GALLEHR+PARTNER® – Klimaschutzverträge Lessons Learned

Wenn energie­intensive Industrie­unter­nehmen die eigenen Produktions­verfahren dekarbo­nisieren, helfen Klimaschutzverträge diese Um­stellung finanziell abzu­sichern. Das Förder­programm basiert auf einer vertrag­lichen Einigung zwischen dem antrag­stellenden Unter­nehmen sowie dem Staat. Im ver­gangenen Jahr wurde die erste Gebots­runde der Klima­schutz­verträge erfolg­reich beendet. 17 Unternehmen energie­intensiver Branchen hatten hierzu Gebote zum jeweiligen Erhalt eines Klima­schutz­vertrages abgegeben. Das Gesamt­volumen der Gebote betrug 5,3 Milliarden Euro. Die zweite Gebots­phase der Klimaschutz­verträge soll noch in diesem Jahr beginnen.

In den vergangenen Monaten konnte das Team von GALLEHR+PARTNER® intensiv die Projekt­entwicklung für die kommende Gebots­phase der Klima­schutz­verträge begleiten. In unserer Artikelserie „Lessons learned“ stellen wir die dabei gewonnenen Erkenntnisse vor.


Hintergrund:

Mithilfe des neuen Fördermechanismus Klimaschutz­verträge etablierte das Bundes­ministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, jetzt Bundes­ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE), erstmalig eine innovative CAPEX- und OPEX-Förderung zur risiko­minimierten Errichtung von klima­neutralen Produk­tions­anlagen. Klima­schutz­verträge dienen der Ang­leichung der Differenz­kosten zwischen einer fossilen Produk­tions­anlage und der klima­neutralen Anlage über 15 Jahre. Der Förder­mechanismus ist dabei so gestrickt, dass jähr­liche Einza­hlungen die jäh­rlichen Mehr­kosten ab operativen Betrieb der trans­formierten Anlage mehr­heit­lich aus­gleichen. Damit wird ein Anreiz gesetzt, benötigte Techno­lo­gien und Infra­strukturen schon heute  ein­zusetzen. Zur Antrags­stellung haben teilnehmende Unternehmen ein Bieter­verfahren unter markt­wirt­schaft­lichen Rahmen­bedin­gungen zu durch­laufen. Weitere Informa­tionen zu den Hinter­gründen der Klimaschutzverträge finden Sie in unserem Beitrag: „Klimaschutzverträge – Erstes Gebotsverfahren gestartet“.


Lessons Learned für die Vor­bereitung der Gebots­abgabe mit GALLEHR+PARTNER®

1. Frühzeitige Auf­stellung eines breiten Projekt­teams sowie Inte­gration der wich­tigen Invest­itions­gremien

Für den Erfolg einer Gebots­abgabe ist es wesent­lich, früh­zeitig ein ver­siertes Projekt­team auf­zustellen und ein Projekt­budget für die Ein­bindung externer Planer, Anlagen­bauer und Weiterer aufzulegen. Zu diesem Projekt­team gehört nicht nur ein techni­scher Projekt­leiter und dessen Ingenieure, sondern auch Vertreter aus Finanzen, Controlling, Recht, Energie­wirtschaft und Ein­kauf. Zudem sollten sowohl Mit­arbeiter der Haupt­verwaltung als auch Mit­arbeiter der betroffenen lokalen Werke gemein­sam die Aus­arbeitung vornehmen. Das Projekt­team sollte sich nicht nur zum Ziel setzen, ein techni­sches und ökonomi­sches Konzept zu entwickeln, sondern ebenfalls eine frühe Abstimmung mit den internen Investitions­gremien anzustreben. Dadurch können Investi­tions­entscheidungen recht­zeitig vorbereitet und not­wendige interne Genehmi­gungen eingeholt werden. Dies vermeidet Ver­zögerungen im Prozess und sorgt dafür, dass alle Förder- und Vertrags­details intern bekannt sind. Die Investitions­gremien können so von Beginn an auf einer fundierten Entscheidungs­grundlage agieren.

2. Frühzeitige Identifi­zierung von Projekt­risiken und Berück­sichtigung im techni­schen Entwick­lungs­prozess

Eine Risikoanalyse sollte bereits in der Konzept­phase beginnen. Typische Projekt­risiken bei zu trans­formierenden Produk­tions­anlagen umfassen Liefer­verzögerungen von not­wendigen Anlagen­komponenten, verfahrens­technische Probleme, Über­belastung der externen und internen Elektro­infra­strukturen, unklare regula­torische Rahmen­bedingungen oder Preis­volati­lität bei Energie und Roh­stoffen. Eine strukturierte Risiko­matrix hilft dabei, Eintritts­wahrschein­lich­keiten und Schadens­potenziale systematisch zu bewerten. Daraus lassen sich gezielte Gege­nmaßnahmen ableiten, die früh­zeitig in den technischen Ent­wicklungs­prozess zurück­fließen und aus­gearbeitet werden können. Eine früh­zeitige Risiko­analyse ver­hindert nicht nur unan­genehme Über­raschungen bei der Um­setzung des Projekts, sondern erhöht auch das Ver­trauens­niveau bei Entscheidungs­trägern und relevanten Stake­holdern. Dabei sollte die Risiko­abschätzung regel­mäßig aktuali­siert werden, um neue Erkennt­nisse zeitnah ein­zubinden. Auf diese Weise bleibt das Projekt lösungs­orientiert.

3. Entwicklung von zwei optimierten Reduktions­pfaden: Min und All-in

Für die Ausarbeitung des Gebots ist es sinnvoll, zwei Reduktions­szenarien tech­nisch parallel zu ent­wickeln und ökono­misch zu bewerten: ein „Min“-Szenario, welches sich an dem Mindest­reduktions­pfad eines Klima­schutz­vertrages orientiert, und ein „All-in“-Szenario mit dem frühest­möglichen opera­tiven Beginn aller Anlagen­komponenten. Das „Min“-Szenario zeigt, welche Förder­höhe selbst bei konser­vativer Auslegung für ein wirt­schaft­liches Ergebnis notwendig wäre. Ebenso lässt sich mit dem „Min“-Szenario ein minimaler Kapital­einsatz oder eine möglichst geringe techni­sche Komplexi­tät erreichen. Das „All-in“-Szenario hingegen verdeut­licht das volle Potenzial der Anlage in Bezug auf CO₂-Reduktion und maximaler Förder­summe unter frühest­möglichen Einsatzes aller geplanten Techno­lo­gien und Investi­tionen. Dieses Szenario kann dazu beitragen, ein ambitionier­tes, zukunfts­sicheres Projekt­bild zu präsen­tieren, das auch zusätz­liche Erlös­potenziale erschließen kann. Diese doppelte Per­spektive bietet dem Unter­nehmen Entscheidungs­spielraum und unter­stützt strategische Über­legungen zur lang­fristigen Klima­neutralität. Zudem erleich­tert sie die Argumen­tation gegenüber Förder­stellen und internen Entscheidungs­trägern. So lassen sich Kosten, Nutzen und Risiken transparent gegen­überstellen.

4. Technische Auslegung anhand bestehender Energie­markt­entwicklungen – Resilient, flexibel und effizient

Die Auswahl der neuen, dekarboni­sierten Produktions- und Verfahrenstechnik muss die zukünftigen Entwick­lungen auf den Energie­märkten berück­sichtigen. Dazu gehört die Analyse und Abschätzung von Trends bei Strom- und Brennstoff­preisen, bei CO₂-Zertifikats­preisen im EU-ETS sowie beim weiteren Ausbau von erneuerbarer Energien. Insbesondere sollte die Entwicklung der Leistungs­preise für Strom und Erdgas syste­matisch beobachtet werden, da diese Koste­bestand­teile einen erheb­lichen Einfluss auf die laufende Wirtschaft­lichkeit haben können. Auch weitere Neben­kosten bei der Nutzung von Energie­trägern – wie Umlagen, Abgaben und Steuern – sind in die lang­fristige Planung ein­zubeziehen. Änderungen bei diesen Kosten­bestand­teilen können die Betriebs­kosten deutlich verändern und sollten in unterschied­lichen Szenarien simuliert werden.

Technologien, die auf Flexibi­lität hin­sicht­lich der be­nötigten Netz­leistung setzen oder die Möglichkeit zur Nutzung unter­schiedlicher Energie­quellen bieten, erhöhen die Resilienz gegenüber Markt­schwankungen. Die Inte­gration von Speicher­systemen oder Last­management­lösungen können helfen, auf zukünftige Sonder­netz­entgelte und volatile Märkte zu reagieren. Effizienz­steigerungen, beispiels­weise durch Wärme­rück­gewinnung, Prozess­optimierungen oder Wärme­pumpen zur Wärme­bereit­stellung, wirken zusätzlich kosten­dämpfend. Eine techno­logische Offen­heit verhindert teure Um­rüstungen in der Zukunft und erhöht die Investitions­sicherheit. Damit wird die Anlage nicht nur potenziell klima­neutral, sondern lang­fristig auch ohne Klima­schutz­vertrag wirt­schaft­lich tragfähig.

5. Integration des Finanzierungs­konzepts in die Renta­bilitäts­berechnung

Die Wirtschaftlich­keits­betrachtung sollte nicht isoliert von der Finanzierungs­planung erfolgen. Förder­mittel, Eigen­kapital­anteil, Fremd­finanzierung und mögliche steuer­liche Vorteile müssen in einem integrierten Ansatz abgebildet werden. Durch die Integration der Finanzierungs­struktur in die Rentabi­litäts­berechnung lassen sich die Aus­wirkungen von Zins- und Tilgungs­plänen realistisch bewerten. Eine enge Ab­stimmung zwischen Finanz- und Projektteam ist hierbei unerlässlich.

Ebenso können sogenannte „Eh-da“-Kosten, also ohnehin anfallende Kosten für die Anlagen­instand­haltung, in der Wirtschaft­lichkeits­betrachtung mit­berück­sichtigt werden. Hierdurch lassen sich Differenz­kosten reduzieren und so die Wett­bewerbs­fähigkeit des Gebots steigern.

6. Sensitivitäts­analyse – Welche Parameter­entwicklungen führen zu einer negativen Renta­bilität?

Eine umfassende Sensitivi­täts­analyse ist ein zen­trales Werk­zeug, um die Stabi­li­tät der Wirt­schaftlich­keits­berech­nungen zu über­prüfen. Dabei werden die wichtigsten Einfluss­größen – wie Energie­preise, CO₂-Zertifikatspreise, Produktions­volumen, Netz­entgelte oder auch die Förde­rmittel­höhe – systematisch variiert. Ziel ist es, die Schwellen­werte zu identi­fizieren, bei deren Über­schreitung das Projekt nicht mehr rentabel betrieben werden kann. Diese Erkennt­nisse er­mög­lichen es, gezielte Gegen­maßnahmen in die Projekt­entwick­lung zu inte­grieren, etwa durch lang­fristige Liefer­verträge oder techni­sche An­passungen.  Sie dient als Früh­warn­system und erhöht die Wider­stands­kraft des Projektes gegenüber externen Ent­wicklungen.


Hinweis:
GALLEHR+PARTNER® unterstützt Sie bei Bedarf vollumfänglich im Rahmen Ihres Transformations­projekts

Unsere Unterstützung im Bereich Industrietransformation:

  • Techno-ökonomische Strategieberatung für energieintensive Industrie
  • Projektmanagement inklusive Risiko- und Stakeholder­management
  • Nutzung bestehender CAPEX- und OPEX Förderregime (Klimaschutzverträge, BIK und EU-Innovationfund)
  • Durchführung einer Voll­kosten­kal­kula­tion zur Be­stimmung der finan­ziellen Risiko­position inkl. Berück­sich­tigung weiterer Förder­mittel
  • Koordination von be­teilig­ten Projekt­partner (Behörden, Rechts­berater, Anlagen­bauern und Energie­lieferanten)
  • Energiemarkt­projektionen
  • BMWE – Klimaschutzverträge
  • Transformationsplan nach Modul 4 EEW

Unsere Unterstützung im Bereich Klimaschutzverträge:

  • Klimaschutzverträge: 360°- Begleitung während dem vor­berei­tenden Verfahren und der Gebots­phase
  • Darlegung des Klimaschutzvertrags-Förder­mechanismus und anderen Förderregime (BIK, EU-Innovationfund)
  • KSV-Projektmanagement inklusive Risiko- und Stakeholder­management
  • Durchführung einer Voll­kosten­kal­kula­tion zur Be­stimmung der finan­ziellen Risiko­position inkl. Berück­sich­tigung weiterer Förder­mittel
  • Simulation der jähr­lichen Vertrags­ein­zahlungen
  • Hilfe­stellung bei der Gebots­preis-Bestimmung
  • Strukturierung und Er­stellung der er­forder­lichen Antrags­moda­litäten
  • Unterstützung bei den Berichts­pflichten während der Vertrags­lauf­zeit

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne direkt zur Verfügung. Sprechen Sie uns gerne an.

GALLEHR+PARTNER® ist seit 2007 der erfahrene Lotse für die Wirtschaft auf dem Weg zur CO₂-Neutralität. Zu dem Kundenstamm von GALLEHR+PARTNER® gehört eine Vielzahl national und international renommierter Unternehmen. Diese berät und unterstützt GALLEHR+PARTNER® teilweise bis zur vollständigen eigenverantwortlichen Übernahme relevanter Prozesse.

 

GALLEHR+PARTNER® ist eine in Deutschland eingetragene Marke von Sebastian Gallehr und bezieht sich auf die Leistungen des Unternehmernetzwerks, dem auch die Gallehr Sustainable Risk Management GmbH und die Gallehr Sustainable Strategies GmbH angehören.

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Hauptstraße 43
D-61184 Karben

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Fax: +49 6039 92 63 689

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