EU-ETS Emissionshandel DEHSt NIMS freie Zuteilung

Kontoeröffnung für den nationalen Emissionshandel (nEHS) zieht sich noch hin

Thema Kontoeröffnung: Entgegen dem erwarteten Stichtag, dem 01.04.2021, können die entsprechenden Compliance-Konten laut DEHSt  voraussichtlich im zweiten Quartal 2021 beantragt und eröffnet werden.  Ein Compliance-Konto ist dabei das Konto, welches die BEHG-verantwortlichen Unternehmen hinsichtlich des nEHS verpflichtend eröffnen müssen.

Es bleibt somit abzuwarten wann genau der Stichtag zur Eröffnung folgen wird.

Folgende Tätigkeiten führen wir im Umfeld des BEHG gerne für Sie durch:

  • Beratung zu wirtschaftlichen und prozessualen Auswirkungen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) auf Ihr Unternehmen
  • Beratung für möglichen Wechsel zu EU-ETS
  • Erstellung und Übermittlung des Überwachungsplans nach §6 BEHG und kontinuierliche Begleitung bis zur Genehmigung
  • Verifizierungsfähige Ermittlung der Brennstoffemissionen und Erstellung des Emissionsberichts nach § 7 Abs. 1, 2 BEHG
  • Vorbereitung und Begleitung der Verifizierung des Emissionsberichts nach § 7 Abs. 3 BEHG
  • Übermittlung des verifizierten Emissionsberichts an die zuständige Behörde (DEHSt) bis zum 31.07 des Folgejahres nach §7 Abs. 1 BEHG
  • Nachweisführung zur Vermeidung von Doppelbelastungen nach §7 Abs. 5 BEHG
  • Unterstützung bei der Einrichtung von Konten und Kontobevollmächtigten im nationalen Emissionshandelsregister nach § 12 Abs. 2 BEHG zur Verwaltung von Emissionszertifikaten nach § 9 Abs. 1
  • Unterstützung bei der Verwaltung ihres Registerkontos bspw. als einer der Kontobevollmächtigten
    • Prüfung der Überweisungen
    • fristgemäße Rückübertragungen von Emissionszertifikaten bis zum 30.09 für das Vorjahr nach § 8 BEHG
    • Datenaktualisierungen von Angaben im Register
    • Darstellung von historischen Kontobewegungen und – ständen anhand von Kontoauszügen
  • Unterstützung beim Kauf und Verkauf von Emissionszertifikaten
  • Unterstützung bei Auskunftsersuchen und Begleitung bei vor Ort Prüfungen durch die zuständige Behörde nach § 14 BEHG
  • Identifizierung der Preistreiber von Emissionszertifikaten und Marktbeobachtungen
  • Adhoc – Mitteilungen zu relevanten Ereignissen, politische Entwicklungen und Gesetzesänderungen
  • Regelmäßige Status- und Strategietreffen zur Stärkung der Entscheidungsfähigkeit

Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne.