Wann startet das zweite Gebotsverfahren der Klimaschutzverträge?
In Kürze:
Es gibt weiterhin keine definitiven Informationen zu dem Zeitpunkt des Förderaufrufs. Das BMWE geht aber davon aus, dass eine zweite Gebotsrunde „bald“ stattfinden wird und kommuniziert diesen Fakt. Projektverantwortliche in Unternehmen, die eine Teilnahme planen, sollten vor dem Förderaufruf den Weg durch die internen Gremien starten. Ein Blick in den Haushaltsentwurf für 2026 und den parlamentarischen Kalender hilft bei der Orientierung.
Einleitung
In der Begleitung unserer Kunden war früh ersichtlich, dass die Freigabe-Rhythmen für große Projekte mehrstufig sind und dadurch Zeit benötigen. Um einen geordneten Entscheidungsprozess zu ermöglichen, müssen die Projektverantwortlichen vor dem Förderaufruf den Weg durch die internen Gremien starten. Im Zuge dessen wird immer wieder die titelgebende Frage gestellt. Wir versuchen mit dem unteren FAQ ein wenig Orientierung zu schaffen.
1. Soll es überhaupt noch eine zweite Gebotsrunde geben?
Ja. Derzeit spricht alles dafür, dass geplant ist ein Gebotsverfahren zu starten. Davon geht auch das BMWE aus. Auf der Webseite des Klimaschutzvertrages (https://www.klimaschutzvertraege.info/) gab es in letzter Zeit etwas Bewegung. Unter anderem wurde diese Vorankündigung auf der Startseite veröffentlicht:

2. Was verzögert die Bekanntgabe des Förderaufrufs?
Im Förderaufruf muss das Fördervolumen genannt sein ( FRL. KSV: 8.1 (e)). Dessen Höhe unterliegt der Haushaltsplanung von 2026. Der Grund ist, dass zu diesem Zeitpunkt der Versand der Förderbescheide erwartet wird. Auf den, dafür notwendigen, Haushaltsentwurf hat sich am 30.7.2025 das Bundeskabinett geeinigt.
3. Wann könnte es losgehen?
Derzeit ist auch uns nichts Genaueres bekannt.
Als spätester Zeitpunkt könnte der Beschluss des Haushaltsplanes für 2026 im Bundesrat anvisiert werden.
Nach der KSV-Förderrichtlinie (6.1 (b)) steht die Erteilung des Förderbescheides allerdings unter dem Vorbehalt der tatsächlich verfügbaren Haushaltsmittel.
Das parlamentarische Prozedere zum Haushalt 2026 muss daher nicht notwendigerweise abgeschlossen sein, um das zweite Gebotsverfahren zu starten. Dies könnte, rein theoretisch morgen passieren.
Ein Prüfstein dürften die Haushaltsverhandlungen für den Haushalt 2025 sein, welche direkt vor dem 2026er-Haushalt stattfinden (ab 08.09.2025). Gehen diese glatt durch oder gibt es Schwierigkeiten?
4. Was steht im Haushaltsentwurf 2026 zum Klimaschutzvertrag?
Derzeit ist, nach unserem Wissen, der Haushaltsentwurf noch nicht öffentlich. Ein Eckpunktepapier ist im Umlauf, das den Posten „Transformation der Industrie“ innerhalb des Klima- und Transformationsfonds (KTF) mit 2,7 Mrd. Euro aufführt. Da nicht anders kommuniziert, können damit die Bundesförderung für Industrie und Klimaschutz (BIK) und/oder der KSV gemeint sein.
Zur Erinnerung das erste Gebotsverfahren hatte ein Fördervolumen von 4 Mrd. Euro.
5. Ich habe am Vorverfahren zur zweiten Gebotsrunde teilgenommen und würde gerne weitergehen. Was soll ich tun?
Wir empfehlen, dass Sie jetzt folgende Schritte einleiten, um mit der Veröffentlichung des Förderaufrufs sofort handlungsfähig zu sein:
- Bauen Sie ihr Team auf und legen sie sich ihre Argumentation zurecht, warum es gerade für Sie und Ihr Unternehmen eine große Chance wäre.
- Legen Sie sich ihre interne Entscheidungsstruktur hin und binden Sie ihre notwendigen internen Gremien frühzeitig ein.
- Identifizieren sie ihre Projektrisiken ( bzgl. des Förderregimes, des gewählten technologischen Pfades und der Annahmen der ökonomischen Bewertung)
- Wenn Sie Teil eines Verbandes sind, nutzen Sie diesen, um die politischen Entscheidungsträger zu sensibilisieren.
Fazit:
In der derzeitigen unklaren Situation könnte eine mögliche Antwort auch heißen: Das Gebotsverfahren startet, wenn dem BMWE gegenüber genügend Verbände nachfragen. Wir drücken allen Projektverantwortlichen und Teammitgliedern die Daumen, dass diese Hängepartie zeitnah zu Ende ist.
Hinweis:
GALLEHR+PARTNER® unterstützt Sie bei Bedarf vollumfänglich im Rahmen der Klimaschutzverträge
Unsere Unterstützung im Einzelnen:
- 360°-Begleitung während dem vorbereitenden Verfahren und der Gebotsphase bei allen Berechnungen und Formalitäten
- Kompatibilitätsprüfung zum Förderprogramm Klimaschutzverträge
- Darlegung des Fördermechanismus und Förderregelungen
- Koordination von beteiligten Projektpartner (Behörden, Rechtsberater, Anlagenbauern und Energielieferanten)
- Durchführung einer Vollkostenkalkulation zur Bestimmung der finanziellen Risikoposition inkl. Berücksichtigung weiterer Fördermittel
- Simulation der jährlichen Vertragseinzahlungen
- Hilfestellung bei der Gebotspreis-Bestimmung
- Strukturierung und Erstellung der erforderlichen Antragsmodalitäten
- Unterstützung bei den Berichtspflichten während der Vertragslaufzeit
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne direkt zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an.
GALLEHR+PARTNER® ist seit 2007 der erfahrene Lotse für die Wirtschaft auf dem Weg zur CO₂-Neutralität. Zu unserem Kundenstamm gehören eine Vielzahl national und international renommierter Unternehmen. Diese berät und unterstützt GALLEHR+PARTNER® teilweise bis zur vollständigen eigenverantwortlichen Übernahme relevanter Prozesse.
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