Bis Ende diesen Jahres (bis zum 05.12.2015) muss jedes größere Unternehmen (jedes Nicht-KMU) einen Nachweis erbringen, dass es die Anforderungen nach §§ 8 ff. EDL-G an eine energetische Bewertung des Unternehmens erfüllt hat. Sollte kein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 eingeführt sein, oder bis 2016 eingeführt werden, bzw. keine gültige EMAS Registrierung vorhanden sein, müssen die betroffenen Unternehmen ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchgeführt haben.

Unternehmen, die entgegen ihrer Verpflichtung ein Energieaudit nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführen, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 EUR.

Der hier kostenlos zum Download erhältliche GALLEHR+PARTNER® Infobrief Energiemanagement 01-2015 beschreibt die rechtlichen Hintergründe mittels eines Gastkommentars unseres Netzwerkpartners Dr. Markus Ehrmann der Kanzlei Köchling & Krahnefeld Rechtsanwälte und gibt Orientierung zur Erfüllung der Verpflichtungen nach EDL-G. Der Inhalt fokussiert auf die Situation, die in komplexen Unternehmen und Unternehmensverbünden vorliegt.Bis Ende diesen Jahres (bis zum 05.12.2015) muss jedes größere Unternehmen (jedes Nicht-KMU) einen Nachweis erbringen, dass es die Anforderungen nach §§ 8 ff. EDL-G an eine energetische Bewertung des Unternehmens erfüllt hat. Sollte kein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 eingeführt sein, oder bis 2016 eingeführt werden, bzw. keine gültige EMAS Registrierung vorhanden sein, müssen die betroffenen Unternehmen ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchgeführt haben.

Unternehmen, die entgegen ihrer Verpflichtung ein Energieaudit nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführen, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 EUR.

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