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Meldepflicht nach EnSTransV zum 30. Juni
Insbesondere Unternehmen des produzierenden Gewerbes, welche Steuerentlastungen aus dem Strom- oder Energiesteuerrecht in Anspruch nehmen, sind nach der EnSTransV erstmals bis zum 30. Juni 2017 dazu verpflichtet, dem zuständigen Hauptzollamt die erhaltenen Subventionen zu melden. Welche Entlastungsarten sind betroffen? Die betroffenen Entlastungsarten können Sie dem Merkblatt – Staatliche Beihilfen im Energie- und Stromsteuerrecht – zu […]
12.06.2017 | admin