GALLEHR+PARTNER® – Klimaschutzverträge Lessons Learned

Wenn energie­intensive Industrie­unter­nehmen die eigenen Produktions­verfahren dekarbo­nisieren, helfen Klimaschutzverträge diese Um­stellung finanziell abzu­sichern. Das Förder­programm basiert auf einer vertrag­lichen Einigung zwischen dem antrag­stellenden Unter­nehmen sowie dem Staat. Im ver­gangenen Jahr wurde die erste Gebots­runde der Klima­schutz­verträge erfolg­reich beendet. 17 Unternehmen energie­intensiver Branchen hatten hierzu Gebote zum jeweiligen Erhalt eines Klima­schutz­vertrages abgegeben. Das Gesamt­volumen der Gebote betrug 5,3 Milliarden Euro. Die zweite Gebots­phase der Klimaschutz­verträge soll noch in diesem Jahr beginnen.

In den vergangenen Monaten konnte das Team von GALLEHR+PARTNER® intensiv die Projekt­entwicklung für die kommende Gebots­phase der Klima­schutz­verträge begleiten. In unserer Artikelserie „Lessons learned“ stellen wir die dabei gewonnenen Erkenntnisse vor.


Hintergrund:

Mithilfe des neuen Fördermechanismus Klimaschutz­verträge etablierte das Bundes­ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, jetzt Bundes­ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), erstmalig eine innovative CAPEX- und OPEX-Förderung zur risiko­minimierten Errichtung von klima­neutralen Produk­tions­anlagen. Klima­schutz­verträge dienen der Ang­leichung der Differenz­kosten zwischen einer fossilen Produk­tions­anlage und der klima­neutralen Anlage über 15 Jahre. Der Förder­mechanismus ist dabei so gestrickt, dass jähr­liche Einza­hlungen die jäh­rlichen Mehr­kosten ab operativen Betrieb der trans­formierten Anlage mehr­heit­lich aus­gleichen. Damit wird ein Anreiz gesetzt, benötigte Techno­lo­gien und Infra­strukturen schon heute  ein­zusetzen. Zur Antrags­stellung haben teilnehmende Unternehmen ein Bieter­verfahren unter markt­wirt­schaft­lichen Rahmen­bedin­gungen zu durch­laufen. Weitere Informa­tionen zu den Hinter­gründen der Klimaschutzverträge finden Sie in unserem Beitrag: „Klimaschutzverträge – Erstes Gebotsverfahren gestartet“.


Lessons Learned für die Vor­bereitung der Gebots­abgabe mit GALLEHR+PARTNER®

1. Frühzeitige Auf­stellung eines breiten Projekt­teams sowie Inte­gration der wich­tigen Invest­itions­gremien

Für den Erfolg einer Gebots­abgabe ist es wesent­lich, früh­zeitig ein ver­siertes Projekt­team auf­zustellen und ein Projekt­budget für die Ein­bindung externer Planer, Anlagen­bauer und Weiterer aufzulegen. Zu diesem Projekt­team gehört nicht nur ein techni­scher Projekt­leiter und dessen Ingenieure, sondern auch Vertreter aus Finanzen, Controlling, Recht, Energie­wirtschaft und Ein­kauf. Zudem sollten sowohl Mit­arbeiter der Haupt­verwaltung als auch Mit­arbeiter der betroffenen lokalen Werke gemein­sam die Aus­arbeitung vornehmen. Das Projekt­team sollte sich nicht nur zum Ziel setzen, ein techni­sches und ökonomi­sches Konzept zu entwickeln, sondern ebenfalls eine frühe Abstimmung mit den internen Investitions­gremien anzustreben. Dadurch können Investi­tions­entscheidungen recht­zeitig vorbereitet und not­wendige interne Genehmi­gungen eingeholt werden. Dies vermeidet Ver­zögerungen im Prozess und sorgt dafür, dass alle Förder- und Vertrags­details intern bekannt sind. Die Investitions­gremien können so von Beginn an auf einer fundierten Entscheidungs­grundlage agieren.

2. Frühzeitige Identifi­zierung von Projekt­risiken und Berück­sichtigung im techni­schen Entwick­lungs­prozess

Eine Risikoanalyse sollte bereits in der Konzept­phase beginnen. Typische Projekt­risiken bei zu trans­formierenden Produk­tions­anlagen umfassen Liefer­verzögerungen von not­wendigen Anlagen­komponenten, verfahrens­technische Probleme, Über­belastung der externen und internen Elektro­infra­strukturen, unklare regula­torische Rahmen­bedingungen oder Preis­volati­lität bei Energie und Roh­stoffen. Eine strukturierte Risiko­matrix hilft dabei, Eintritts­wahrschein­lich­keiten und Schadens­potenziale systematisch zu bewerten. Daraus lassen sich gezielte Gege­nmaßnahmen ableiten, die früh­zeitig in den technischen Ent­wicklungs­prozess zurück­fließen und aus­gearbeitet werden können. Eine früh­zeitige Risiko­analyse ver­hindert nicht nur unan­genehme Über­raschungen bei der Um­setzung des Projekts, sondern erhöht auch das Ver­trauens­niveau bei Entscheidungs­trägern und relevanten Stake­holdern. Dabei sollte die Risiko­abschätzung regel­mäßig aktuali­siert werden, um neue Erkennt­nisse zeitnah ein­zubinden. Auf diese Weise bleibt das Projekt lösungs­orientiert.

3. Entwicklung von zwei optimierten Reduktions­pfaden: Min und All-in

Für die Ausarbeitung des Gebots ist es sinnvoll, zwei Reduktions­szenarien tech­nisch parallel zu ent­wickeln und ökono­misch zu bewerten: ein „Min“-Szenario, welches sich an dem Mindest­reduktions­pfad eines Klima­schutz­vertrages orientiert, und ein „All-in“-Szenario mit dem frühest­möglichen opera­tiven Beginn aller Anlagen­komponenten. Das „Min“-Szenario zeigt, welche Förder­höhe selbst bei konser­vativer Auslegung für ein wirt­schaft­liches Ergebnis notwendig wäre. Ebenso lässt sich mit dem „Min“-Szenario ein minimaler Kapital­einsatz oder eine möglichst geringe techni­sche Komplexi­tät erreichen. Das „All-in“-Szenario hingegen verdeut­licht das volle Potenzial der Anlage in Bezug auf CO₂-Reduktion und maximaler Förder­summe unter frühest­möglichen Einsatzes aller geplanten Techno­lo­gien und Investi­tionen. Dieses Szenario kann dazu beitragen, ein ambitionier­tes, zukunfts­sicheres Projekt­bild zu präsen­tieren, das auch zusätz­liche Erlös­potenziale erschließen kann. Diese doppelte Per­spektive bietet dem Unter­nehmen Entscheidungs­spielraum und unter­stützt strategische Über­legungen zur lang­fristigen Klima­neutralität. Zudem erleich­tert sie die Argumen­tation gegenüber Förder­stellen und internen Entscheidungs­trägern. So lassen sich Kosten, Nutzen und Risiken transparent gegen­überstellen.

4. Technische Auslegung anhand bestehender Energie­markt­entwicklungen – Resilient, flexibel und effizient

Die Auswahl der neuen, dekarboni­sierten Produktions- und Verfahrenstechnik muss die zukünftigen Entwick­lungen auf den Energie­märkten berück­sichtigen. Dazu gehört die Analyse und Abschätzung von Trends bei Strom- und Brennstoff­preisen, bei CO₂-Zertifikats­preisen im EU-ETS sowie beim weiteren Ausbau von erneuerbarer Energien. Insbesondere sollte die Entwicklung der Leistungs­preise für Strom und Erdgas syste­matisch beobachtet werden, da diese Koste­bestand­teile einen erheb­lichen Einfluss auf die laufende Wirtschaft­lichkeit haben können. Auch weitere Neben­kosten bei der Nutzung von Energie­trägern – wie Umlagen, Abgaben und Steuern – sind in die lang­fristige Planung ein­zubeziehen. Änderungen bei diesen Kosten­bestand­teilen können die Betriebs­kosten deutlich verändern und sollten in unterschied­lichen Szenarien simuliert werden.

Technologien, die auf Flexibi­lität hin­sicht­lich der be­nötigten Netz­leistung setzen oder die Möglichkeit zur Nutzung unter­schiedlicher Energie­quellen bieten, erhöhen die Resilienz gegenüber Markt­schwankungen. Die Inte­gration von Speicher­systemen oder Last­management­lösungen können helfen, auf zukünftige Sonder­netz­entgelte und volatile Märkte zu reagieren. Effizienz­steigerungen, beispiels­weise durch Wärme­rück­gewinnung, Prozess­optimierungen oder Wärme­pumpen zur Wärme­bereit­stellung, wirken zusätzlich kosten­dämpfend. Eine techno­logische Offen­heit verhindert teure Um­rüstungen in der Zukunft und erhöht die Investitions­sicherheit. Damit wird die Anlage nicht nur potenziell klima­neutral, sondern lang­fristig auch ohne Klima­schutz­vertrag wirt­schaft­lich tragfähig.

5. Integration des Finanzierungs­konzepts in die Renta­bilitäts­berechnung

Die Wirtschaftlich­keits­betrachtung sollte nicht isoliert von der Finanzierungs­planung erfolgen. Förder­mittel, Eigen­kapital­anteil, Fremd­finanzierung und mögliche steuer­liche Vorteile müssen in einem integrierten Ansatz abgebildet werden. Durch die Integration der Finanzierungs­struktur in die Rentabi­litäts­berechnung lassen sich die Aus­wirkungen von Zins- und Tilgungs­plänen realistisch bewerten. Eine enge Ab­stimmung zwischen Finanz- und Projektteam ist hierbei unerlässlich.

Ebenso können sogenannte „Eh-da“-Kosten, also ohnehin anfallende Kosten für die Anlagen­instand­haltung, in der Wirtschaft­lichkeits­betrachtung mit­berück­sichtigt werden. Hierdurch lassen sich Differenz­kosten reduzieren und so die Wett­bewerbs­fähigkeit des Gebots steigern.

6. Sensitivitäts­analyse – Welche Parameter­entwicklungen führen zu einer negativen Renta­bilität?

Eine umfassende Sensitivi­täts­analyse ist ein zen­trales Werk­zeug, um die Stabi­li­tät der Wirt­schaftlich­keits­berech­nungen zu über­prüfen. Dabei werden die wichtigsten Einfluss­größen – wie Energie­preise, CO₂-Zertifikatspreise, Produktions­volumen, Netz­entgelte oder auch die Förde­rmittel­höhe – systematisch variiert. Ziel ist es, die Schwellen­werte zu identi­fizieren, bei deren Über­schreitung das Projekt nicht mehr rentabel betrieben werden kann. Diese Erkennt­nisse er­mög­lichen es, gezielte Gegen­maßnahmen in die Projekt­entwick­lung zu inte­grieren, etwa durch lang­fristige Liefer­verträge oder techni­sche An­passungen.  Sie dient als Früh­warn­system und erhöht die Wider­stands­kraft des Projektes gegenüber externen Ent­wicklungen.


Hinweis:
GALLEHR+PARTNER® unterstützt Sie bei Bedarf vollumfänglich im Rahmen Ihres Transformations­projekts

Unsere Unterstützung im Bereich Industrietransformation:

  • Techno-ökonomische Strategieberatung für energieintensive Industrie
  • Projektmanagement inklusive Risiko- und Stakeholder­management
  • Nutzung bestehender CAPEX- und OPEX Förderregime (Klimaschutzverträge, BIK und EU-Innovationfund)
  • Durchführung einer Voll­kosten­kal­kula­tion zur Be­stimmung der finan­ziellen Risiko­position inkl. Berück­sich­tigung weiterer Förder­mittel
  • Koordination von be­teilig­ten Projekt­partner (Behörden, Rechts­berater, Anlagen­bauern und Energie­lieferanten)
  • Energiemarkt­projektionen
  • BMWE – Klimaschutzverträge
  • Transformationsplan nach Modul 4 EEW

Unsere Unterstützung im Bereich Klimaschutzverträge:

  • Klimaschutzverträge: 360°- Begleitung während dem vor­berei­tenden Verfahren und der Gebots­phase
  • Darlegung des Klimaschutzvertrags-Förder­mechanismus und anderen Förderregime (BIK, EU-Innovationfund)
  • KSV-Projektmanagement inklusive Risiko- und Stakeholder­management
  • Durchführung einer Voll­kosten­kal­kula­tion zur Be­stimmung der finan­ziellen Risiko­position inkl. Berück­sich­tigung weiterer Förder­mittel
  • Simulation der jähr­lichen Vertrags­ein­zahlungen
  • Hilfe­stellung bei der Gebots­preis-Bestimmung
  • Strukturierung und Er­stellung der er­forder­lichen Antrags­moda­litäten
  • Unterstützung bei den Berichts­pflichten während der Vertrags­lauf­zeit

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne direkt zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an.

GALLEHR+PARTNER® ist seit 2007 der erfahrene Lotse für die Wirtschaft auf dem Weg zur CO₂-Neutralität. Zu dem Kundenstamm von GALLEHR+PARTNER® gehört eine Vielzahl national und international renommierter Unternehmen. Diese berät und unterstützt GALLEHR+PARTNER® teilweise bis zur vollständigen eigenverantwortlichen Übernahme relevanter Prozesse.

 

GALLEHR+PARTNER® ist eine in Deutschland eingetragene Marke von Sebastian Gallehr und bezieht sich auf die Leistungen des Unternehmernetzwerks, dem auch die Gallehr Sustainable Risk Management GmbH angehört.

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Hauptstraße 43
D-61184 Karben

Tel.: +49 6039 92 63 686
Fax: +49 6039 92 63 689

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