organisation näher zu betrachten, der Privatverbrauch der Mitarbeiter kann abgegrenzt werden. Wenn der Fuhrpark als SEU definiert wird, ist eine detailliertere Analyse durchzuführen und auch eine EnPI festzulegen.

Hinweis:

Gemäß EDL-G (Energieaudit nach DIN EN 16247-1) können im Rahmen eines Energieaudits bei der Berechnung des Gesamtenergieverbrauchs Energieverbräuche von privat genutzten Dienstwagen und geleaste Fahrzeuge, ausgenommen werden.

Kontakt zu GALLEHR+PARTNER®

Für alle Fragen zum Aufbau und zum Betrieb von zertifizierten Energiemanagementsystemen, integrierten Managementsystemen und Multi-Site Managementsystemen stehen Ihnen die Experten von GALLEHR+PARTNER® jederzeit zur Verfügung.

The DIN standards committee NAGUS comments on the determination and presentation of the improvement of energy-related performance according to ISO 50001:2018

Even though the adopted regulations in the energy management standard ISO 50001:2018 are of course clear and binding worldwide, the DIN interpretation of the presentation of the improvement of energy-related performance according to ISO 50001:2018 is of particular importance for German organizations. After all, the BAFA is very much based on the experience of many of our customers in approving electricity price privileges, such as the EEG BesAR, which very much follows these definitions. In the following you will therefore find the second version of this statement, which is available here in the original.

Answers of the working committee NA 172-00-09 AA „Energy efficiency and energy management“ (in the DIN standards committee Fundamentals of environmental protection) to questions in connection with the improvement of the energy-related performance according to DIN EN ISO 50001:2018-12

preliminary remarks

The improvement of energy-related performance is a central objective of energy management systems according to ISO 50001:2018, which requires proof of continuous improvement of energy-related performance. According to the standard, this can be provided by means of energy performance indicators (EnPIs), in which the initial value (EnB, en: energy baseline) and the current EnPI value are determined, normalized if necessary, compared and summarized for all EnPIs at regular intervals. The following are questions from company practice which were submitted to the German standards committee and answered by it with regard to the proof or presentation of the improvement.

1. what makes a key figure an EnPI (methodology, influencing factors, normalization) ?

All indicators that show the actual energy-related performance are EnPIs. If the actual performance is not recognizable, e.g. in the case of purely financial indicators or because distorting, significant influencing factors (weather, capacity utilization, etc.) are not taken into account, we are not dealing with an EnPI. Indicators that take the relevant variables into account and can thus be normalized are EnPIs also in the sense of ISO 50006. If there are no significant factors influencing energy consumption (and thus no normalization is required), absolute energy consumption can also function as an EnPI.

Cf. DIN EN ISO 50001:2018-12, 3.4.4:

“ Energy performance indicator (EnPI)Measure or unit of energy-related performance (3.4.3), as defined by the organization (3.1.1)

Note 1 on the term:

Depending on the type of activities being measured, EnPIs can be expressed by a simple metric, ratio or model“.

Cf. DIN EN ISO 50001:2018-12, 6.4:

.
„The organization must determine EnPIs that

(a) are suitable for measuring and monitoring their energy-related performance

(b) enable the organisation to demonstrate an improvement in energy-related performance. […]“

2. is a single EnPI?

sufficient
Excluding the borderline case of a company with only one energy source and a significant energy use (SEU, en: significant energy use), several EnPIs are necessary for the operation of an energy management system (EnMS) and for the presentation of the improvement of energy-related performance.

3
Yes.

Comp. DIN EN ISO 50001:2018-12, 6.3:

.
„The organization must: […]

c) for each SEU

1) determine the relevant variables;