Nach der hoffentlich erfolgreichen Antragstellung für die 3. Handelsperiode steht Betreibern von stationären emissionshandelspflichtigen Anlagen eine neue Aufgabe bevor: Die Monitoringkonzepte für Bestandsanlagen müssen angepasst werden und bis zum 31.07.2012 bei der DEHSt zur Genehmigung eingereicht werden. Für Anlagen, die ab 2013 neu am Emissionshandel teilnehmen, sind neue Monitoringkonzepte zu erstellen. Der kostenlose GALLEHR+PARTNER Klimatrategie Infobrief 02/2012 beschreibt die aktuellen Anforderungen an die Anlagenbetreiber und geht auf die Änderungen zu den bisherigen Monitoringplänen für den Emissionshandel bis 2012 ein.