EU-ETS Emissionshandel DEHSt NIMS freie Zuteilung

Leitfaden zur Berichtserstattung und Überwachung von CO2-Emissionen für die Jahre 2021 und 2022 veröffentlicht

Bewegung beim Thema nationaler Emissionshandel: Am 18. Januar 2021 hat die  Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) einen Leitfaden zur Berichtserstattung und Überwachung der CO2-Emissionen für die Jahre 2021 und 2022  veröffentlicht. Inhalte des Leitfadens sind unter anderem der Anwendungsbereich des BEHG und die Berichtserstattung für die Jahre 2021 und 2022.

Darüber hinaus beinhaltet der Leitfaden auch eine Sektion zur  „Vermeidung von Doppelbelastungen“ von Anlagen, die bereits emissionshandelspflichtig im Rahmen des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) sind. Hierbei hat der EU-ETS-Anlagenbetreiber gegenüber dem Inverkehrbringer eine Bestätigung auszustellen, welche u.a. die gelieferte und eingesetzte Stoffmenge enthält als auch eine Verwendungsabsichtserklärung beinhaltet. Detaillierte Informationen zu den Inhalten der auszustellenden Bestätigung sind im Leitfaden (ab S.37) zu finden.

Autor: Sina Barragan, 22.01.2021

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