Seit dem 18. Februar 2010 sind die Landesbehörden durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verpflichtet, jedes Monitoringkonzept zuprüfen undzu genehmigen. Nur genehmigte Monitoringkonzepte dürfen als Grundlagezur Erstellung der Emissionsberichte herangezogen werden.

In den letzten Wochen gab es einige Diskussionen darüber, welcheKonsequenzen -positiv oder negativ- dieses, für die Landesbehörden verbindlicheUrteil für die Belastbarkeit der bisherigen Monitoring-konzepte derAnlagenbetreiberhat.

Da aus Sicht von GALLEHR+PARTNER die Antwort auf diese Fragenweitgehend nuraus juristischer Sicht gegeben werden kann, beinhaltet dieser GALLEHR+PARTNER Infobrief 02-2010 einen Gastbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Markus Ehrmann der Kanzlei SCHOLTKA & PARTNER Rechtsanwälte.