Die Deutsche Energieagentur (dena) schreibt: Unternehmen, die nach dem sogenannten Spitzenausgleich für das laufende Jahr von Energie- oder Stromsteuern entlastet werden wollen, müssen bis zum 31. Dezember alle erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Hauptzollamt oder bei einem Zertifizierer eingereicht haben.
Diese GALLEHR+PARTNER AdHoc Information stellt die Möglichkeiten dar, wie dieses geforderte Testat für 2013 auch noch im Dezember sichergestellt werden kann, wenn bisher noch keine Vorbereitungen zu diesem Thema getroffen wurden.