Änderungsvorschläge zur Anpassung der freien Zuteilung im EU-Emissionshandel: Änderungsvorschläge bis zum 2. Januar möglich

Am 5. Dezember veröffentlichte die Europäische Kommission einen wichtigen Entwurf zur Änderung der freien Zuteilung von Emissionsrechten im EU-Emissionshandelssystem. Dieser Entwurf bildet die kommende Zuteilungsverordnung für die zweite Hälfte der vierten Handelsperiode, welche von 2026 an bis 2030 andauern wird. Die Zuteilungsanträge für diesen Teil der 4. HP werden nach Informationen von GALLEHR+PARTNER® voraussichtlich bis Ende Mai 2024 bei der nationalen Emissionshandelsstelle DEHSt eingereicht werden müssen. Die Zuteilung von kostenlosen Emissionshandels-Zertifikaten zielt darauf ab, Anreize für die Reduzierung von Treibhausgasemissionen zu setzen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie im Rahmen von Carbon Leakage zu fördern. Die wichtigsten Änderungen, die von der Förderung von Innovationen über die Elektrifizierung von Produktionsprozessen bis hin zu spezifischen Anforderungen für Klimaneutralitätspläne reichen, finden Sie in dieser Zusammenfassung für Sie zusammengestellt.


Hinweis:

Sollten Sie Fragen zu den geplanten Änderungen haben oder Unterstützung bei der Formulierung und Einreichung von Änderungsvorschlägen benötigen, steht Ihnen GALLEHR+PARTNER® gerne zur Verfügung. Unser Team von Experten kann Ihnen detaillierte Einblicke und Beratung bieten, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen und Bedenken angemessen berücksichtigt werden. Zögern Sie nicht, uns für weitere Informationen oder Unterstützung zu kontaktieren.


Geplante Änderungen der freien Zuteilung des EU-Emissionshandels ab 2026

Die neue Zuteilungsverordnung können Sie auf der folgenden Seite einsehen: https://ec.europa.eu/info

1. Median als Berechnungsgrundlage

Die Europäische Kommission plant, die Berechnung der historischen Aktivitätsrate im Rahmen der freien Zuteilung von Emissionsrechten zu ändern. Ziel ist es, den Median für die Berechnung zu verwenden, um ökonomische Schwankungen weniger stark zu gewichten und somit eine gerechtere und stabilere Grundlage für die Zuteilung zu schaffen.

2. Förderung von Leistungsträgern und Innovationen

Geplant ist, Anlagen, deren Treibhausgasemissionen unter dem Durchschnitt der 10 % effizientesten Anlagen einer bestimmten Benchmark liegen, vom sektorübergreifenden Korrekturfaktor zu befreien. Diese Maßnahme soll effiziente und innovative Technologien im Bereich des Klimaschutzes belohnen.

3. Anregung zur Elektrifizierung von Produktionsprozessen

Ein wichtiger Bestandteil des Entwurfs ist der vorgesehene Wegfall des Umrechnungsfaktors für Produktbenchmarks bei festgestellter Austauschbarkeit von Brennstoffen und Strom. Dies soll die Elektrifizierung emissionsintensiver Prozesse fördern und die Zuteilungen für solche Anlagen erhöhen.

4. Prozessemissionen Senkung von 97% auf 91%

In Bereichen, in denen eine Reduzierung der Emissionen schwierig ist, soll die kostenlose Zuteilung für Prozessemissionen, die nicht von Produktbenchmarks abgedeckt sind, von 97 % auf 91 % gesenkt werden. Diese Änderung ist ab dem 1. Januar 2028 vorgesehen.

5. Konkretisierung ökologischer Gegenleistungen

Es ist vorgesehen, dass Anlagenbetreiber, die Energieaudits durchführen oder ein Energiemanagementsystem betreiben, die Umsetzung empfohlener Energieeffizienzmaßnahmen verifizieren müssen. Auch hier sind Ausnahmen geplant, und versäumte Maßnahmen können nachgeholt werden, um Kürzungen der Zuteilung auszugleichen.

6. Vorgaben für Klimaneutralitätspläne

Anlagen mit Treibhausgasemissionen über dem 80. Perzentil der Emissionswerte relevanter Produkt-Benchmarks sollen bis zum 1. Mai 2024 Klimaneutralitätspläne erstellen und bis zum 30. Mai 2024 einreichen. Diese Regelung soll nicht für kleine Teilanlagen gelten, die weniger als 20 % der gesamten vorläufigen kostenlosen Zuteilung der Anlage ausmachen.

7. Geplante Änderungen des Produktbenchmarks

Der Entwurf umfasst Änderungen bei einer Vielzahl von Produkt-Benchmarks, darunter Eisenerz, flüssiges Roheisen, Grau- und Weißzementklinker, Tissuepapier, Soda, Raffinerieprodukte, im Elektrolichtbogenverfahren gewonnener Kohlenstoffstahl und hochlegierter Stahl, Eisenguss, Mineralwolle, Gipskarton, Industrieruß, Ammoniak, Steamcracken, Aromaten, Styrol, Wasserstoff, Synthesegas, Ethylenoxid und Ethylenglycole.

8. Änderungsvorschläge bis zum 2. Januar 2024 einreichbar

Die vorgestellten Änderungen im EU-Emissionshandelssystem sind Teil eines umfassenden Bemühens, den Klimaschutz zu stärken und die Industrie auf eine nachhaltigere Zukunft auszurichten. Es ist wichtig zu beachten, dass es sich hierbei um einen Entwurf handelt und Interessierte bis zum 2. Januar 2024 die Möglichkeit haben, Änderungsvorschläge einzureichen. Dies bietet Unternehmen und Stakeholdern eine wertvolle Gelegenheit, Einfluss auf die endgültige Gestaltung der Richtlinien zu nehmen.

 


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GALLEHR+PARTNER® ist seit 2007 der erfahrene Lotse für die Wirtschaft auf dem Weg zur CO₂-Neutralität. Zu dem Kundenstamm von GALLEHR+PARTNER® gehört eine Vielzahl national und international renommierter Unternehmen. Diese berät und unterstützen wir teilweise bis zur vollständigen eigenverantwortlichen Übernahme relevanter Prozesse inkl. bei Fragen rund um die Antragstellung zur Strompreiskompensation der deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt).