Gestern hat die Europäische Kommission mit ca. 1 Jahr Verspätung den jährlichen Cross-sectoral correction factor (CCF) zur Zuteilung von kostenlosen Emissionsberechtigungen im Europäischen Treibhausgas Emissionshandelssystem veröffentlicht. Der CCF ist ein Kürzungsfaktor, der die in der Anlagen-Liste veröffentlichte „vorläufige Zuteilung“ der Deutschen Anlagenbetreiber reduziert.
Der durchschnittliche CCF beträgt 88,41%, das entspricht einer Kürzung der „vorläufige Zuteilung“ um 11,59%.

Die jährlichen Kürzungen finden Sie in der nachfolgenden Tabelle:

Jahr   CCF     Kürzung um
2013    94,27%    5,73%
2014    92,63%    7,37%
2015    90,98%    9,02%
2016    89,30%    10,70%
2017    87,61%    12,39%
2018    85,90%    14,10%
2019    84,17%    15,83%
2020    82,44%    17,56%
Ø      88,41%  11,59%
Ausgenommen von dieser Reduktion sind Zuteilungsmengen, bei denen schon der lineare Kürzungsfaktor angewendet wurde.

Nur bei den deutschen und tschechischen Listen der vorläufigen Zuteilungen (NIMS-Liste) hatte die EU Beanstandungen.
Folgende Beanstandungen der vorläufigen Zuteilungen wurde für deutsche Betreiber veröffentlicht:

  • 7 deutsche Härtefallanträge wurden abgewiesen (Deutschland war das einzige Land, das die Härtefallregelung gesetzlich integrierte)
  • 5 deutsche Zuteilungen in dem Produkt Zuteilungselement Heißmetall (hot metal) wurden abgewiesen.
  • 2 deutsche Zuteilungen für die Herstellung von Zink in dem Zuteilungselement Prozessemissionen
  • deutsche Betreiber von Anlagen zur Herstellung von Polymern (producing polymers, in particular S-PVC and E-PVC, and vinyl chloride monomer (VCM)) sind abweichend von der Auffassung des deutschen Gesetzgebers doch vom Emissionshandel betroffen. Die Reaktion der DEHSt ist derzeit noch unklar. Evtl. dürfen bzw. müssen in diesen Fällen Zuteilungsanträge nachgereicht werden.
  • Wegen des Einbezugs der im letzten Punkt genannten betroffenen Anlagen in den Emissionshandel müssen 5 deutsche Betreiber wegen ihres Wärmeexports an diese Anlagen aus Sicht der EU ihre Zuteilungsanträge neu erstellen bzw. anpassen.

Die EU wird Änderungen von Zuteilungsanträgen nicht beanstanden, soweit sie den EU-weiten Regelungen entsprechen.

Year    CCF     cut of
2013    94,27%    5,73%
2014    92,63%    7,37%
2015    90,98%    9,02%
2016    89,30%    10,70%
2017    87,61%    12,39%
2018    85,90%    14,10%
2019    84,17%    15,83%
2020    82,44%    17,56%
Ø      88,41%  11,59%

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