nEHS, BEHG, EEX, Verkaufstermine

Drei weitere nEHS Verkaufstermine im Dezember 2021 und Kalender für 2022 verfügbar.

Die European Energy Exchange (EEX) erweitert in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt (UBA) den Verkaufskalender für das nationale Emissionshandelssystem („nEHS“) um zusätzliche Termine im Dezember 2021. Die verpflichteten Unternehmen im Rahmen des nEHS haben damit weitere Möglichkeiten, noch in diesem Jahr nationale Emissionszertifikate („nEHS-Zertifikate“, an der EEX mit dem Kürzel „nEZ“ gekennzeichnet) zum Preis von 25 Euro zu erwerben.

Die zusätzlichen Verkaufstermine für das Jahr 2021 werden am 9. Dezember, am 14. Dezember sowie am 16. Dezember stattfinden. Der Verkauf findet jeweils in einem Zeitfenster von 9.30 Uhr bis 15.30 Uhr MEZ statt. Die Erweiterung der Verkaufstermine in 2021 trägt insbesondere der Tatsache Rechnung, dass im ersten Berichtsjahr 2021 nur ein verkürzter Zeitraum für die Eindeckung mit nEHS-Zertifikaten zur Verfügung steht.

Darüber hinaus hat die EEX heute in Absprache mit dem UBA auch den Zeitplan für die Verkaufstermine in 2022 veröffentlicht. Diese werden über das gesamte Jahr hinweg zweimal wöchentlich stattfinden. nEZ-Käufe  können jeweils dienstags und donnerstags getätigt werden; das Zeitfenster wird wie gehabt für jeweils sechs Stunden geöffnet sein, wobei der Zeitraum auf 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr MEZ vorgezogen wird. Zum einen können Teilnehmer in den Verkaufsterminen in 2022 ganzjährig nEHS-Zertifikate für das Jahr 2022 zum Festpreis von 30 Euro pro nEHS-Zertifikat erwerben. Zum anderen sind zwischen Januar und September 2022 in begrenztem Maße auch Nachkäufe von nEHS-Zertifikaten für das Jahr2021 zum entsprechenden Festpreis von 25 Euro pro Zertifikat möglich.

Die Möglichkeit zum Nachkauf ist gesetzlich jedoch auf 10 Prozent der Menge begrenzt, die vom jeweiligen Teilnehmer bereits im Jahr 2021 erworben wurde (§ 10 Abs. 2 S. 3 Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG)). Als Bezugspunkt dient dabei nach § 6 Abs. 2 Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV) die Menge an nEHS-Zertifikaten, die ein Verantwortlicher am Ende des Kalenderjahres (hier: 31. Dezember 2021) auf seinem Compliance- Konto hält.

nEHS-Zertifikate mit Fälligkeit 2021 sind nur abgabefähig für das Berichtsjahr 2021, wobei Unternehmen ihrer Abgabepflicht bis zum 30. September 2022 nachkommen müssen.

Der letzte Verkaufstermin mit der Möglichkeit zum Nachkauf ist der 22.09.2022.

nEHS-Zertifikate mit Fälligkeit 2022 können ebenfalls für das Berichtsjahr 2021 abgegeben werden.

Bei weiteren Fragen rund um den nationalen Emissionshandel  sprechen Sie uns sehr gerne an.

Folgende Tätigkeiten führen wir im Umfeld des BEHG gerne für Sie durch:

  • Beratung zu wirtschaftlichen und prozessualen Auswirkungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes auf Ihr Unternehmen
  • Beratung für möglichen Wechsel zum EU-ETS
  • Erstellung und Übermittlung des Überwachungsplans nach §6 BEHG und kontinuierliche Begleitung bis zur Genehmigung
  • Verifizierungsfähige Ermittlung der Brennstoffemissionen und Erstellung des Emissionsberichts nach § 7 Abs. 1, 2 BEHG
  • Vorbereitung und Begleitung der Verifizierung des Emissionsberichts nach § 7 Abs. 3 BEHG
  • Übermittlung des verifizierten Emissionsberichts an die zuständige Behörde (DEHSt) bis zum 31.07 des Folgejahres nach §7 Abs. 1 BEHG
  • Nachweisführung zur Vermeidung von Doppelbelastungen nach §7 Abs. 5 BEHG
  • Unterstützung bei der Einrichtung von Konten und Kontobevollmächtigten im nationalen Emissionshandelsregister nach § 12 Abs. 2 BEHG zur Verwaltung von Emissionszertifikaten nach § 9 Abs. 1
  • Unterstützung bei der Verwaltung ihres Registerkontos bspw. als einer der Kontobevollmächtigten
    • Prüfung der Überweisungen
    • fristgemäße Rückübertragungen von Emissionszertifikaten bis zum 30.09 für das Vorjahr nach § 8 BEHG
    • Datenaktualisierungen von Angaben im Register
    • Darstellung von historischen Kontobewegungen und – ständen anhand von Kontoauszügen
  • Unterstützung beim Kauf und Verkauf von Emissionszertifikaten
  • Unterstützung bei Auskunftsersuchen und Begleitung bei vor Ort Prüfungen durch die zuständige Behörde  nach § 14 BEHG
  • Identifizierung der Preistreiber von Emissionszertifikaten und Marktbeobachtungen
  • Adhoc – Mitteilungen zu relevanten Ereignissen, politische Entwicklungen und Gesetzesänderungen
  • Regelmäßige Status- und Strategietreffen zur Stärkung der Entscheidungsfähigkeit