EU Klimaschutz: Schlussfolgerungen der EU Ratssitzung 23. und 24.10.2014

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  • Erstellungsdatum 28. Oktober 2014
  • Zuletzt aktualisiert 29. Juni 2021

EU Klimaschutz: Schlussfolgerungen der EU Ratssitzung 23. und 24.10.2014

DER RAHMEN FÜR DIE KLIMA- UND ENERGIEPOLITIK BIS 2030

  • Beschluss die EU-internen Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 40 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren
  • Beschluss zur Einrichtung eines Instruments zur Stabilisierung des EU Emissionshandels Marktes
  • Anhebung des jährlichen Faktors, um den die Obergrenze für die maximal zulässigen Emissionen gesenkt wird, von 1,74 % auf 2,2 % für die Zeit ab 2021
  • Das System der kostenfreien Zuteilung von Emissionsrechten wird auch nach 2020 nicht außer Kraft treten (Für CL gefährdete Sektoren)
  • Künftige Zuteilungen werden stärker an das sich ändernde Produktionsniveau in verschiedenen Sektoren angepasst werden
  • Mitgliedstaaten mit einem Pro-Kopf-BIP unter 60 % des EU-Durchschnitts:
    • Entscheidungsfreiheit,  dem Energiesektor bis 2030 weiterhin kostenlose Zertifikate zu gewähren.
    • Reserve von 2% der EU-EHS-Zertifikate für besonders hohen Investitionsbedarf
  • Nach 2020 weiter Instrumente und Maßnahmen für ein umfassendes und technologieneutrales Konzept zu prüfen, mit dem die Emissionsreduktion und die Energieeffizienz im Verkehrssektor, der Elektroverkehr und erneuerbare Energiequellen im Verkehrssektor gefördert werden
  • Erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz
    • Für den bis 2030 zu erreichenden Anteil der erneuerbaren Energien am Energieverbrauch in der EU wird ein verbindliches EU-Ziel von mindestens 27 % festgesetzt
    • Zur Verbesserung der Energieeffizienz bis 2030 gegenüber dem auf der Basis der derzeitigen Kriterien prognostizierten künftigen Energieverbrauch wird auf EU-Ebene ein indikatives Ziel von mindestens 27 % vorgegeben.
    • Diese Ziele werden unter vollständiger Achtung der Freiheit der Mitgliedstaaten zur Festlegung ihres Energiemixes erreicht.