Für alle Gebäude, soweit sie unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden, gilt verpflichtend die „Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden“, kurz Energieeinsparverordnung bzw. EnEV.
Im Speziellen gelten die verbindlichen Fristen nach §12 der EnEV auch für gewerblich und industriell genutzte Betriebsgebäude und behandeln die energetische Inspektion von Klimaanlagen. Diese Inspektion hat nach einem festgelegten Plan zu erfolgen und kann bei nicht fristgerechter Erfüllung zu einem Bußgeld von bis zu EUR 15.000,- pro Klimaanlage führen. In einem mittleren Industriebetrieb befindet sich häufig eine zweistellige Anzahl von Anlagen zur Gebäudeklimatisierung, entsprechend hoch kann das Bußgeld ausfallen.
Der hier kostenlos zu erhaltende  GALLEHR+PARTNER Infobrief Energiemanagement 01-2014 beschreibt das regulatorische Umfeld für Gebäudebetreiber, welches sich aus §12 EnEV ergibt und beleuchtet das Verfahren der energetischen Inspektion von Klimaanlagen aus der praktischen Erfahrung heraus.

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