Der Bundestag hat erwartungsgemäß in seiner Sitzung am 8.11.2012 mit den Stimmen der CDU/CSU und FDP das Gesetz zur Änderung der Strom- und Energiesteuer in der Vorlagefassung des Finanzausschusses verabschiedet. Somit sind die Regelungen zum Spitzenausgleich ab 2013 sowie die Änderungen der §§ 53 bis 53b EnergieStG gesetzlich festgesetzt. Lesen Sie die vollständige Beschlussempfehlung hier.

Damit sind zum Erhalt des Spitzenausgleichs für das Jahr 2013 ff auch die Verpflichtungen des produzierenden Gewerbes zur Einführung eines zertifizierten Energiemanagement-Systems nach ISO50001 oder zur EMAS Registrierung  gesetzlich verankert.

The German Parliament has passed the Energy Law on November 8th 2012.

Please read the German protocol here.