Leaks der CBAM-Benchmarks und Emissionswerte sind durchgedrungen und schaffen weitere Orientierung bei den ab 2026 zu erwartenden Kosten. Auch hinsichtlich der Verifizierung gibt es Neuigkeiten.
In Kürze:
Neue Entwürfe diverser Rechtsakte zum CBAM und durchgesickerte interne Dokumente der EU-Kommission über geplante Benchmarks und Berechnungen schaffen mehr Klarheit über die Regel- bzw. Bepreisungsphase ab 2026. Für die Kostenberechnung definiert die EU CBAM-Benchmarks pro Produktionsroute und länderspezifische Standardemissionswerte. Hersteller außerhalb der EU müssen künftig verifizierte Emissionsdaten bereitstellen, inklusive jährlichem Audit nach einem Monitoringplan, sofern sich Importeure vor den nun bekannt gewordenen teuren Standardwerten schützen wollen. Verifizierer unterliegen dabei strengen Akkreditierungs- und Kontrollpflichten.
Hintergrundinformationen
Importeure von CO2-emissionsintensiven Gütern sind in bestimmten Industriesektoren dem Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) unterworfen. In einer Übergangsphase (1. Oktober 2023 bis 31. Dezember 2025) wird gesetzlich im Wesentlichen nur verlangt, die Emissionsintensität, die Menge und den Herstellungsort der importierten Güter zu erheben und mit Hilfe des CBAM-Übergangsregisters an die nationalen Behörden zu übermitteln (sog. CBAM-Bericht).
Die darauf folgende Regel- bzw. Bepreisungsphase beginnt am 1. Januar 2026. Importeure müssen den Status des „zugelassenen CBAM-Anmelders“ beantragen, da ohne diesen Status ab diesem Zeitpunkt ein Importverbot für CBAM-Waren gilt. Für die in 2026 und den Folgejahren gemeldeten und importierten Waren müssen als Ausgleich für die entstandenen CO2-Emissionen CBAM-Zertifikate erworben werden, der Kauf dieser Zertifikate wird aber erst ab 01. Februar 2027 möglich sein. Im Importjahr 2027 wird ihr Preis auf Basis des Marktwertes für europäische CO2-Emissionsberechtigungen (EUA) festgelegt, anhand ihres mittleren Wochenpreises wie er vor dem Datum des jeweiligen Warenimports gilt. Für 2026 wird er auf Basis des mittleren Quartalspreises zur Zeit des Imports bestimmt.
Der Importeur kann in seinem CBAM-Bericht auf herstellerspezifische Emissionswerte zurückgreifen, muss dies aber nicht. Die EU-Kommission wird länderspezifische Standwerte für Emissionen und Benchmarks festlegen, die uneingeschränkt genutzt werden können. Wer herstellerspezifische Emissionswerte verwenden möchte, muss diese durch seinen Lieferanten verifizieren lassen.
Interne EU-Dokumente zu CBAM und EU-ETS
In den vergangenen Tagen sind in Industriekreisen Dokumente der EU-Kommission zu den beabsichtigten neuen Benchmark-Werten im europäischen Emissionshandel (ETS) für die zweite Phase der vierten Handelsperiode (2026-2030) aufgetaucht (siehe dazu unseren gesonderten Artikel). Hinzu kommen Unterlagen zu beabsichtigten CBAM-Benchmarks, dazugehörigen länderspezifischen Standardwerten und der Verordnung zur Implementierung der CBAM-spezifischen Verifizierung. Es handelt sich um durchgesickerte Dokumente aus internen Konsultationen, die unsere Experten für ETS und CBAM als glaubwürdig einstufen. Gemeinsam mit den bereits bekannten Gesetzgebungsentwürfen zeichnet sich ab, mit was Importeure für die Regel- bzw. Bepreisungsphase ab 2026 rechnen müssen..
Einbezug der CBAM-Benchmarks in die Berechnung der produktspezifischen CBAM-Kosten
Aus den nun bekannt gewordenen Unterlagen lässt sich entnehmen, dass sich – wie erwartet – die CBAM-Benchmarks anhand der ETS-Benchmarks der kommenden vierten Handelsperiode entwickeln. Zudem ermöglichen die durchgesickerten Dokumente einen Einblick in die Methodik, wie die sektorspezifischen Benchmarks des europäischen Emissionshandels auf einzelne Waren übertragen werden: Eine Kombination der jeweiligen CO2-Emissionswerte der einzelnen Produktionsschritte führt zum letztendlichen Benchmark des jeweils importierten Endprodukts. Da solche Produkte Vorprodukte aus verschiedenen Prozessrouten haben können, wurden mehrere Benchmarks pro CN-Code definiert. Werden (verifizierte) Emissionswerte des Herstellers verwendet, muss auch die Produktionsroute des Herstellers angegeben werden. Die Produkte dieses Herstellers werden dann dem entsprechenden Benchmark zugeordnet. Beim Einkauf in einem Drittland wird somit ein Importeur nicht nur die Höhe der produktspezifischen CO2-Emissionen des Herstellers prüfen müssen, sondern auch zu welchem Benchmark dieser zugeordnet wird.
Länderspezifischer Standard-Emissionswert
Wenn der Importeur in seinem CBAM-Bericht in 2027 auf Standard-Emissionswerte zurückgreifen möchte, so ist dies uneingeschränkt möglich. Für diesen Fall wird die EU den zu wählenden Standard-Emissionswert eines Landes noch offiziell festlegen. Auch hier gibt eine durchgesickerte Tabelle aus internen EU-Unterlagen mehr Aufschluss. Sie beinhaltet geplante Standard-Emissionswerte pro Zolltarifnummer und Land. Laut den geleakten Daten wird der Rückgriff auf Standardwerte mit deutlichen Mehrkosten verbunden sein. Insbesondere einige spezifische Länder weisen sehr hohe Standard-Emissionswerte auf (z.B. Indien bei Stahlprodukten).
Verifizierung von Herstellerdaten
Die Verifizierung von Herstellerdaten ist ein formalisiertes Prüfverfahren. Es darf ausschließlich von Verifizierern durchgeführt werden, die für den CBAM akkreditiert wurden. Ziel ist eine „reasonable assurance“, dass der Emissionsbericht des Betreibers im Drittland frei von materiellen Fehlangaben und materiellen Nichtkonformitäten ist. Dafür wenden Verifizierer einen risikobasierten Ansatz an, analysieren inhärente Risiken, Kontrollrisiken und das Gesamtrisiko der Prüfung.
Ein physisches Audit in der Produktionsanlage vor Ort im Drittland ist im ersten verifizierten Jahr verpflichtend. Spätere Perioden erlauben virtuelle Besuche oder eine Ausnahme, jedoch nur unter eng begrenzten Bedingungen (keine wesentlichen Prozessänderungen, ausreichende Datenverfügbarkeit, niedrige Risiken).
Das Ergebnis ist ein standardisierter Verifizierungsbericht, der u.a. alle Emissionsdaten, Produktionsprozesse, Vorprodukte und die abschließende Einschätzung des Verifizierers umfasst. Er ermöglicht erst die Verwendung der Emissionswerte in dem CBAM-Bericht, den der Importeur einreichen muss.
Akkreditierung von Verifizierer
Für Importeure ist entscheidend: Nicht jeder Prüfer darf CBAM-Daten bestätigen. Die EU verlangt eine spezielle CBAM-Akkreditierung, die nur nationale Akkreditierungsstellen vergeben dürfen. Damit wird sichergestellt, dass Verifizierer wirklich verstehen, wie Emissionen nach CBAM zu berechnen und zu prüfen sind – denn Fehler im Prüfprozess können später unmittelbar zu höheren CBAM-Kosten oder sogar zur Ablehnung von Herstellerwerten führen.
Für die Akkreditierung müssen Verifizierer nachweisen, dass sie die CBAM-Methodik beherrschen, unabhängig arbeiten und ein funktionierendes Qualitätsmanagement anwenden. Dies überprüfen die Behörden nicht nur formal, sondern auch operativ.
Fazit: Auf was müssen Importeure jetzt achten?
Importeure können nun konkreter ihre CBAM Kosten für das Jahr 2026 bestimmen und hier auch erste Strategien entwickeln, in welchen Ländern und bei welchen Lieferanten ein Kauf der Produkte (noch) sinnvoll ist. Zudem können Importeure auch die wichtigsten Lieferanten mit den höchsten Einsparpotentialen im Vergleich zu den Standard-Emissionswerten identifizieren und diese auf die Vorteile einer Verifizierung hinweisen.
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| Financial Exposure | Verification Feasibility Check | Verification Support |
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Unsere Unterstützung im Einzelnen:
Importeure unterstützen wir bei:
- Schulungsworkshop zum CBAM
- Definition der innerbetrieblichen Rollen und Verantwortlichkeiten
- Prozessanpassung zur Erfüllung der CBAM-Compliance
- Bereitstellung einer Online-Plattform für die Abfrage der Herstellerdaten und zur Datenkonsolidierung für den CBAM-Bericht
- Bewertung Ihrer Lieferkette hinsichtlich der Datenanforderungen
- Erstellung eines Fristenkatalogs für die CBAM-Verpflichtungen
- Unterstützung bei der Einrichtung benötigter Behördenzugänge (Zugang zum CBAM-Übergangsregister, Antragsverfahren zum zugelassenen CBAM-Anmelder)
- Quartalsweise CBAM-Berichterstellung
- Unterstützung bei der Abfrage und Bewertung der Lieferantendaten
- Behördenkommunikation
- Aufschlüsselung CBAM-Lieferkettenökonomie
- CBAM Due-Diligence bei neuen Herstellern
- Empfehlungen zur Optimierung der Lieferkette
- Strategieberatung
Lieferanten, die ausserhalb der EU Waren für den Export in die EU herstellen, unterstützen wir mit folgenden Dienstleistungspaketen:
CBAM-Starter
- Orientierungsworkshop für Hersteller von CBAM-relevanten Gütern
- Bereitstellung einer Online-Plattform (Abfragestruktur) für die Übermittlung von Daten an EU-Kunden
- Definition verpflichtender Daten in der Übergangszeit
- Bereitstellung von Kalkulationen zur Abschätzung der spezifischen Treibhausgasemissionen
CBAM-Shield
- CN-spezifische Berechnung der relevanten Scope 1- und Scope 2-Treibhausgasemissionen
- Schätzung der relevanten Scope 3-Emissionen (CBAM-precursor)
- Verifizierbare Dokumentation der Treibhausgasemissionsberechnungen
- EU-Formular-Management
CBAM-Compass
- CBAM-spezifische Wettbewerbskennzahlen
- Wirtschaftliche Kennzahlen
- Kennzahlen zu Treibhausgasemissionen
- Herstellung der Vergleichbarkeit
- Emissionsminderungspfad, um wirtschaftlich mit den Wettbewerbern gleichzuziehen
- Transformationsplan zur Verringerung der Treibhausgasemissionen
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne direkt zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an.
GALLEHR+PARTNER® ist seit 2007 der erfahrene Lotse für die Wirtschaft auf dem Weg zur CO₂-Neutralität. Zu dem Kundenstamm von GALLEHR+PARTNER® gehört eine Vielzahl national und international renommierter Unternehmen. Diese berät und unterstützt GALLEHR+PARTNER® teilweise bis zur vollständigen eigenverantwortlichen Übernahme relevanter Prozesse.
