Infobrief EnMgmnt 01-2015: Energieauditpflicht nach §§ 8 ff. EDL-G in komplexen Unternehmensstrukturen

Der GALLEHR+PARTNER® Infobrief Energiemanagement 01-2015 beschreibt die rechtlichen Hintergründe mittels eines Gastkommentars unseres Netzwerkpartners Dr. Markus Ehrmann der
Kanzlei Köchling & Krahnefeld und gibt Orientierung zur Erfüllung der Verpflichtungen nach EDG-L. Der Inhalt fokussiert auf die Situation, die in komplexen Unternehmen und Unternehmensverbünden vorliegt.


Infobrief Energiemanagement 01-2015: Energieauditpflicht nach §§ 8 ff. EDL-G in komplexen Unternehmensstrukturen

Bis Ende diesen Jahres (bis zum 05.12.2015) muss jedes größere Unternehmen (jedes Nicht-KMU) einen Nachweis erbringen, dass es die Anforderungen nach §§ 8 ff. EDL-G an eine energetische Bewertung des Unternehmens erfüllt hat. Sollte kein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 eingeführt sein, oder bis 2016 eingeführt werden, bzw. keine gültige EMAS Registrierung vorhanden sein, müssen die betroffenen Unternehmen ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchgeführt haben.

Unternehmen, die entgegen ihrer Verpflichtung ein Energieaudit nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführen, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 EUR.

Der hier kostenlos zum Download erhältliche GALLEHR+PARTNER® Infobrief Energiemanagement 01-2015 beschreibt die rechtlichen Hintergründe mittels eines Gastkommentars unseres Netzwerkpartners Dr. Markus Ehrmann der Kanzlei Köchling & Krahnefeld Rechtsanwälte und gibt Orientierung zur Erfüllung der Verpflichtungen nach EDL-G. Der Inhalt fokussiert auf die Situation, die in komplexen Unternehmen und Unternehmensverbünden vorliegt.Bis Ende diesen Jahres (bis zum 05.12.2015) muss jedes größere Unternehmen (jedes Nicht-KMU) einen Nachweis erbringen, dass es die Anforderungen nach §§ 8 ff. EDL-G an eine energetische Bewertung des Unternehmens erfüllt hat. Sollte kein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 eingeführt sein, oder bis 2016 eingeführt werden, bzw. keine gültige EMAS Registrierung vorhanden sein, müssen die betroffenen Unternehmen ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchgeführt haben.

Unternehmen, die entgegen ihrer Verpflichtung ein Energieaudit nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durchführen, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 EUR.

Der hier kostenlos zum Download erhältliche GALLEHR+PARTNER® Infobrief Energiemanagement 01-2015 beschreibt die rechtlichen Hintergründe mittels eines Gastkommentars unseres Netzwerkpartners Dr. Markus Ehrmann der Kanzlei Köchling & Krahnefeld Rechtsanwälte und gibt Orientierung zur Erfüllung der Verpflichtungen nach EDL-G. Der Inhalt fokussiert auf die Situation, die in komplexen Unternehmen und Unternehmensverbünden vorliegt.


Orientierungshilfe: Sind Sie zum Energieaudit nach EDL-G verpflichtet, oder nicht?

Die Änderung des Energiedienstleistungsgesetztes (EDL-G) trat am 22. April 2015 in Kraft. Laut § 8 EDL-G sind Unternehmen verpflichtet bis zum 5. Dezember ein Energieaudit durchzuführen. Die Verpflichtung zur Durchführung von Energieaudits betrifft alle Unternehmen, die keine Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen („KMU“) im Sinne der europarechtlichen Definition (Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6. Mai 2003, Amtsblatt L 124 vom 20. Mai 2003, S. 36) sind. Die Verpflichtung betrifft also nicht nur Unternehmen des produzierenden Gewerbes, sondern Unternehmen aller Art, etwa auch  Dienstleister und Handelsunternehmen. Als Nicht-KMU gelten Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz von € 50 Mio. bzw. eine Jahresbilanzsumme von € 43 Mio. überschreiten. In die Berechnung der Mitarbeiterzahlen und Finanzen müssen Partnerunternehmen sowie verbundene Unternehmen einbezogen werden. Auch internationale Partner und Standorte, sowie öffentliche Stellen beeinflussen Ihren Unternehmensstaus.

Gemeinsam mit Dr. Ehrmann von Köchling & Krahnefeld Rechtsanwälte hat GALLEHR+PARTNER® ein Orientierungswerkzeug zur Überprüfung des KMU Status eines Unternehmens oder eines Unternehmensverbundes nach Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen 2003/361/EG (ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36) entwickelt. Es bietet Unterstützung bei der Frage, ob ein Unternehmen verpflichtet ist, ein Energieaudit nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 8 ff. EDL-G durchzuführen oder nicht.

Das Online-Formular zur Bestimmung des KMU-Status steht Ihnen hier kostenlos zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Energieaudit nach EDL-G finden Sie hier im kostenlos zum Download verfügbaren GALLEHR+PARTNER® Infobrief Energiemanagement 01-2015.